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Die Gerichtsvollzieherin kommt wieder

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AndreM
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 16:42    Titel: Die Gerichtsvollzieherin kommt wieder Antworten mit Zitat

Hi,

ich brauche mal bitte eueren Rat. Nächste Woche kommt die Gerichtsvollzieherin wieder zu mir. Die Sachen die ich zu Hause habe gehören meiner ex Madam die ich zur Nutzung nehmen darf. Ich habe noch einen alten Renault der ist zwar nichts wert, aber mann weiß ja nie.Ich habe folgendes gemacht. Ich habe mit meinen Bekannten einen Kaufvertrag gemacht aber das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet. Im Kaufvertrag ist als Vereinbarung, das der Wagen weiterhin auf meinen Namen angemeldet bleibt und ich nur das Nutzungsrecht habe. Ich will das Auto nicht auf einen anderen Namen an melden. Ich habe da schon einmal schlechte Erfahrung gemacht. Mir geht es darum, das ich am Tag der Abgabe von der eidesstattliche Versicherung nicht lüge. Oder wenn ich das Auto einen Tag vor der Abgabe für einen Euro verkaufe und 3 Tage später wieder zu rück kaufe, wäre das dann rechtlich. So habe ich nicht gelogen und brauche nicht das Auto auf einen anderen Name anmelden.Dann habe ich noch einen Garten zur Pacht von den Gartenverein bekommen. Was mache ich mit dem. Soll ich den einfach nicht angeben und hoffen, das es nicht überprüft wird. Es wäre super wenn ihr mir einen Rat geben könntet.

VG,
Andre
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 8:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Oder wenn ich das Auto einen Tag vor der Abgabe für einen Euro verkaufe und 3 Tage später wieder zu rück kaufe, wäre das dann rechtlich


Nein!
Eigentümer ist derjenige, der im Brief steht. Es sei denn, der Wagen wäre ordnungsgemäß verkauft (kaufvertrag), der neue Eigentümer hat den Brief in Händen und hat das Fahrzeug noch nicht umgemeldet.

Zitat:
Dann habe ich noch einen Garten zur Pacht von den Gartenverein bekommen


Ist nicht Ihr Eigentum - Pacht- und Mietsachen brauchen Sie nicht anzugeben.

grüße
gundel
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AndreM
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

danke für deine Antwort. Wenn ich das Auto einen Tag vorher verkaufe dann wäre es dann nicht mehr meines, und ich müsste nicht lügen. Kann ich auch das Auto an meiner Tochter verkaufen oder verschenken. Diese ist aber noch keine 18 Jahre alt. Oder muß sie Volljährig sein. Mit dem Garten da bin ich je echt froh. Ich danke dir noch einmal für deine Hilfe und Antwort.

VG,
Andre
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 9:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Kann ich auch das Auto an meiner Tochter verkaufen oder verschenken


Ganz schnell vergessen! Lesen Sie mal auf dem Formblatt des Vermögensverzeichnisses der EV die Nr. 27a und 27b!!!! Dort müssen Sie angeben ob Sie in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor Abgabe der EV Vermögenswerte an Verwandte veräußert oder verschenkt haben....

Zitat:
Diese ist aber noch keine 18 Jahre alt


Sollten Sie komplett vergessen!

Denken Sie auch mal darüber nach, daß Ihnen Ihr Auto evtl. gar nicht gepfändet wird. Wenn ein Fahrzeug alt oder defekt ist, wird der Gläubiger selten eine Chance der vernüftigen Verwertung sehen.

Es gibt auch Fälle, in denen ein Fahrzeugbrief als Sicherheit an einen "privaten Gläubiger" abgetreten wurde..... Sowas steht meist in einem Darlehensvertrag.......

grüße
gundel
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AndreM
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2006 7:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

danke für deine Antwort. Meine Gerichtsvollzieherin ist bekannt dafür, das sie erstmal mit nimmt was sie kann. Auf gut Deutsch mit ihr ist nicht gut Kirchen essen. Dann bleibt mir ja nur die eine Möglichkeit ich muß den Wagen an einen Bekannten weg geben. Vieleicht will er ihn ja nach ein paar Tagen nicht mehr. Das wäre doch dann nichts verbotenes oder liege ich da falsch.

