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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 29.März 2007 2:28 Titel: Mehrheitsaktionär will Pandatel auflösen |
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Der Großaktionär des Netzwerk-Spezialisten Pandatel gibt das notorisch verlustreiche Unternehmen verloren.
Angesichts der schnell veraltenden Produkte sei nicht mehr zu erwarten, dass Pandatel „nachhaltig profitabel arbeiten wird“, begründet die Dowslake Venture in einem Antrag an die Hauptversammlung die Forderung nach der Auflösung des Unternehmens, wie Pandatel am Mittwoch mitteilte. Damit könnten die Aktionäre wenigstens noch das restliche Kapital retten, erklärte die mit gut 53 Prozent an Pandatel beteiligte Dowslake. Ende 2006 standen 2,3 Mill. Euro liquide Mittel und 2,9 Mill. Euro in Wertpapieren in der Bilanz.
Das auf Ethernet-Technik spezialisierte Unternehmen hat im vergangenen Jahr bei einem auf 9,1 (2005: 12,8) Mill. Euro geschrumpften Umsatz 6,3 (minus 15,1) Mill. Euro Verlust erwirtschaftet. „Dowslake und der seit einem Jahr amtierende Vorstand konzentrierten sich hauptsächlich darauf, die Finanzreserven zu schonen und den Verlust zu minimieren“, hieß es. 2007 soll der Umsatz weiter auf 7,1 Mill. Euro zurückgehen.
Das 1987 gegründete Unternehmen ist seit 1999 an der Börse gelistet. Die Produktion ist bereits nach China verlagert und der Firmensitz in Hamburg aufgegeben worden. Ein Sozialplan für die Mitarbeiter und die Mietkündigung kosteten zusammen 2,8 Mill. Euro.
Dowslake wollte die eigene Tochtergesellschaft Dowslake Microsystems eigentlich in Pandatel einbringen. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde aber von 14 Aktionären angefochten, ein Vergleich scheiterte.
Die Pandatel-Aktien waren am Mittwoch noch 70 Cent wert.
Quelle: HB |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 4.Aug 2007 7:51 Titel: |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 31. Juli 2007 im Befreiungsverfahren der Dowslake Venture Ltd., Santa Clara, Kalifornien sowie Frau Dr. Dan Yang und Hern Zibin Lu, Shanghai, den Bescheid vom 17. Januar 2006 widerrufen, wonach diese von der Abgabe eines Pflichtangebots nach § 35 WpÜG befreit wurden. Die BaFin führt sinngemäß aus, dass der Widerruf von Amts wegen zulässig sei, da er unter Ziff. 3 des bestandskräftigen Bescheides vom 17. Januar 2006 vorbehalten wurde.
Gemäß BaFin sei der Widerruf auch begründet, wobei sich das Widerrufsrecht aus zwei Regelungen des Bescheides vom 16. Januar 2006 ergebe. Weiter führt die BaFin an, dass die einzige Voraussetzung für das Bestehen des Widerrufsrechts sei, dass die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung des Grundkapitals der Pandatel AG zur Einbringung sämtlicher oder zumindest von 95 % der Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. nicht bis zum 31. Dezember 2006 in das Handelsregister eingetragen werde oder die Antragsteller der Pandatel AG bis zu diesem Zeitpunkt nicht in anderer Weise das Eigentum an sämtlichen oder zumindest 95 % der Anteile der Dowslake Microsystems Corp. verschafft haben.
Diese Voraussetzung sei erfüllt, da im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover nur der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. März 2006 zur Kapitalerhöhung eingetragen sei, nicht jedoch auch die Durchführung der Kapitalerhöhung. Auch sei der Bescheid unter der Auflage erlassen, der BaFin unverzüglich die Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur
Einbringung der vorgenannten Anteile an der Dowslake Microsystems Corp. aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses der Pandatel AG nachzuweisen. Da die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen wurde, könne ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden.
Schließlich sei die Ausübung des Widerrufsrechts auch verhältnismäßig, da der Widerruf das geeignete Mittel sei, um den Minderheitsaktionären der Pandatel AG, welchen aufgrund der Befreiung von den Antragstellern kein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG unterbreitet wurde, doch noch eine Desinvestitionsentscheidung im Rahmen eines Pflichtangebots zu ermöglichen.
Diese Entscheidungsmöglichkeit den Minderaktionären einzuräumen, sei auch erforderlich. Denn ausgehend vom gesetzlichen Grundzustand des § 35 WpÜG sei den übrigen Aktionären im Fall der Erlangung der Kontrolle zwingend ein Pflichtangebot zu machen, wovon die Antragsteller durch Bescheid vom 16. Januar 2006 befreit worden seien. Da die Grundlage der Befreiung aus heutiger Sicht
entfallen sei, sei der Pflichtenzustand des § 35 WpÜG, wie er ohne die Befreiung bestanden hätte, wieder herzustellen.
Name: PANDATEL AG
WKN / ISIN: 691630 / DE0006916307
Börsenplatz: Frankfurt
Aktueller Kurs: 0,44 EUR (04.08.07)
www.pandatel.de
Über PANDATEL
Die PANDATEL AG hat ihren Hauptsitz in Hannover. 1988 wurde sie als Pan Dacom Telekommunikation GmbH gegründet. Im November 1999 ging die Gesellschaft an die Börse und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Mehrheitsgesellschafter ist Dowslake Venture Ltd. mit Dr. Dan D. Yang als Vorstandsvorsitzende beider Unternehmen. PANDATEL liefert das gesamte Spektrum an Last-Mile-Zugangsprodukten sowie optischen Übertragungsprodukten an Kunden in aller Welt. Derzeit vertreibt PANDATEL ihre Produkte über Niederlassungen und die Dowslake Microsystems in den USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China und Singapur über Partnerschaften mit Wiederverkäufern und OEM-Kunden und deckt damit 86 Länder auf allen fünf Kontinenten ab.
Quelle: ots
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 3.Jan 2008 18:09 Titel: |
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Operatives Geschäft eingestellt und Schließung der Niederlassung Singapur begonnen.
Name: PANDATEL AG
WKN / ISIN: 691630 / DE0006916307
Börsenplatz: Frankfurt
Aktueller Kurs: 0,23 EUR (03.01.08 )
www.pandatel.de
Zum Jahreswechsel 2007/2008 verließen schrittweise alle Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sie sind jetzt bei anderen ortsansässigen Unternehmen tätig. Damit stellt die Gesellschaft ihr operatives Geschäft ein. Das Unternehmen beschäftigt nur noch zwei Mitarbeiter.
Zudem schließt die Pandatel derzeit ihre Niederlassung in Singapur, Pandatel Asia Pacific. Von dieser Maßnahme sind keine Mitarbeiter betroffen. Im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen 2006 und 2007 wurde die Anzahl der Mitarbeiter angepasst.
Anfallende Kosten sind bereits in den Liquidationsaufwendungen berücksichtigt.
Quelle: ots
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