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Auslandsgesellschaften im Überblick - Teil II -

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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 10:00    Titel: Genauso ist es ! Antworten mit Zitat

Tja, Paulus, weise Worte gelassen dargestellt ... !

Das Thema "Beweislastumkehr", das ja mit einer erweiterten Offenlegungspflicht einhergeht, wurde hier im Forum bereits hinlänglich diskutiert. Geben Sie nur einmal in der Gomopa-Suchfunktion den Begriff "Beweislastumkehr" ein.

Dramatisch sind - das stellen Sie absolut zutreffend dar - die Anforderungen, die die Finanzverwaltungen an einen Betroffenen stellen können.
Wenn man als Steuerinländer mit einer Auslandsgesellschaft geschäftliche Beziehungen pflegt, die über das problemlos nachvollziehbare Maß des Warentransfers (z.B. Einkauf in des USA, Verkauf in Deutschland, keine Verrechnungspreisproblematik etc.) hinausgehen, werden vielfach Nachweishürden aufgestellt, die zum Teil objektiv nicht erfüllbar sind.

Derjenige, der an dieser Stelle eine Verschleierung betreiben will, hat ein außerordentlich hohes Maß an Sorgfalt, Logistik und Kosten zu gewärtigen.
Andererseits ist man halt nicht angreifbar, wenn eine Auslandsstruktur generalstabsmäßig plant, vorbereitet und umsetzt. Auch hier gibt es eindeutige Entscheidungen des BFH.

Beste Grüße

tropico
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 559
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2005 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Werter Tropico,

von mir als hier mangels Ahnung Mitlesendem vielen Dank für Ihre vielen sehr aufschlußreichen Beiträge.

Ihrem letzten Posting ist nix hinzuzufügen.

Gravierende bis unheilbare Probleme tauchen generell - auch in anderen Zusammenhängen - dann auf, wenn die Vorbereitung unzureichend war.

CD
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 14.Okt 2005 23:16    Titel: Re: Auslandsgesellschaften im Überblick Teil II, spanische S Antworten mit Zitat

tropico hat folgendes geschrieben::
Ergänzung:

6. Spanische sociedad limitada (S.L.)

Die S.L. ist eine spanische Gesellschaftsform (entspricht der deutschen GmbH), die individuell so gestaltbar ist, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse des oder der Gesellschafter hervorragend zugeschnitten werden und völlig anonym gegründet werden kann. Mit 3006,00 Euro Mindestkapital bietet die spanische GmbH eine für wohl jedermann erreichbare Gesellschaftsform......
tropico


Sehr lesenswert !

Ich dachte das man die spanische "S.L." eher mit deutschen AG vergleichen kann und die "Lda" das gegenstück zur deutschen GmbH ist ??? Oder ist das nur in Portugal so ???
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2005 7:32    Titel: Antworten mit Zitat

sociedad limitada, S.L. = GmbH
sociedad anonima, S.A. = Aktiengesellchaft

Zur Gründung einer S.A. ist ein Mindestkapital von 60.100,00 Euro erforderlich, wobei allerdings bei der Gründung lediglich 15.000,00 Euro zu zahlen sind. Sacheinlagen sind sowohl bei der spanischen S.L. als auch bei der S.A. zulässig, wobei für die S.A. die Expertise eines Sachverständigen erforderlich ist.
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egseminar
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Berlin / Palma de Mallorca

BeitragVerfasst am: 17.Jun 2006 11:23    Titel: anonyme Gesellschafter u.ä.......... Antworten mit Zitat

Hallo John V und tropico,

Ihr Beitrag interessiert mich sehr, da ich selbst mit meinem Unternehmen oft Kunden beraten muss die vorher sogenannten "Marktführern" auf den Leim gegangen sind.

Ich möchte eigentlich ergänzend etwas zu der sogenannten Anonymität für Gesellschafter in Spanien sagen.

Ganz richtig ist es nicht das man keine Auskünfte bekommt über Firmen und deren Gesellschafter, es gibt sogar in deutscher Sprache die Möglichkeit für Justitiare und ähnliche Berufsgruppen, beim Registro Mercantil Central (Zentrales Handelsregister in Madrid) nach erfolgter Registrierung Einsicht, auch online, zu nehmen.

Um also Klartext zu reden man braucht nur einen registrierten Anwalt und bekommt die Unternehmensstruktur heraus.

Ansonsten fand ich Ihre Beiträge sehr interessant, da wir auf unserer Webseite ein ähnliches Forum betreiben suchen wir hier noch Interessierte die Fragen unserer User beantworten. Schaut doch einfach mal bei uns vorbei unter www.egseminar.de/default.htm oder www.egseminar.eu
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