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JensBE Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 10.Jan 2006 19:26 Titel: LTD veräussert, Fragen zur Umtragung |
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In 2004 gründete ich mict einem Partner eine LTD, mit selbstst. Zweigniederlasssung hier ind der BRD. Zweck der Gesellschaft, der Handel mit Kraftfahrzeugen.
Nun haben wir diese Gesellschaft im März letztne Jahres an einen Nachfolger übergeben. Es wurde eine Gesellschafterversammlung abgehalten. Die Gesellschaftsanteile würden an den Nachfolger übergeben, ebenso wurden die Geschäftsführer abberufen.
Der Nachfolger lies die Angelegenheit notariuell beurkunden und beglaubigen, mit dem Auftrag die Gesellschaft im Handelsregister unzutragen.Ebenso verpflichtete sich der Nachfolger die Firma im englischen Handelsregister umzumelden.
Daraufhin übergaben wir die Gesellschaft an den Nachfolger, dieser übte auch nachweislich seine Tätigkeit aus. Unterzeichnete Kaufverträge, zahlte die Miete für die Geschäftsräume, stellte uns auch die entsprechenden Kündigungen der Arbeitsverhältnisse aus.
Wie mir nun bekannt wurde zog er jedoch kurze Zeit nach der Übernahme die Eintrahuing beim HRB zurück und lies die Firma nicht ändern, so dass mein früherer Geschäftspartner und ich nun noch immer als GF im HRB stehen.
Die Firma lies er kurze Zeit später liegen und eröffnete in den Geschäftsräumen ein Einzeluntenrehmen mit anderem Namen.
Meine Frage nun, wie sieht es mit der Haftung für eventuelle Verbindlichkeiten der LTD aus? Die Übergabe wurde ja notariell beglaubigt.
Gibt es nicht eine Informationspflicht des Notares, wenn eine Eintragung, durch eine Einzelne Person widerrufen wird.
Ist der Nachfolger haftbar zu machen oder letztendlich immer noch wir, die alten GF?
Schon vorab herzlichen Dank für die Antworten. |
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