Verfasst am: 1.Apr 2006 20:08 Titel: Ein abschlägiges Urteil
Hallo,
wer kann mir sagen, was ein abschlägiges Urteil ist. Wie kommt so ein abschlägiges Urteil zu stande?
Z. B. Ein Anwalt hat in Zivilprozess die Verjährungsfristen falsch berechnet und die Klage wegen eine sehr Hohe Forderung verjähren lasen. Ein andere Anwalt hat diese Anwalt in Regress vegen Verjährung in Haftung genommen und hat ihn aufgefordert der Schaden laut § 51 b BRAO zu zahlen. Er sollte sein Haftplicht Versicherung von der schaden unterichten. Der Anwalt hat diese Forderung zurückgewiesen obwohlt das LG geschrieben hat, dass die beabsichtigte Klage Lt. § 812 BGB und § 670 BGB beabsichtig war aber wegen der eingetretene Verjährung nicht mehr zu verfolgen ist, da die Gegenseite Einrede zu Verjährung erhoben hat.
Der damaliger Anwalt hat zu seiner Zurückweisung der Schaden wegen Verjährung zu ersetzen noch folgendes geschrieben:
Es ist bedauerlich für Ihre Mandantin,dass das Gericht sich mit der Ansprüche sondern nur mit der Verjährung befassen brauchte.
Es hätte so oder so ein abschlägiges Urteil bestanden.
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