VG,
Andre
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2006 8:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich den Eingangstread lese, beschleicht mich sofort das Gefühl, dass sie ihre Gläubiger besch.. wollen.

Wäre ihr Gläubiger mein Kunde, würde ich sie wegen Meineid und Betrug an die Wand nageln(sprich: Anzeigen)
Glauben sie nicht, dass man sowas nicht rauskriegen kann!

Spezis wie sie, sind mir ein Dorn im Auge!
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AndreM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2006 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wa,

kommse mal klar erstens wissen sie nicht was für Schulden das sind, und zweitens will niemand irgend wenn oder was besch........
Nun es gibt mehre Typen von Gerichtsvollzieher. Die einen sind so und die anderen sind genau wie ich eine Habe. Was auch noch von euch eine Frechheit ist, ihr nimmt auch noch 20 Euro Gebühren von uns. Und geht jede Ratenzahlung ein und sei sie noch so gering. Auch wenn die Summe so hoch ist, dann mann nicht einmal die Zinsen davon abzahlt. Und das ist in Ornung. Solche Gerichtsvollzieher sind mir ein Dorn in Auge. Das ist die wahre Abzocke. Und ein Meineid ist es schon lange nicht. Was ich in dem Moment nicht bezitze ist nicht meins. Also wo bitte ist da ein Meineid.

CU
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2006 9:11    Titel: Antworten mit Zitat

@AndreM, .....ihr nimmt auch noch 20 Euro Gebühren von uns.

sie scheinen da was zu verwechseln!
1. Bin ich kein Gerichtsvollzieher.
2. Diese Gebühren sind von der Behörde festgelegt und ein GV ist nur Angestellter, zwar beamtet, aber er macht diese Preise nicht!

zu Meineid:
Sie versuchen sich durch Tricks, der Vollstreckung zu entziehen und machen sich strafbar.

Übrigens: Nicht der Gläubiger ist schuld an ihrer Missäre, sondern Sie.
Egal auch, durch welche Umstände sie in Rückstand geraten sind, hier dürfen sie trotzdem nicht die Schuld beim Gläubiger resp. Gerichtsvollzieher suchen!
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2006 9:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich darf vielleicht aufklären:

Bei einer falschen EV handelt es sich um den Straftatbestand des § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt). Hiernach droht bei falscher EV eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Der Meineid (Falscheid) bezieht sich nur auf einen tatsächlichen "Eid" vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (also nicht bei der Eidesstattlichen Versicherung).
Strafmaß gem. §154 I nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen gem. § 154 II sechs Monate bis 5 Jahre.

grüße
gundel
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AndreM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2006 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

ja da gebe ich dir voll Recht mit deiner Aufklärung. Es würde sich ja nicht um einen Meineid handeln denn ich stehe ja nicht vor Gericht. Es dreht sich ja um die Abgabe der EV. Danke für deine Aufklärung noch einmal.

Hallo dls-24,


Zitat:
Wäre ihr Gläubiger mein Kunde


durch dieser Aussage habe ich es angenommen, das sie ein Gerichtsvollzieher sind. Das ist dann auch in Ordnung, das ein Gerichtsvollzieher vom Staat bezahl wird und auch noch 20,- Gebühren vom Schuldner nimmt. Also ich weis nicht ob das Sinn der Sache ist. Zum Tricksen kann ich nur sagen, machnche melden gleich ganze Firmen und Häuser um. Ich habe nie gesagt, das die Glaüber Schuld an meiner Sache ist. Aber wenn der Gläubiger ein Inkasso-Dienst einschaltet dieser auch noch einen Gerichtsvollzieher ist das nicht sinnlos. Obwohl ich einen Kontoauszug und meinen ALGII Bescheid hin geschickt hatte. Warum nicht gleich einen Titel erwirken und diesen dann über den Gerichtsvollzieher. Das sind doch nur Umwege dies weitere Kosten verursachen. Oder liege ich da falsch.

