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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5911
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Verfasst am: 16.März 2007 14:44 Titel: Squeeze-out: Gerichtsbeschluss lässt zweifeln |
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Mit einem aktuellen Beschluss macht das Oberlandesgericht Stuttgart in Anlegerkreisen von sich reden (Az: 20 W 6/06). Es geht um das so genannte Squeeze-out-Verfahren (englisch für Ausquetschen), sprich: Wenn ein Großaktionär, der über 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens hält, die verbliebenen Minderheitsaktionäre gegen Zwangsabfindung aus einem börsennotierten Unternehmen drängt.
Lange Zeit galt: Die Zwangsabfindung muss mindestens so hoch sein wie der Durchschnittskurs der Aktie in den drei Monaten vor der Hauptversammlung, in der der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bekanntgegeben wird. Jetzt macht das Oberlandesgericht Stuttgart Bedenken gegen diese Berechnungsmethode geltend. Sie sei ungerecht. Schließlich spiegelten die Kurse in den Monaten vor der Hauptversammlung ja schon die Spekulation auf eine stattliche Abfindung wieder.
Jetzt soll der BGH prüfen, inwiefern die Berechnung der Mindestabfindung umgestellt werden muss. Ob es sich für Privatanleger weiterhin lohnt, auf mögliche Squeeze-out-Kandidaten zu spekulieren, bleibt abzuwarten. Klarheit wird wohl erst die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringen.
Quelle:Wirtschaftsbrief |
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