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Geldwäsche durch Verkauf einer GmbH ???

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imajdan
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 11:32    Titel: Geldwäsche durch Verkauf einer GmbH ??? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,
bin ziemlich Neu in diesem Forum.

Habe eine Frage zum Verkauf einer GmbH.

Das Angebot lautet wie folgt:

Verkauft wird eine neue, bereits im Handelsregister eingetragene GmbH.
Die Durchgriffshaftung in der Gründungsphase entfällt auf diese Weise.
Die Firma hat bisher keinerlei Geschäfte getätigt und verfügt über ein Stammkapital von 26000 €, das außerhalb des Kaufpreises übernommen werden kann.

Es liegen keine Verbindlichkeiten vor.

Die Protokollierung findet in Frankfurt am Main statt. Ihre Anwesenheit ist hierbei nicht notwendig. Dabei werden Name, Sitz, Gesellschafter und Geschäftsführer nach Ihren Wünschen eingesetzt.

Der Kaufpreis ist vor der Protokollierung zu zahlen.(2.000,-€)
Die Notarkosten übernimmt der Käufer.(ca. 700,-€)

Weitere Dienstleistungen wie Treuhandgesellschafter, Treuhandgeschäftsführer, Büroservice auf Anfrage


Wo ist da der Haken ???
Es verschenkt doch keiner 24.000,-€ ???

Da ich großes Interesse daran habe eine GmbH zu gründen bzw. zu kaufen, möchte ich mich in dieser Hinsicht erstmal gründlich darüber informieren.

Wer mir Hilfestellung leisten kann, dem wäre ich sehr verbunden.
Gibts vielleicht unter den Usern hier jemanden der sowas etwas schon mal
gemacht hat ??? Wenn Ja, wäre ich über ein paar Tipps sehr dankbar.

Gruß
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ imajdan

Sie kaufen hier einen ganz normalen GmbH-Mantel. Ein mittlerweile recht alltägliches Geschäft in Deutschland. Und Sie bekommen nichts geschenkt sondern zahlen für diese Leistung dementsprechendes Geld.

Das Stammkapital kann übernommen werden, das heißt Sie müssen dieses erwerben und dafür bezahlen.

Wo sehen Sie bei diesem Geschäft ein Problem?

Netter Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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greenspan
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2006 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Imajdan,
da "stinkt" jetzt erstmal nichts an der Sache, ist vollkommen normal in dem Geschäft. Kann da Jürgen1 nur recht geben.

Der eigentliche Verkaufspreis ist 2000 Euro, den Sie für diese Firma bezahlen müssen.

Sie müssen dann trotzdem noch vorweisen, dass Sie mindestens 25.000 Euro Stammkapital bzw. in dem Fall 26.000 Euro haben. Dieses Kapital ist dann entweder schon bei der GmbH vorhanden, und Sie müssen es zusätzlich bezahlen, also im Prinzip nur umbuchen, oder der Verkäufer bietet Ihnen mit dieser Methode eine Möglichkeit, wie Sie das Stammkapital umgehen. Aber hier Vorsicht, seit einigen Jahren will dass Handelsregister einen aktuellen Kontoauszug bzw. einen anderen Nachweis über die freie Verfügung des Stammkapitals auch BEI MANTELKÄUFEN sehen...d.h. Sie als neuer Gesellschafter und Geschäftsführer müssen belegen, dass Sie über das Stammkapital verfügen.
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imajdan
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2006 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die Antworten.

Das Problem liegt darin das ich nun mal keine
25.000€ erbringen kann. Das heißt dann wenn das HR
von mir verlangt diese Summe auf einem Konto vor zu zeigen,
würde Fehl schlagen.
Da ich das Geld in keiner Art von Wertgegenständen erbringen könnte.

Gibt es denn andere Möglichkeiten einer Firmengründung, ohne
ein so hohes Eigenkapital zu erbringen, und ohne dafür persönlich haften zu müssen.
Außer die Varianten mit einer Ltd. und sonstigen ausl. Firmenbezeichnungen.

Gruß
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greenspan
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, 12.500 Euro würden ja auch ausreichen, um die Firma dann auf Sie eintragen zu lassen.

Sie müssen eben mal 12.500 Euro einmal durchlaufen lassen, d.h. heute aufs Konto einzahlen, morgen Kontoauszug holen und wieder abheben.

Somit haben Sie einen Nachweis.

