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hostaria Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2006 Beiträge: 219
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Verfasst am: 8.Apr 2008 8:44 Titel: |
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@einfachreich
Das Unternehmen segelt von Anfang an unter der Flagge:
Frechheit siegt!
Kann auch heute noch keine andere Firmenphilosophie im Inhalt erkennen.
Die Sprüche sind immer die gleichen.
Bin gespannt wie das ausgeht. |
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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 11.Apr 2008 15:10 Titel: Aktienpower AG: Unzureichendes Kaufangebot des Alfredo Cuti |
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Aktienpower AG: Unzureichendes Kaufangebot des Alfredo Cuti
Der Geschäftsführer der in Liquidation befindlichen Aktienpower AG, Schweiz, hat den Aktionären ein kurzfristiges Aktienkaufangebot unterbreitet. Für viele Anleger ist dieses klar erkennbar nicht attraktiv.
Die Eidgenössische Bankenkommission hat - wie berichtet - die Liquidation der Aktienpower AG verfügt. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in Deutschland die Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Die Aktionäre müssen damit den Verlust ihrer gesamten Einlage befürchten.
Nun hat der Geschäftsführer der Aktienpower AG, Alfredo Cuti, sämtlichen Aktionären ein Kaufangebot der Aktien unterbreitet. Damit wird Cuti seinem Ruf, einer der laut Manager-Magazin schillernsten Personen des grauen Kapitalmarkts zu sein, weiterhin gerecht. Cuti bietet den Aktionären den Kauf aller Aktien des Unternehmens zum ursprünglichen Erwerbspreis an. Dies jedoch nicht ohne Haken. Der Kaufpreis soll von ihm über Jahre und Jahrzehnte in kleinsten Raten abgezahlt werden. Auf schnellen Geldrückfluss können die Anleger damit nicht hoffen.
Für viele Anleger wird die lange Tilgungszeit nicht akzeptabel sein. Bereits bei mittleren Summen von 5.000,00 CHF müssen Anleger 10 Jahre auf die vollständige Tilgung warten. Einen Zinsanspruch haben die Anleger nicht. Ebensowenig haben die Anleger Ansprüche bzgl. Aktien, die aus einer Umwandlung von Dividenden- oder Provisionsansprüchen stammen.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Mit Liquidierung der Aktienpower AG sind die Aktien auch für Cuti praktisch wertlos. Ein Kaufangebot der Aktien macht für ihn nur Sinn, wenn er andernfalls eine Vielzahl von Schadensersatzklagen und Strafverfahren befürchtet. Sollten bereits laufende Strafverfahren jedoch zu einer Verurteilung Cuti´s führen, ist an seiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit bereits aus diesem Grund stark zu zweifeln.
Für den Anleger bedeutet der Aktienkauf letztendlich ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche und - praktisch gesehen - ein jahre- bzw. jahrzentelanges Darlehen an Cuti. Da sich die Geschäftsidee der Aktienpower AG durch die behördlichen Verfügungen bereits als Misserfolg Cuti´s erwiesen hat, stellt sich die Frage, ob sich die Anleger mit Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages nochmals auf Risiken einlassen wollen.
Anleger, die Schadensersatzansprüche durchsetzen, profitieren von einer umgehenden Zahlungspflicht, sobald ihr Urteil rechtskräftig ist. Jahrelang bangen, dass Cuti seinen Vertrag einhält, müssen diese Anleger nicht. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger.
Quelle: eigener Bericht
11. April 08 (Patrick J. Elixmann, LL.M.) _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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hostaria Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2006 Beiträge: 219
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Verfasst am: 14.Apr 2008 6:44 Titel: |
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@RA Göddecke
| Zitat: |
…ist an seiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit bereits aus diesem Grund stark zu zweifeln.
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Cuti hat so oder anders für seine Zukunft ausgesorgt.
Was ist mit den Inkassos aus den Seminaren,
im gut 2stelligen Mio-Bereich?
Ist der Zugriff auf diese Sparte ein Tabu für die Anleger?
Damit meine ich: kann das eine nicht mit dem anderen kompensiert werden?
Würde nicht ausschließen, dass dort beim Verschieben der Summen nicht äußerst „ sauber “ gearbeitet wurde.
Es wäre nicht das erste Mal, dass durch subjektive Sicherheitswahrnehmung oder Schlamperei des Initiators im eigenen Bereich ein Teil vielleicht nicht in der EU, doch zumindest in CH noch greifbar herumliegt. |
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