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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 23.Apr 2008 20:09 Titel: Keine Steuervorteile für .. Briefkasten-Gesellschaften |
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Keine Steuervorteile für rein künstliche «Briefkasten»-Gesellschaften
Der Bundesfinanzhof hat die Ausnutzung von Steuervorteilen durch zwischengeschaltete, aber funktionslose ausländische Zwischengesellschaften erschwert. Seiner Ansicht nach können die Steuervorteile versagt werden, wenn es sich um eine «rein künstliche Gestaltung» handelt. Davon sei auszugehen, wenn die ausländische Gesellschaft weder über Büroräume oder Personal noch über Kommunikationsmittel verfüge. Bei Kapitalanlage- und Finanzierungsgesellschaften könnten solche Substanzerfordernisse zwar verzichtbar sein, so der BFH. Die Anlage- und Finanzierungsentscheidungen müssten jedoch auch dann von der Zwischengesellschaft selbst getroffen werden, nicht aber von deren Muttergesellschaften oder von anderen «Hintermännern»
(Urteil vom 29.01.2008, Az.: I R 26/06).
Quelle: Beck Aktuell |
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KLP Group .

Anmeldungsdatum: 05.09.2007 Beiträge: 59 Wohnort: Dubai & Berlin
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Verfasst am: 25.Apr 2008 11:34 Titel: Dubai und die Briefkästen |
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Eine ausführliche Darstellung der Thematik findet man hier oder kann sie direkt bei uns anfordern:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Top-Secret-Diskussionsforum/Die-Briefkasten-Firma.html
In Stichworten:
► Interessant an Dubai sind auf jeden Fall die Möglichkeiten der Offshoregestaltungen
► 4 verschiedene Offshore-Zonen Holdings, Stiftungen, Fonds etc.
► Inc., AG, SA, LLC und Ltd.
► Kein Common Law. Kontrolle nur bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
► Jede Firma in Dubai hat Ihren "Legal Seat" auf eine P.O. Box gemeldet, weil es keine postalische Strassenzustellung gibt.
► In unserem Falle werden Fazilitäten unterhalten, die jedem Klienten die Möglichkeit geben, in besagten "Stundenbüros" - wir nennen das hier "Flexi-Office" genau die steuerlich geforderten Entscheidungsfindungsmeetings abzuhalten.
► Das wirklich Spannende an den Offshore-Regularien hier: Siehe SECRET Bereich
► Die Absicherung der Erfüllung von Anforderungen aus dem AStG in Bezug auf die Anerkennung von Auslandsbetriebsstätten ist möglich
► Einziger "Wermutstropfen" ist das Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten im August diesen Jahres. Dieses Problem ist aber auch lösbar.
Wir wünschen einen schönen Tag an alle. _________________ KLP GROUP EMIRATES
P.O. Box 122563
DUBAI
Vereinigte Arabische Emirate
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Telefon: +971.4 3555849
Telefax: +971.4 3551528
PGPMail: klpgroup@hush.com
E-Mail: emirates@klp.info
Web DE: http://www.de.klp.info
Web EN: http://www.offshore-dubai.com
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Our Business is to know Middle East Business,
let us help You do the same. |
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