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Hypowatch Specialist
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
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Verfasst am: 13.Mai 2006 8:59 Titel: Hypowatch - Bankenaufsicht FMA Zuständigkeiten |
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Aufgaben der Wertpapieraufsicht
Zur Wertpapieraufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG, BGBl. Nr. 753/1996 –, im Börsegesetz 1989 – BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 in den jeweils geltenden Fassungen – und in den dazugehörigen Verordnungen geregelt und der FMA zugewiesen sind.
Zum Bereich Wertpapieraufsicht gehören insbesondere die Überwachung der Meldepflichten von Kreditinstituten hinsichtlich meldepflichtiger Instrumente, die Markt- und Börseaufsicht, die Emittentenaufsicht, die Konzessionierung und laufende Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU), die Ermittlungen im Wertpapierbereich und die entsprechende Kooperation mit dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizeidirektion Wien, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und anderen Behörden, die Aufsicht über die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und Compliancevorschriften, Vorschläge für wertpapieraufsichtsspezifische Rechtsweiterentwicklung sowie die Beschickung internationaler Gremien im Rahmen des Bereiches.
Dieser Bereich gliedert sich in die Abteilung „Markt- und Börseaufsicht“ und in die Abteilung „Wertpapierdienstleistungen und Compliance“.
Die Abteilung „Markt- und Börseaufsicht“ ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Meldepflichten in meldepflichtigen Instrumenten gemäß WAG, die Beaufsichtigung der Marktteilnehmer und die Aufklärung und Verfolgung von Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot, die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Wertpapieren, die Aufklärung und Verfolgung von Markt- und Preismanipulation, die Börseaufsicht nach Maßgabe des BörseG sowie die Beaufsichtigung von Emittenten und Aktionären in Hinblick auf deren Publizitätspflichten.
Die Abteilung „Wertpapierdienstleistungen und Compliance“ ist insbesondere zuständig für die Konzessionierung und laufende Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Durchführung von Notifizierungsverfahren („EU-Pass“), die Beaufsichtigung von Kreditinstituten in Hinblick auf die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln, die Compliance-Aufsicht über Kreditinstitute, Emittenten, Versicherungen und Pensionskassen, die Beaufsichtigung von EWR-Wertpapierfirmen im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen sowie die Beobachtung des Finanzmarktes in Hinblick auf die unerlaubte Erbringung von Wertpapierdienstleitungen.
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