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Börsenbriefe: Zocken mit wertlosen Aktien

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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7542

BeitragVerfasst am: 29.Jul 2008 12:32    Titel: Börsenbriefe: Zocken mit wertlosen Aktien Antworten mit Zitat

Immer wieder zocken windige Finanzjongleure im Freiverkehr der Deutschen Börse ahnungslose Anleger mit wertlosen Aktien ab - und verdienen daran jedes Jahr Hunderte Millionen Euro.

Dabei helfen ihnen die vollmundigen Kaufempfehlungen fragwürdiger Börsenbriefe und nicht zuletzt das Schweizer Aktienrecht.

Aktien ausländischer Unternehmen, die im Freiverkehr, dem so genannten Open Market, der Frankfurter Börse gehandelt und von einigen Börsenbriefen verdächtig häufig und deutlich empfohlen werden, sind oftmals wertlose Aktien, die an Kleinanleger viel zu teuer verkauft werden. Kurz nach dem Kauf rast der Kurs der Wertpapiere dann meist in den Keller. Ein lohnendes Geschäft für die Drahtzieher, bei dem die Kleinanleger verlieren.

Inzwischen sind es bereits etwa 10.000 Firmen die im Freiverkehr gehandelt werden - darunter viele Kleinstunternehmen aus dem Ausland, viele aus der Schweiz.

Von dort, meinen Experten, lassen sich Anleger offenbar besonders leicht abzocken. So liege nach Ansicht von Börsenanalyst Matthias Schrade der Anteil Schwarzer Schafe bei den Schweizer Penny Stocks, die in Deutschland gelistet sind, bei 99 Prozent. "Mir ist bisher noch keine einzige Firma begegnet, unter diesen Schweizer Penny Stocks, die sich hier erfolgreich entwickelt hätte im Kurs", so Schrade.

Möglich wird die Abzocke durch das Schweizer Aktienrecht.

Denn anders als in Deutschland, wo das Minimum für eine Aktie bei einem Euro liegt, dürfen in der Schweiz Aktien einen Nennwert von nur einem Rappen haben. Das ist weniger als ein Cent. Mit einem Franken könne also bis zu 100 Aktien ausgegeben werden. So kommen plötzlich kleinste Unternehmen an der Börse ganz groß raus. Wenn diese Aktie bei einem Euro an der Deutschen Börse gelistet ist, dann ist das für den Initiator bereits ein Gewinn von etwa 15.000 Prozent.

Und an die Frankfurter Börse kommen diese Unternehmen mit ihren Aktienpaketen viel zu leicht, sagen Kritiker. So braucht man sich im Open Market nicht den strengen Aufnahmeregelungen des regulären Börsenhandels zu unterwerfen. Hier gelten keinerlei Transparenzvorschriften.

So kann man einfach so diese Aktie listen lassen, und ein reiner formaler Antrag auf Listing reicht dann schon aus, um eine Zulassung zum Börsenhandel zu bekommen. Den entsprechenden Aufnahmeantrag findet man auf der Internetseite der deutschen Börse.

Um ihre Aktien interessant zu machen, benötigen die Unternehmen dann nur noch eine Kaufempfehlung: Die liefern unseriöse Börsenbriefe, locken so mit ihren Versprechungen von angeblichen Kursexplosionen viele Käufer an. Die lassen sich oft vom Schein trügen und kaufen Aktien, die dann bald 80, 90 Prozent ihres angeblichen Wertes verlieren.

Trotz eindringlicher Warnungen von Börsenexperten und Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft sieht die Deutsche Börse Frankfurt diesem Treiben der Geschäftemacher tatenlos zu. Auf Nachfrage verweist sie auf die Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin.

Dabei müsste sie doch wissen, dass die BaFin solche Aktiengeschäfte gar nicht mehr kontrollieren kann. Denn laut einer aktuellen EU-Finanzrichtlinie wird die BaFin nicht mehr automatisch über Geschäfte im Freiverkehr informiert.

