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London Newbie

Anmeldungsdatum: 08.08.2006 Beiträge: 44 Wohnort: Blumenau 44, 22089 Hamburg
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Verfasst am: 19.Jan 2007 14:38 Titel: Adult Webmaster (Erotikanbieter): Limited Gründung NL |
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Lösungen für Adult Webmaster (Erotikanbieter): Installation einer UK Limited mit Zweigniederlassung Holland
Das deutsche Jugendschutzgesetz und andere Rechtsvorschriften verhindern den Direktzugang zu erotischen Inhalten, mithin müssen vom User aufwendige Zugangsprozeduren überwunden werden, um die begehrten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. So werden bereits im Vorfeld viele Kunden "abgeschreckt" und wenden sich lieber ausländischen Angeboten zu, bei denen der Zugriff unmittelbar möglich ist. Werden vom deutschen Adult Webmaster die einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Auslegungen nicht beachtet, drohen strafrechtliche Konsequenzen mit empfindlichen Strafen, bis zum Freiheitsentzug.
Gesetzliche Grundlagen in der Zusammenfassung:
...Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Strafgesetzbuch.
Da bei Gesetzesverstößen sowohl Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist rechtskonformes Handeln für deutsche Adult Webmaster empfohlen.
•Der § 184 Strafgesetzbuch stellt die Grundlage zum Umgang mit pornographischen Schriften dar.
•Nach der Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GJS) ist jeder, der gewerbsmäßig elektronische Information und Kommunikationsdienstleistung zur Nutzung bereit hält gem. § 7a des Gesetzes verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen, wenn er möglicherweise jugendgefährdende Inhalte anbietet. Die Bestellung ist zwingend, bei Nichtbestellung kann ein Bußgeld bis zu 15.000,00 € verlangt werden.
Altersverifikationssystem (AVS)
Gemäß § 4 II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist die Verbreitung pornografischer Angebote im Internet zulässig, "wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)." "Geschlossene Benutzergruppe" ist der juristische Terminus für Altersverifikationssystem. Die Anforderungen an Altersverifikationssysteme sind seit Jahren umstritten. Unterschiedliche Ansichten bestehen bei Gerichten, Jugendschutzbehörden, Gutachtern, Selbstkontrolleinrichtungen und Verbänden.
Durch Verlegung der Betriebsstätte ins Ausland, kann der Adult-Anbieter die Beschränkungen des deutschen Jugendschutzes hinter sich lassen, die Haftung begrenzen und die Steuern senken.
I.d.R. ist folgende Einlassung auf ausländischen Webseiten (USA,Holland,Spanien,England,DK) ausreichend (Maximalanforderung). Der User muss die Einlassung nur durch einen Klick bestätigen, der Text wird i.d.R. in einem Dropdownfeld Platz sparend installiert:
„Warnung! Pornografischer Inhalt. Vor dem Besuch dieser Seite muss die folgende Information bestätigt werden:
"Ich bin über 18 Jahre alt (21 in einigen Ländern),...Das sexuelle Material, was ich sehen werde, ist ausschliesslich für den privaten Gebrauch und wird in keinem Falle Minderjährigen gezeigt,..Ich empfinde Bilder von nackten Erwachsenen, Erwachsenen die Sex haben oder jegliches andere sexuelle Material weder als anstössig noch unangenehm und wünsche sexuelles Material zu erhalten/zu betrachten,..Das Betrachten, Lesen und Herunterladen sexuellen Materials steht im Einklang mit den Normen/Gesetzen meiner Gemeinde, Stadt, Staat oder Land,.. Ich bin der einzig Verantwortliche für die Verbreitung falscher Information oder jeglicher rechtlicher Konsequenzen, die sich aus dem Betrachten, Lesen oder Herunterladen des Materials dieser Seite ergeben.Weiterhin ist weder diese Seite noch ihre Partner für jegliche rechtliche Beanstandung, die sich aus illegalem Zugang oder Benutzung dieser Seite ergeben, verantwortlich. Dieses Warnseite ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dieser Webseite. Alle gezeigten Modelle und Schauspieler auf den folgenden Seiten sind über 18 Jahre alt.“
Lösungen für Adult-Webmaster: Englische Limited mit Zweigniederlassung Holland:
Holland ist das liberalste EU-Land im Bereich Erotik. Auf der anderen Seite ist die Installation einer holländischen GmbH relativ aufwendig und das Stammkapital beträgt 18.000,00 Euro. Ergänzend müsste der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Holland verlagern (5 DBA: "Ort der geschäftlichen Oberleitung"), da kein holländischer Anwalt aufgrund der Durchgriffshaftung als Treuhand-Geschäftsführer einer GmbH auftreten wird. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten die Umwegkonstellation über die englische Limited mit Zweigniederlassung in den Niederlanden. Die EU-Niederlassungsfreiheit macht eine solche Konstellation möglich. In Rechtsfolge ist holländisches Recht anzuwenden, mithin Weltbesteuerung in Holland.
Leistung,Angebot und Gebühren unter:
http://www.london-consulting.org/fsk18_premium.htm _________________ London Consulting & Trustee Ltd
Netzwerk internationaler Steuerberater:
Internationale Firmengründungen,
Strategien zur Senkung der Steuerlast.
www.london-consulting.org
info@london-consulting.org |
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sydorle Specialist
Anmeldungsdatum: 15.12.2003 Beiträge: 227 Wohnort: GB / E / D
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Verfasst am: 22.Jan 2007 20:50 Titel: Adult-Inhalte |
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Hallo an alle, die gerne mal in fremde Schlafzimmer schauen.
Nutzen Sie das "usenet", Zugang z.B. ueber usenext (einfach googeln).
Wenn dann die dauernde daemliche Frage nach der PA-Nummer nervt und wer wenigstens ein bischen Englisch versteht, kann nach Herzenslust ungenervt downloaden, egal FSK16 oder FSK18, alles, was gespeichert ist, herunterladen.
Einfach in der Menueleiste als Sprache Englisch waehlen und "usenext" neu starten. Offenbar sind die Englisch-sprechenden Menschen volljaehriger als die Deutschen.
Gruss Karin |
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francilici Specialist
Anmeldungsdatum: 28.09.2004 Beiträge: 148 Wohnort: irgendwo
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Verfasst am: 7.März 2007 20:57 Titel: Adult Webmaster ( Erotikanbieter ) Limited Gründung NL |
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Hallo,
oder einfach wie eine Nürnberger Firma, nach Tschechien gehen.... siehe www.vod-cash.com
Gruss |
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