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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6451
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Verfasst am: 14.Mai 2008 7:33 Titel: Stimmrecht auf elektronischem Wege |
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Als Privatanleger sollen Sie künftig die Möglichkeit erhalten, Ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung auch auf elektronischem Wege abzugeben.
Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Geplant ist ein neues „Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“, das EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzt.
Zum Hintergrund:
Als Aktionär haben Sie bislang nur zwei Möglichkeiten, Ihr Stimmrecht auszuüben: Sie müssen selbst zur Hauptversammlung gehen oder Sie müssen Ihr Stimmrecht auf jemanden übertragen, der bei der Hauptversammlung anwesend ist. Künftig soll es – dank neuer Medien – den Aktionären möglich sein, online an der Hauptversammlung teilzunehmen und dabei ihre Stimm- und Fragerechte selbst auszuüben.
Die Tagesordnung und die Anträge zur Beschlussfassung sollen dabei ab dem Zeitpunkt der Einladung online jedem Aktionär auf der Internetseite der jeweiligen Aktiengesellschaft zur Verfügung stehen. Im Gegenzug sollen die AGs allerdings die Möglichkeit erhalten, auf den kostenintensiven Papierversand der Unterlagen zu verzichten.
Nach EU-Vorgaben soll das Gesetz bis zum 3. August 2009 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ob der Gesetzgeber dies schaffen wird, ist noch nicht klar. Klar ist aber, dass Sie von diesen Erleichterungen wohl erst in der Hauptversammlungssaison des nächsten Jahres profitieren werden.
Empfehlung:
Wenn Sie selbst nicht an einer Hauptversammlung teilnehmen, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Stimmrechte zu übertragen. Dabei haben Sie die Wahl:
* Sie können sie an eine Person Ihrer Wahl übertragen, die für Sie zur Hauptversammlung geht,
* Sie können die Stimmrechte an die AG selbst übertragen,
* Sie können sie an Ihre Bank übertragen oder
* Sie können eine Aktionärsvereinigung beauftragen, für Sie zu stimmen (z. B. die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Düsseldorf oder die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in München), die üblicherweise auf den wichtigsten Hauptversammlungen stets mit Vertretern zugegen sind.
Übrigens: Sie können der beauftragten Person oder Institution auch vorschreiben, wie sie zu stimmen hat.
Quelle: Privatanleger |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 14.Mai 2008 15:49 Titel: Re: Stimmrecht auf elektronischem Wege |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
| Nach EU-Vorgaben soll das Gesetz bis zum 3. August 2009 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ob der Gesetzgeber dies schaffen wird, ist noch nicht klar. Klar ist aber, dass Sie von diesen Erleichterungen wohl erst in der Hauptversammlungssaison des nächsten Jahres profitieren werden. |
SAP bietet die Teilnahme an der HV am 3.06.2008 aber schon via Internet an, ebenso die Stimmabgabe.
Gruß
cob |
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