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computer321peter Newbie
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 12.Apr 2006 2:57 Titel: Anrechnung einer Unfallrentennachzahlung auf Hartz 4 |
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Wer kennt sich aus, wer kann mir weiterhelfen
Folgender Sachverhalt:
Ich beziehe nach einem schweren Arbeitsunfall eine Unfallrente seit 1987
Bis 1998 hatte ich 30% Schaden die angerechnet worden sind, 1998 bekam ich einen Brief der zuständigen Berufsgenossenschaft wegen eines Gutachtens um die Unfallfolgen neu einzustufen. Infolge des Gutachtens wurden mir 10% meines Anspruches gekürzt, wogegen ich natürlich Widerspruch einlegte. Es dauerte bis 2006, bis eine erneutes Gutachten erstellt wurde nachdem mein Anspruch nicht hätte gekürzt werden dürfen. In dem Bescheid wurde mir mitgeteilt, das eine Nachzahlung der entgangenen 10% nur rückwirkend für 4 Jahre gezahlt wird. Es handelt sich hier um einen Betrag in Höhe von 6800,- €uro. Das war der erste Hammer. Im selben Bescheid stand, daß die Zahlung einbehalten wird, um eventuelle Forderungen anderer Sozialleistungsträger auszugleichen. Das war der zweite Hammer. Die Unfallrente wird auf Hartz 4 angerechnet. Da Hartz 4 aber erst 2004 eingeführt wurde, dürfte doch eigentlich die Rückzahlung nur um diesen Betrag, den ich seit 2004 von der ARGE zuviel erhalten habe, da ja ohne mein Verschulden zu wenig Rente gezahlt wurde die berechnet werden konnte. gekürzt werden.
Kann die ARGE nun verlangen, das ich diesen Betrag erst aufbrauchen muß bevor ich wieder Anspruch auf Leistung habe oder kann ich den Sparfreibetrag geltend machen, also 200,-€uro pro Lebensjahr und den Rest auf ein Sparbuch einzahlen. |
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Helga Newbie
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 12.Apr 2006 18:19 Titel: |
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Hallo computer Peter,
mit einer solchen Fragestellung würde ich eher in ein Arbeitslosenhilfe Forum gehen, weil sie sich dort auf solche Zusammenhänge spezialisiert haben. In Deinem Fall ist das auch recht kompliziert. Ich würde da auch nicht zögern, zu klagen.
Ich nehme mal an, dass die 6800 Euro komplett auf Hartz 4 angerechnet werden und nicht nur anteilig ab 2004, denn auch wenn es Nachzahlungen berechtigter Ansprüche sind, so haben sie sich dennoch erst jetzt als "anzurechnendes" Einkommen realisiert. Hartz4 ist ja so gemein, dass "alles" angerechnet wird, Geschenke, Gewinne, Kredite..
Bei der zweiten Frage der Sparmöglichkeit habe ich keine Ahnung. Ich nehme da aber auch eher an, dass das nicht zum Ansparen bis zur erlaubten Summe verwendet werden darf, denn sonst könnte jeder, der einen Zuverdienst als Einkommen hat, diesen ja auch bis zum Erreichen der Sparhöchstgrenze behalten dürfen. Er darf aber nur 15% behalten
Gruß Helga |
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