Nur wenn Sie die nicht mal haben, was wollen Sie dann mit einer GmbH?
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imajdan
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich habe ich das Geld nicht sofort zur freien Verfügung, aber
wenn es einem solchen Zweck dient, wie Konto einzahlen
und Morgen wieder abheben, wäre das natürlich kein Thema.

Ich möchte ja nur Wissen was alles bei so einem Fall, erbracht werden muss, und welche Kosten unterm Strich entstehen.

Nehmen wir mal an, ich würde das Angebot wahr nehmen, dann würde
mich alles summa summarum ca. 2600,- Euro kosten, und einmal 12.500 Euro überweisen und am nächsten wieder zurück buchen, nur für den Beleg ???

Weil mich interessiert was ich alles muss, da ich wie gesagt keine
25.000 Euro Stammkapital erbringen kann.
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unmucra
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 120
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn man hört, dass es in vielen Fällen üblich geworden ist, das Stammkapital auf ein Konto einzuzahlen, und nach dem Ausdruck des Auszuges sofort vom Konto zu nehmen, ist diese Vorgehensweise strafbar.
Außerdem kann dies ganz schön ins Auge gehen; es gibt Fälle in denen der Rechtspfleger Wochen später nach dem Antrag auf Eintragung ins Handelsregister (wenn sich die Eintragung durch entsprechende Hinderungsgründe verzögert hat) nochmals einen aktuellen Nachweis des Stammkapitals sehen möchte...
Und was ist wenn Wochen oder wenige Monate nach Eintragung beim Handelsregister Insolvenz angemeldet werden muss? Wo ist es denn hin, das Stammkapital? Dann hätte man auch gleich eine Einzelfirma gründen können, denn in diesem Fall wird privat gehaftet!!

Also? Tut es nicht auch eine Einzelfirma?

Freundliche Grüsse

unmucra
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imajdan
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Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

@unmucra
Damit triffst Du den Nagel auf den Kopf.

Dieselbe Frage stelle ich mir immer wieder und wieder,
wenn es denn so wäre hafte ich ja im Falle der Insolvenz
dann doch Privat.

Also kann ich genauso eine GbR gründen und betreiben.
Wo liegt also der Sinn der GmbH, bzw der Verkauf einer solchen GmbH
mit Stammkapital i.H. von 25.000 Euro ???
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unmucra
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 120
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gründung einer GmbH macht eigentlich hauptsächlich dann Sinn, wenn ein (oder mehrere) Unternehmer die Risiken seiner geschäftlichen Unternehmungen von seinem (nicht unerheblichen) sonstigen Vermögen trennen möchte.
Die Übernahme einer bestehenden GmbH mit tatsächlich vorhandenem Stammkapital reduziert das Risiko der Gründungsphase, wobei zu sagen ist, dass in den meisten Handelsregistern in Deutschland eine Eintragung innerhalb weniger Tage möglich ist bei entsprechender guter Vorbereitung (es hat auch schon innerhalb von 24 h geklappt).
Der Sinn der Übernahme einer bestehenden GmbH kann auch in der Möglichkeit von Leasing, Finanzierung und Warenkrediten liegen, hierzu siehe auch

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Deutsche-Strukturen/Suche-bestehende-GmbH-zu-uebernehmen.html?highlight=mantel


Freundliche Grüsse

unmucra
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unmucra
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 120
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und zur Ergänzung:
Auch eine Neueintragung einer frisch gegründeten GmbH kann in o.g. Frist erfolgen.
Wenn also jegliches Risiko bezüglich der Übernahme einer bestehenden GmbH ausgeschlossen werden soll, auch keine Bonität benötigt wird sowie die geringeren Kosten berücksichtigt werden empfiehlt sich die Gründung einer GmbH; „mangels Masse“ zunächst der Start mit einer Einzelfirma....

Freundliche Grüsse

unmucra
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imajdan
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Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wäre wahrscheinlich für mich die Beste Lösung,
einen GmbH Mantel (vorhandenes St.K 25.000€), zu kaufen für z.B. 2.500,- Euro und in dem folgenden Geschäftsjahr die Gewinne
als Mindesteinlage in Höhe von 12.500,- Euro ins Unternehmen bzw.
auf einem Konto einfliessen zu lassen.

Damit ich meine persönlich angesparten und Hart verdienten Euros
nicht antasten brauch.

Geht das denn wenigstens ???