Gruß.
Andre
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2006 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

AndreM, es sind immer zwei paar Schuhe:
Recht haben und Recht kriegen.

Doch auch die Schuldner sind bis auf wenige, nicht schuldlos, dass heute die Firmen rigorose Praktiken anwenden!

Ob solche Praktigen moralisch verwerflich oder krimminell sind steht auf einem anderen Blatt!

Fressen und gefressen werden, so ist unsere Gesellschaft heute nun mal.
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AndreM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.Okt 2006 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun gut auf jeden Fall werde ich sehen wie es weiter läuft. Krimminell sehe ich die Sache nicht bei mir. Die Sachen wie die Sportgeräte sind tatsechlich nicht meine. Ich habe diese nur zur Nutzung bei mir. Und der alte Renault ist auch nicht auf meinen Mißt gewachsen. Ich habe diesen mit meinen wenigen Mitteln wieder in gange gebracht. Ob es sich nun lohnt den mir weg zu nehmen oder auch nicht, das steht auf einen anderen Blatt geschrieben. Zwar kann ich das den Gerichtvollzieher sagen das er da ist. Aber was ist wenn er doch sein Auge darauf hat. Nicht immer ist die Wahrheit der richtige Weg. Und was ist die Wahrheit. Die heutigen Rechtsverdreher finden doch immer einen Weg. Ich selber habe nun mal einen Weg gesucht bei der Abgabe der EV nicht zu lügen. Und was ist Krimminell an der Wahrheit, wenn ich am Tag der Abgabe nichts bezitze. Kennen sie das nich von früher. Haben wir da nicht alle mal etwas weggegeben und dann wieder haben wollen. Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

mfg
Andre
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udo65
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Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 7:58    Titel: Antworten mit Zitat

@AndreM

Sie bewegen sich rechtlich, da kann ich den anderen nur zustimmen, auf einem sehr,sehr schwammigem Terrain...
Sie haben, das unterstelle ich ihnen aufgrund der Aussage, das wir die Schuldenhöhe nicht wissen, sich bewusst in diese Situation manövriert, unabhängig davon, ob sie unverschuldet zum ALG II Empfänger geworden sind oder nicht!!!
Mein Rat an Sie:
1.) Geben Sie ehrlich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an
2.) Suchen Sie Hilfe bei einer Schuldnerberatung
3.) Halten Sie die Ihnen auferlegte Wohlverhaltensphase durch

Sie werden einige Jahre "kürzer" treten müssen, was sich auf ihren weiteren Lebensweg allerdings sehr positiv auswirkt, damit Sie auch wieder mehr Ruhe in Ihr, mit Sicherheit, turbulentes Leben bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
udo65
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AndreM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2006 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

danke für ihre Antwort. Das verstehe ich nicht ganz.

Zitat:
Sie haben, das unterstelle ich ihnen aufgrund der Aussage


was unterstellen sie mir bitte. Etwa das ich die Schluden mit Absicht erzeugt habe. Wenn es so ist, dann muss ich ihnen den Zahn ziehen. Ich habe zu 100 Prozent die Schulden nicht mit Absicht gemacht. Wenn ich solch ein Ganove wäre, dann hätte ich doch whl anders gehandelt. Und den PKW auf einen anderen Name gemeldet. Eine Schuldnerberatung hatte ich schon einmal aufgesucht. Ich würde diese Schlden nicht auf einer normalen Abzahlung schaffen. Da müsste ich schon in Privater Insolvens gehen. Mal sehen was ich in der Zukunft machen werde.

Grüß,
Andre
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