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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.Feb 2007 14:13 Titel: VeriSign vergleicht sich mit Klägerseite! |
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Im Jahr 2002 wurde eine Sammelklage gegen den amerikanischen Internetdienstleister VeriSign erhoben, in der dem Unternehmen vorgeworfen wurde, in der Zeit vom 25. Januar 2001 bis zum 25. April 2002 durch Falschaussagen seinen Aktienkurs künstlich in die Höhe getrieben zu haben.
Diese Klage konnte nun durch einen Vergleich abgeschlossen werden. Anleger, die im betreffenden Zeitraum (Class period) Aktien des Unternehmens erworben haben, sind zu einer Schadenersatzzahlung berechtigt. VeriSign möchte dies nicht als Schuldeingeständnis gewertet wissen, da es zu keiner Verurteilung gekommen ist, zahlt aber im Rahmen des Vergleichs insgesamt 78 Mio. Dollar an die Anleger. Vorläufigen Berechnungen zufolge können die Aktionäre durchschnittlich etwa 0,21 Dollar pro Aktie erhalten, wenn diese nicht während der Class period verkauft wurde. Ansonsten fällt die Auszahlung anteilsmäßig geringer aus.
Das Proof-of-Claim-Formular, das zur Anmeldung der Ansprüche nötig ist, können Mitglieder kostenlos bei der SdK anfordern.
Das Proof of Claim muss spätestens am 03. April 2007 an die zuständigen Anwälte in den USA gesendet werden.
München, 26. Februar 2007
Quelle: www.sdk.org _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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