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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Jul 2004 8:45 Titel: Hoffung für Anleger - geprellt am Neuen Markt |
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Endlich Geld für Geprellte?
Es gibt Hoffnung für Anleger, die einst am Neuen Markt übers Ohr gehauen wurden. Der 2.te Senat des Bundesgerichtshof verhandelt seit Montag eine Musterklage. Das Urteil wird weit reichende Folgen haben.
Die Anlegerklagen vertritt die spezialisierte Anwaltskanzlei Rotter aus Grünwald bei München
| Zitat: |
Vorankündigung: Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Infomatec....Klick >>>
München/Karlsruhe, 8. Juli 2004 - Seit Dezember 2000 führt die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte stellvertretend für zahlreiche geschädigte Aktionäre einen Musterprozess im Fall Infomatec. Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände von Infomatec im Zusammenhang mit der Veröffentlichung fehlerhafter ad-hoc-Mitteilungen. Das LG Augsburg gab bundesweit erstmals dieser Musterklage statt. Das OLG München hob die Entscheidung wieder auf. Am
Montag, 12. Juli 2004 um 9.30 Uhr verhandelt nun der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe über diesen Pilotprozess. Erfahrungsgemäß lässt der 2. Zivilsenat bereits in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, in welche Richtung das Urteil gehen wird. Die Entscheidung zum Infomatec-Prozess wird wegweisende Bedeutung für den Aktionärsschutz in Deutschland haben und wird von Juristen sowie von hunderttausenden betroffenen Aktionären in ganz Deutschland mit Spannung erwartet. An diesem Urteil werden sich alle Zivilgerichte bei ähnlich gelagerten Verfahren orientieren, beispielsweise EM.TV, ComROAD, Metabox, Senator, Biodata, und Advanced Medien. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 16.Jul 2004 22:15 Titel: |
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Ein Musterprozess zur Haftung von Managern macht Anlegern Hoffnung auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte die Schadensersatzklagen geprellter Anleger gegen Ex-Vorstände der insolventen Softwarefirma Infomatec.
Anleger-Anwälte sprachen am Montag nach der mündlichen Verhandlung von einer "anlegerfreundlichen Tendenz" des Prozesses. Derlei Klagen waren in der Vergangenheit in der überwiegenden Zahl der Fälle gescheitert. Ein Urteil will der BGH am kommenden Montag verkünden.
http://www.ftd.de/bm/ga/1089460192797.html?nv=nl
Anwälte zuversichtlich
"Wir sind zuversichtlich", sagte Anwalt Franz Braun, der einen der Kläger vor Gericht vertritt. "Ich schätze nun die Chancen der Anleger auf Schadensersatz als sehr aussichtsreich ein", sagte auch der Münchner Rechtsanwalt Werner Meier, der selbst 300 Kläger gegen Infomatec vertritt und den Prozess als Beobachter verfolgt hatte. "Insbesondere für Investoren, die zeitnah nach Veröffentlichung der falschen Ad-hoc-Mitteilungen Infomatec-Aktien gekauft hatten, stehen die Chancen gut, dass ihnen der zweite Zivilsenat Schadenersatz zuspricht", sagte Meier weiterhin.
Der Anwalt von Ex-Vorstand Harlos, Emanuel Beierlein, gab sich etwas bedeckter: "Es ist alles offen", sagte er mit Blick auf die Frage, ob der BGH die "sittenwidrige Schädigung" aus Paragraf 826 BGB anlegerfreundlich anwenden wolle. Er betonte, dass die Vorinstanz eine derartige Haftung ausdrücklich verneint habe. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 23.Jul 2004 19:03 Titel: |
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Richter stärken Anlegerschutz
Geprellte Anleger können künftig gegen Unternehmensvorstände Schadensersatz geltend machen, wenn die Manager vorsätzlich falsche Pflichtmitteilungen herausgegeben haben. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Anleger in Deutschland gestärkt.
Die Richter sprachen am Montag einem Aktionär des Augsburger Softwarehauses Infomatec Schadensersatz in Höhe von rund 46.500 Euro zu. Der Metzgermeister aus Dortmund hatte 1999 nach einer bewusst übertriebenen Ad-hoc-Mitteilung Infomatec-Aktien gekauft und dabei herbe Verluste erlitten. Kapitalmarktexperten sprachen von einem "Meilenstein" im Anlegerschutz.
