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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Aug 2005 21:22 Titel: Telekom-Aktionäre - LB empfiehlt Selbstanzeige |
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Die baden-württembergischen Sparkassen müssen der Steuerfahndung die Daten von 30.225 Bonus-Aktionären der Deutschen Telekom aushändigen.
Deshalb raten sie den Betroffenen, sich umgehend selbst anzuzeigen. Wer seine Bonusaktien aus dem Jahr 2000 nicht versteuert hat, soll Selbstanzeige erstatten bevor Finanzamt und Steuerfahndung von sich aus auf die Fälle aufmerksam werden, rät die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den Kunden in einem Schreiben. Nur bis zu diesem Zeitpunkt wirke eine Anzeige noch strafbefreiend.
Bisher hatte sich die LBBW stets geweigert, die Daten der Bonus-Aktionäre an das Stuttgarter Finanzamt auszuhändigen, bestätigte die LBBW einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“. Nach einer Niederlage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch sei das Institut nun gezwungen, den Steuerfahndern die Daten offen zu legen.
Bonusaktion 2002 problemlos
Im Streit um die Besteuerung von der Bonusaktien hatte es in den vergangenen Jahren widersprüchliche Urteile gegeben. Letztlich entschied der Bundesfinanzhof in München, dass für entsprechende Aktien Steuern gezahlt werden müssen. Kunden, die aus dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2002 Bonusaktien erhalten haben, sind nach Angaben der LBBW nicht von dem Vorgang betroffen. In diesen Fällen sei die Besteuerung noch nicht endgültig geklärt. Die Telekom hatte die Bonusaktien an treue Aktionäre ausgegeben.
Quelle: Focus |
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