Oder werden darauf wieder Steuern gezahlt ???
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unmucra
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 120
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Für 2.500,-- erwerben Sie nur die Gesellschaft; wenn der Verkäufer die
auf einem Konto eingestellten 25.000,-- stehen lassen soll, geben Sie Ihm dann noch 25.000,--€ in bar!!!
Warum eine GmbH wenn Sie das nötige Kleingeld nicht haben? Wenn Sie mit Ihrer Einzelfirma genügend verdient haben und natürlich versteuert haben können Sie später dann eine GmbH gründen...
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

kleine Ergänzung zu unmucras Ausführungen.

Beim Kauf einer Mantel - GmbH wird immer der nochmalige Nachweis der ordnungsgemäßen Stammeinlage und das "Vorhandensein" bzw. der Verbleib der Stammeinlage genau geprüft. Ohne diesen Nachweis wird mittlerweile keine Mantel - GmbH mehr um- oder eingetragen.

Allerdings wird dies mittlerweile dadurch "kompensiert", daß die Gesellschaft eben nicht über ein Bankkonto mit der Stammeinlage verfügt, sonder vielmehr ein Kassenbestand über diese Summe übergeben wird. Damit ist der Nachweis (mittels Eröffnung- und Übergabebilanz (Kassenbuch)) einfacher möglich. Allerdings muß der Nachweis der Barkasse auch für die folgenden Bilanzen lückenlos nachvollziehbar sein. Diese Vorgehensweise "kann" u.U. die Angelegenheit etwas flexibler gestalten.

grüße
Gundel
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unmucra
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 120
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

hab Sie hier zum Thema schon vermisst, danke für die Unterstützung.
Die Problematik ist hier oftmals die sture Abhandlung der Notare durch vorgefertigte Standardverträge:
Abberufung und Berufung der Geschäftsführer als auch Geschäftsanteilsübertragung in einer Urkunde, Nennung des Kaufpreises in der Urkunde, so dass jeder noch so „blinde“ Rechtspfleger des Handelsregisters (als auch alle anderen einschließlich der bekannten Auskunfteien, schließlich ist das Register eine öffentliche Einrichtung) den Braten riecht
und natürlich den Nachweis des Stammkapitals bzw. den Nachweis, das die Gesellschaft nicht vermögenslos ist, fordert.
Es geht aber auch anders: Beschlüsse einzeln fassen und auch einzeln ans Handelsregister abreichen (es geht sogar Zug um Zug; also den nächsten Beschluß erst vom Notar lossenden lassen, wenn der erste Beschluss eingetragen wurde); sowie eine separate Urkunde über die Übertragung der Geschäftsanteile, wobei sich „über den Kaufpreis außerhalb der Urkunde geeinigt wurde; der Kaufpreis wurde bereits gezahlt“.
Für den Beleg über z. Bsp. 2.500€ interessiert sich dann nur noch das Finanzamt...

Übrigens: Wo steht geschrieben, dass eine GmbH bzw. i.Gr. ein Konto haben muss? Das Stammkapital kann auch bei Gründung bar in die Kasse gebucht werden und eine Kopie des Einzahlungsbelegs ans Handelsregister gesendet werden; hat schon manchen Rechtspfleger überzeugt. Es soll aber auch da pingelige Rechtspfleger, Notare und sogar Steuerberater geben, die sich die Kasse mal kurz zeigen lassen
Aber da wären wir wieder beim Thema, wer das Stammkapital nicht hat, sollte doch kleiner anfangen bis er es denn zusammenhat...

Freundliche Grüße

unmucra
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2006 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

mit den aufeinanderfolgenden Beurkundungen kann man natürlich sukzessive einige Probleme umgehen. Beachten sollte man allerdings, daß auch dies nicht vor dem nochmaligen Nachweis der Stammeinlage schützt. Ist ja auch grundsätzlich kein Problem. Wenn man so vorgehen will, braucht man Zeit, da das HR immer dann reagiert, wenn 100% Anteile veräußert werden. U.U. kann es auch dazu kommen, daß bei tätigen GmbH's bei 100% Gesellschafterwechsel der lückenlose Nachweis gefordert wird. Wie gesagt, daß sollte allerdings keine große Hürde sein...

Richtig!
Nirgendwo steht, daß die GmbH ein Konto haben muß! Ist ja oftmals bei GmbH i.G. technisch (noch) gar nicht möglich.

Ja, Sie haben recht, das AG lässt sich sicherlich die "Kasse" zeigen. Aber nur in Form der buchhalterischen Nachweise, welche ja schließlich ausreichend dokumentieren, daß das Geld auch "körperlich" vorhanden ist. Hinzu kommt die Versicherung des Geschäftsführers, hierüber vollständig zu verfügen.

grüße
gundel
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