Die Aktien-Abzocker haben also nichts zu befürchten, können ungehindert weiter machen - zu Lasten der Anleger.
Quelle: H.Klar


Lesen Sie u.a. auch:

Hilfe beim Aktienkauf
Deutsche Investment Report
Grundsätzliches zu Penny Stocks!
N24 Börsen-Moderator Markus Frick im Zwielicht
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JB777
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2008 15:16    Titel: Re: Börsenbriefe: Zocken mit wertlosen Aktien Antworten mit Zitat

Ich will hier keine Abzocker beschützen... aber wieso das Schweizer Aktienrecht da der Schuldige sein soll ist mir völlig unklar...

Auch wenn in der Schweiz eine Aktie zu 1 Rappen ausgegeben kann... muss deshalb der Anleger doch nicht dafür 1 EUR bezahlen wollen...

Das muss der Anleger selbst errechnen... wieviele Aktien sind da... wieviel Vermögen stehen sie gegenüber und wie ist der Gewinn der Firma und die Entwicklung desselben...

Ich kann eine Aktie mit Nennwert von 1 EUR zu 80 EUR ausgeben bzw. an die Börse bringen oder zu 150 oder 1000... das bleibt dem Markt überlassen... Wir erinnern uns alle an den sogenannten Neuen Markt..

Allenfalls müsste man doch den Finger auf das Deutsche Recht legen und die Bedingungen wie eine Firma gelistet wird... wenn die Firma in FFT gelistet ist... diese Aktien sind wohl nicht an der Schweizer Börse gelistet...

Aber vermutlich ist das schon ein wichtiger Indikator auf den man schauen sollte... welches ist der Nennwert einer Aktie und wenn es 1 Rappen ist, dann weiss man Bescheid...
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Esquire
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2008 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schon interessant - es scheint die Schweiz mutiert dazu, der Deutschen liebstes Prügelkind zu werden. Ganz nach dem Motto: Wer hat's verbock? - Die Schweizer! (früher hiess das ja mal: Wer hat's erfunden? - usw. ...)

JB777 hat natürlich völlig recht: Der Nominalwert einer Aktie hat rein gar nichts mit dem (Börsen-)wert einer Aktie zu tun. In den USA kennt man sogar die nennwertlose Aktie - und deshalb gibt es auch nicht mehr oder weniger Börsenabzocke als im Rest der Welt...

Der einzige Grund weshalb Börsenabzocke funktioniert ist GIER. Einmal im Leben einen Volltreffer wie Google landen: Bei 100 kaufen und 3 Jahre später bei 700 verkaufen...

Übrigens: Die Börsenabzocke via Open Market / Entry Standard haben die Deutschen erfunden. Sorry - das ist leider traurige Wahrheit und nachweisbar und hat NICHTS mit dem Schweizer Aktienrecht zu tun... Die meisten der grossen Player in diesem Spiel sind Deutsche Staatsbürger, die von der Schweiz aus operieren; sei es durch Firmengeflechte bestehend aus mehreren Mantelgesellschaften oder ganz offiziell mit eigenem Brand.

Und die ganz gaaanz Grossen haben ihre Firma sogar ganz offiziell in Deutschland - nur dass eben niemand weiss, wer Eigentümer von welchem Börsenbrief ist...

Das einzig Schade an der Geschichte ist, dass wieder einmal die Unschuldigen leiden: All diejenigen Start-up-Unternehmen, die eine tolle Equity Story und ein seriöses, fleissiges Management haben - für die ist der Entry Standard dank des schlechten Image Sackgasse und der alternative Kapitalmarkt in Deutschland somit verwehrt.

Also liebe Investoren: Auch im Open Market / Entry Standard gilt, was überall gilt:

1. Research, research, research;
2. Keine Aktien von Unternehmen kaufen, die keine Geschäftszahlen veröffentlichen;
3. Und keine Aktien von Unternehmen kaufen, die kein anständiges Management präsentieren;
4. Und deshalb wieder: Research, research, research...


In diesem Sinne allen viel Glück und viel $$$!


Esquire
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