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Schadensersatzklage gegen die CONENERGY AG erhoben

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CLLB Rechtsanwälte
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 103
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.Okt 2008 12:43    Titel: Schadensersatzklage gegen die CONENERGY AG erhoben Antworten mit Zitat

Nachdem schon seit längerer Zeit Meldungen über die CONENERGY AG und deren Lieferschwierigkeiten die Runde machten, wurde nun in diesem Zusammenhang erstmals Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.

Hintergrund der Schadensersatzklage ist der Umstand, dass sich die CONENERGY AG im Jahr 2007 in großen Liquiditätsproblemen befand, die auf Engpässe in der Lieferung von Silizium und Modulen zurückzuführen waren. Diese Schwierigkeiten wurden in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2007 öffentlich bekannt gegeben. Nach Insiderinformationen war dies den Verantwortlichen der CONENERGY AG aber bereits seit Februar 2007 bekannt. Gleichwohl unterließen sie es, sofern die Vorwürfe zutreffen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

„Aktionäre, die im Zeitraum von Februar 2007 bis zum 25.07.2007 die Aktie der CONENERGY gezeichnet haben, können für den Fall, dass diese Insiderinformationen richtig sind, gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz Schadensersatzansprüche geltend machen,", so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. „Wären die Informationen nämlich ordnungsgemäß gemeldet worden, hätten Aktionäre die Aktien zu einem wesentlich niedrigeren Kurs zeichnen können.“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Betroffenen ist daher die Konsultation eines in der Materie kundigen Rechtsanwaltes angeraten.
_________________
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90

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Diercksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: 030 288 789 6 0
Fax.: 030 288 789 6 20

Internet: http://www.cllb.de
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Specialist


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2008 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Laden heisst Conergy.

Wohl zu viele Baustellen, an denen Verbraucheranwälte aktuell reüssieren können?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2008 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Handelsregister:
Zitat:
ConEnergy AG
Norbertstr. 5
45131 Essen, Nordrhein-Westfalen

Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Beratung auf den Gebieten der Energiewirt- schaft
b) die Beteiligung an Unternehmen der Energie- wirtschaft sowie an Beratungs- und/oder Handels- unternehmen auch anderer Branchen

Die Presse - vom 21. Mai 2008
Zitat:
Auch Conenergy AG, Fotovoltaik-Hersteller und Systemanbieter hat sich von einem Minus von 44,5 Prozent wieder ins Plus bewegt.


*********************
Handelsregister:
Zitat:
Conergy AG
Anckelmannsplatz 1
20537 Hamburg

Bekanntmachung gemäß 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs.1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)Gemäß 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt,dass ein Aktionär gegen den auf der Hauptversammlung der Conergy AGam 28. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss, nämlich"Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, Ausschluss des Bezugsrechtsfür einen Spitzenbetrag und Satzungsänderung"Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben hat.
Diese Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 419 O 82/08 anhängig. Ein Termin zur mündlichenVerhandlung wurde noch nicht bestimmt. Er wird gesondert bekannt gegeben.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2008 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
16.10.2008 - euro adhoc: Conergy AG
Verkauf der Conergy Wind GmbH kann nicht wie vorgesehen umgesetzt werden

Verkauf der Conergy Wind GmbH kann nicht wie vorgesehen umgesetzt werden

Hamburg, 16. Oktober 2008: Der am 9. September 2008 zwischen der Conergy AG und dem private equity Investor Warburg Pincus vereinbarte und bekannt gegebene Verkauf des Geschäftsbetriebs der Conergy Wind GmbH kann nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Der Kaufvertrag stand unter einer Reihe von Bedingungen, die bis auf eine alle erfüllt wurden. Zu den Bedingungen gehörte nämlich auch die Überleitung der durch das Bundesland Bremen für den dortigen Produktionsstandort der Conergy Wind GmbH in Aussicht gestellten und teils zugesagten Fördermittel in Höhe von bis zu EUR 3,5 Mio. Eine solche Überleitung der Fördermittel auf den Käufer hat die zuständige Förderbehörde nun überraschend abgelehnt. Damit sind Conergy AG und Warburg Pincus nicht mehr an den ursprünglichen Kaufvertrag gebunden.

Conergy sucht weiter im Interesse des Geschäftsbetriebes eine kurzfristige Lösung und geht davon aus, dass sie wirtschaftlich - selbst im Falle einer Abwicklung - im Wesentlichen den bisherigen Planungen entspricht.
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