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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 28.Jan 2006 20:44 Titel: Info über Stille Beteiligung, Bafin, Steuern, Rechtsform,... |
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Guten Tag
Ich habe mich im Internet über stille Beteiligung informiert.
Leider habe ich nicht viel Infos gefunden, die mir weiter geholfen haben.
Ich hoffe mir wird hier weiter geholfen.
1 Was gibt es für Auflagen?
2 Wie ist das mit der Seite der Bafin?
3 Was muss alles bei einem Verkaufsprospekt beachtet werden?
4 Wie ist es mit der Stillen Beteiligung für Ausland Projekte?
5 Muss eine Firma gegründet werden für das Vorhaben?
Wenn ja, welche Rechtsform ist am besten? Die Firma
soll Weltweit aktiv sein.
6 Gibt es eine Mindestkapitalgrenze für mein Vorhaben?
7 Müssen Steuern bezahlt werden wenn Gelder auf ein Kono eingezahlt sind und Gewinn abschütten?
Und investiert worden sind?
8 Über Infos zum Nachlesen würde ich mich freuen.
Es währe schön wen ein Teil der Fragen beantwortet werden.
Mit Freundlich Grüßen
Kultus |
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luckie Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 106 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30.Jan 2006 13:23 Titel: |
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@ Kultus
Da Sie keine genauen Angaben zu Ihrer Stillen Beteiligung machen kann ich aus den Fragen nur vermuten, daß Sie mehrer Beteiligungen durchführen möchten. Dies können Sie als Privatpers. oder auch als Beteiligungsgesellschaft (mit der Möglichkeit auch Ausfallbürgschaften bzw. zinsverbilligte Kredite der öffenlichen Hand für Inlandsbeteiligungen zu erhalten).
Mit der Bafin konnen Sie in Konfikt kommen , wenn sie mehr als 5 Kredite vergeben.
Alle anderen Fragen können ohne weiter Angaben nicht beantwortet werden.
MfG
Luckie
Luckie |
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luckie Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 106 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30.Jan 2006 16:56 Titel: |
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@ Kultus
nochmal kurz zur Baufi/Verkaufsprospekt
nach meinem Kenntnisstand ist eine Eigenkapitalbeschaffung ist auch für kleine mittelständische Unternehmen und ebenso bei einem lediglich geringen Bedarf bis ca. Euro 200.000,- bis Euro 300.000,- unkompliziert möglich. Bis zu diesem Betrag bedarf es keinen von der Bankenaufsicht (BaFin) genehmigten und zugelassenen Beteiligungsverkaufsprospekt. Dies gilt für Beteiligungen die öffentlich Angeboten werden. Genau Information bitte vom Rechtsanwalt, da ich keine Rechtsberatung durchführe.
MfG
links
http://www.bafin.de/verkaufsprospekte/prosp_grund.htm
Gesetzestext
http://www.bafin.de/gesetze/ubgg.htm |
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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 30.Jan 2006 21:05 Titel: |
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Guten Tag
Danke für die Information.
Es war einaml…………..
Mister Euro gründet im Ausland eine Firma. Er hat aber
Leider nicht so viel Geld zu Verfügung um sein Idee zu verwirklichen.
Daher versucht er Weltweit Stille Beteiligungen zu verkaufen. Um sein vorhaben zu kapitalisieren. Mister Euro Gründet im Ausland eine Firma, versucht Weltweit Stille Beteiligungen zu verkaufen. Mister Euro weiß auch das man in der BRD ein
Verkaufsprospekt anfertigen muss um Stille Beteiligungen anzubieten. Er tut es nicht
Weil das Hauptabsatzland nicht Deutschland ist, und keine Werbung in Zeitschriften,
TV, Radio macht. Es wird geringe Werbung in der BRD betrieben,( Internet, Artikel
im Forums, News Mails über Anbieter, verkauf mit Provision mit 2 Anbieter..)
Das war es auch Mister Euro verläst sich Aufs Insider Wissen der User.
Leider Lebt & Arbeitet Mister Euro in der BRD.
Mister Euro ist Total fertig, Möchte nicht für sein Rest seines Leben in Gefängnis…..
Mit freundlichen Grüßen
Kultus |
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luckie Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 106 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 31.Jan 2006 1:12 Titel: |
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@ Kultus
Mr. Euro hat mehrer Probleme
1.
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
mit Deutschland
Mittels eines Merkblatts unterstellte die deutsche
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) im September 2003 den grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehr mit Nicht-
EWR-Ländern einer Bewilligungspflicht. Banken
aus Drittländern, also auch der Schweiz und den
USA, seien keiner oder nur einer ungenügenden
Aufsicht unterstellt. Die BaFin stellte zwar in
Abrede, die Bankenaufsicht in der Schweiz als
unzureichend zu erachten, lehnte jedoch den
Vorschlag ab, alle Schweizer Banken und Effektenhändler
global freizustellen.
2. Die Gesamtbeteiligung ist wahrscheinlich über € 300.000,-
MfG
Luckie |
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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 31.Jan 2006 20:41 Titel: |
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Guten Tag
Ja die Gesamtbeteiligung ist größer wie 300.000€.
CasMaker Ltd. hatte ja eine Beteiligung an Internet-Casinos angeboten.
Mit erfolg ca 40 Millionen Euro wollte das Unternehmen einsammelten. Keine
Ahnung was sie jetzt schon zusammen haben ? haben jetzt eine AG gegründet,
und sind an der Börse Tätig
So wie ich es verstanden habe:
Das Gesetz schreibt nur vor, einen Verkaufsprospekt vorzulegen.
Und den gibt es keine Probleme mehr sagen wir mal Hürden hört sich besser an.
Aber wen Mr Euro den Betrag von 300.000 nicht überschreitet bracht Mr Euro doch nur ein
Vertrag der Stillenbeteiligung machen, zwischen Mr Euros Firma und den Beteiligten
Investor ?
Mit freundlichen Grüßen
Kultus |
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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 11.Feb 2006 15:07 Titel: |
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Guten Tag
Würde mich über etwas zum Lesen sehr freuen.
MFG Kultus |
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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 1.Apr 2006 14:12 Titel: |
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Guten Tag
Mich beschäftig schon seine längere Zeit das Thema:
Bafin, Vermögensanlagen, Verkaufsprospekt
Wen man ein Firma in einen Nicht- EWR- Länd gründet.
Homepage, Telefon, Server auch dort stehen hat.
Und Vermögensanlagen (stille Beteiligung) dann
Anbiete mach ich mich trotzdem Strafbar wen ich die
Beteiligungen in mehren Sprachen im Internet anbiete?
Ich möchte ja keine Werbung machen z.b in Deutschland
Wie oben beschrieben: z.b Zeitschriften …………
Es reicht ja wen die Seite in einer Suchmaschine gelistet ist.
Treuhand, oder Sachen wo ich Anonyme bleiben kann kommt
für mich nicht in Frage. Es soll ja ein legales Geschäft betrieben
werden.
Aber für Tipps oder Infos bin ich immer zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Kultus |
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