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Gültigkeit EV

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Baumanager
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 38
Wohnort: Glauchau

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2007 10:28    Titel: Gültigkeit EV Antworten mit Zitat

GutenTag!

habe einmal folgende allgemeine Anfrage.
Habe 2003 einmal eine EV abgegeben. Bisher keine neue EV abgegeben.
Muß ich heute noch bei Fragen zu einer abgegebenen EV auf die im Jahr
2003 abgegebene EV hinweisen? Steht diese noch in der Schufa?

Baumanager
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Planer
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 226
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2007 14:33    Titel: EV Antworten mit Zitat

Hallo Baumanager,


Daten in der Schufa und in der Schuldnerliste der Gerichte werden nach 3 Jahren gelöscht, wenn keine Neumeldung erfolgt.

Ob Sie Ihre EV aus 2003 angeben müssen hängt natürlich von der Fragestellung ab:
Wirde gefragt ob Sie jemals eine EV abgebeben haben, müssen Sie das wohl angeben.
Wenn gefragt wird, ob Sie innerhalb der letzten drei Jahre die EV abgeben haben, können Sie, nach Löschung der Daten getrost nein sagen.

Die Frage ist nur, wie kurzsichtig das ist. Normalerweise kommen die Gläubiger nach drei Jahren wieder und beantragen eine neue EV. Darum sollte man versuchen, wenn möglich, sich mit den Gläubigern zu vergleichen oder aber Insolvenz und RSB (Restschuldbefreiung) anmelden.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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