Verfasst am: 8.Sep 2006 14:02 Titel: Haftung ein KG bei Steuerschulden
Hallo zusammen
angenommen eine Ausländische Kapitalgesellschaft ist Komplimentär einer Co KG in Deutschland.
Wenn die Co KG nun Schulden beim Finanzamt (Steuerschulden) oder bei den Sozialkassen hat, haftet dann wirklich nur der Komplimentär oder wird in diesem Fall auch der Kommandist hatbar gemacht.
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