Der Fall Infomatec offenbarte eine Lücke im Anlegerschutz:
Bislang gab es keinen direkten Zugriff der Anleger auf Vorstände oder Aufsichtsräte, die mit falschen Pflichtmitteilungen vorsätzlich oder grob fahrlässig die Lage ihres Unternehmens beschönigten. Die Anleger von Schwindelfirmen blieben auf ihrem Schaden sitzen, obwohl die Manager wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt wurden.
Entscheidung mit großer Tragweite
Das Urteil geht daher über den Einzelfall weit hinaus. "Es hat Konsequenzen für alle Vorstände, die bewusst Anleger getäuscht haben", sagte Klägeranwalt Klaus Rotter am Montag nach der Urteilsverkündung.
Die Entscheidung habe große Bedeutung unter anderem für Prozesse gegen die Ex-Vorstände von Comroad und EM.TV. Im Fall Infomatec waren die vor dem BGH verklagten früheren Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos wegen Insiderhandels und Kursbetrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die bei Harlos zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Zweite Zivilsenat des BGH hatte am Montag in drei Revisionsverfahren zu entscheiden. Er kündigte dabei eine Beweiserleichterung für Aktionäre an. "Je schneller eine Aktie nach einer falschen Ad-hoc-Meldung gekauft worden ist, desto eher kann man zu Gunsten des Anlegers davon ausgehen, dass er sich von den Informationen beeinflussen ließ", hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Genauere zeitliche Vorgaben wolle er nicht machen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Röhricht: "Das würde zwar Rechtssicherheit schaffen, ist jedoch Sache des Gesetzgebers", sagte er.
Gesetzentwurf noch in diesem Sommer
Anlegerschützer erwarten noch in diesem Sommer einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zur persönlichen Haftung von Vorständen bei falschen Kapitalmarktinformationen. Entsprechende Pläne waren jüngst bekannt geworden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können Aktionäre bislang nur das Unternehmen selbst für falsche Meldungen haftbar machen.
"Die Vorstände werden endlich in die Verantwortung gezogen", sagte Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg der FTD. Er sprach von einem "Meilenstein" im Anlegerschutz.
Anlegerschutzverbände begrüßten das Urteil zwar, warnten aber vor zu großer Euphorie. Die BGH-Entscheidung sei doch sehr auf den Einzelfall Infomatec gemünzt, hieß es bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Auch der Vorstandsvorsitzende der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Klaus Schneider, sagte, er rechne nicht mit einer Klagewelle.
Der erfolgreiche Infomatec-Kläger hatte seine Aktien rund zwei Monate nach der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung für insgesamt 46.500 Euro erworben. In Spitzenzeiten lag das Papier bei 290 Euro, am Montag war es nur noch 4 Cent wert.
Einer der Kläger ging leer aus
Der Prozess hatte bereits im Jahr 2001 für Aufregung gesorgt. Damals sprach das Augsburger Landgericht als erstes Gericht in Deutschland dem Metzgermeister Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen zu. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte das Urteil aber wieder einkassiert.
Ein anderer Kläger, der seine Aktien neun Monate nach der Pflichtmitteilung gekauft hatte, ging am Montag leer aus. Hier sei der enge zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben, hieß es dazu beim Karlsruher Gericht. Ein dritter Kläger wurde mit seinem Fall an das OLG München zurückverwiesen.
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Musterprozess
Infomatec Der BGH hatte über drei Einzelklagen zu entscheiden, aber das Urteil ist viel grundsätzlicher.
Weitere Klagen Anwälte hoffen nun auf neue Prozesse, vor allem gegen Firmen des früheren Neuen Marktes.
Anlegerschützer Verbände warnten am Montag allerdings vor zu großer Euphorie.
Von Nicola de Paoli, Hamburg, und Thorsten Kramer, Frankfurt |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 28.Mai 2007 10:17 Titel: |
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Mit Infomatec verbindet man primär einen „gefallenen Engel“ des Neuen Marktes. So weit richtig! Der Ex-Vorstand wurde zur Rechenschaft gezogen und es wurden Ungereimtheiten festgestellt.
Am 10.01.07 hat eine Hauptversammlung stattgefunden. Über die Ergebnisse ist kaum etwas zu erfahren, die Fortsetzung des Unternehmens und die Erhöhung des Grundkapitals sollte beschlossen werden.
Name: INFOMATEC
Aktueller Kurs: 0,164 EUR (25.05.07)
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