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EuGH: Aktionäre können auf späten Geldsegen hoffen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5911

BeitragVerfasst am: 4.März 2007 18:43    Titel: EuGH: Aktionäre können auf späten Geldsegen hoffen Antworten mit Zitat

Für kommenden Dienstag dürfen Aktionäre auf frohe Kunde aus Luxemburg hoffen. Dann entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob der heimische Fiskus deutsche Dividenden gegenüber Ausschüttungen aus Anlagen jenseits der Grenze privilegieren darf.

Nach dem Antrag der Generalanwältin, dem die Richter fast immer folgen, liegt ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Das heißt: Die Finanzämter müssten im Nachhinein bereits gezahlte Steuern zurück zahlen.

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert mit rund 5 Mrd. Euro, die an Besitzer von Auslandstiteln und Aktienfondsanteilen fließen. Anleger sollten schon mal ihre Dividendenbelege sammeln, denn der erwartete positive Urteilstenor kann auch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden berücksichtigt werden.

Im einzelnen entscheidet der EuGH über den Fall eines Bonner Privatanlegers, dem das Finanzamt die auf niederländische und dänische Dividenden entfallende ausländische Körperschaftsteuer von rund 8500 Euro nicht anrechnete. Übereinstimmend sahen das Finanzgericht Köln und die Generalanwältin einen widrigen Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit, da es durch die steuerliche Benachteiligung von ausländischen Dividenden zu einer generell schlechteren Performance bei Aktienanlagen jenseits der Grenze kommt.

Nutzen können das EuGH-Urteil Anleger, die in den Jahren bis 2001 direkt oder über Fonds Dividenden aus Anlagen im Ausland bezogen haben. Hier erfolgt nachträglich eine fiktive Anrechnung der Körperschaftsteuer mit drei Siebteln der Ausschüttung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die AG ihren Sitz in der EU oder einem Drittland hat, denn ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit wirkt weltweit.
Zur Minderung der Steuerlast kommt es in allen Steuerbescheiden, die noch nicht verjährt sind. Schätzungsweise gute Chancen auf Erstattung bestehen bei Dividenden ab 1999. Das gilt auch für alle älteren Jahrgänge, in denen der Bescheid etwa noch wegen einem anhängigen Einspruch oder einer laufenden Betriebsprüfung offen ist.
Quelle: FTD
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5911

BeitragVerfasst am: 6.März 2007 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein guter Tag für Anleger. Ein harter Tag für die Bundesregierung: Der Fiskus muss bis zu fünf Milliarden Euro zurückerstatten.

Das Gericht in Luxemburg erklärte am Dienstag eine bis 2001 gültige deutsche Vorschrift zur Dividendenbesteuerung für europarechtswidrig. Die Nachteile, die Besitzern ausländischer Wertpapiere aus dieser Regelung entstanden seien, müssten rückwirkend ausgeglichen werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte sich die Summe der Rückerstattungen auf bis zu fünf Milliarden Euro belaufen.

Bis zum Jahr 2001 konnten deutsche Aktionäre, die Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften erhielten, einen Teil davon von der Einkommenssteuer abziehen.

Für Besitzer ausländischer Aktien galt dies nicht. Der EuGH erklärte, diese Benachteiligung beschränke den freien Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union, weil er Aktiengesellschaften aus anderen EU-Staaten daran hindere, in Deutschland Kapital zu sammeln.

Auch wenn die strittige Regelung im Jahr 2001 abgeschafft wurde, haben die bis dahin benachteiligten Aktienbesitzer nach dem Urteil des EuGH rückwirkend Anspruch auf eine Steuererstattung.
Quelle:SZ
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