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Offene WLANs und die Risiken - Erfahrungen

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 221
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2006 10:46    Titel: Offene WLANs und die Risiken - Erfahrungen Antworten mit Zitat

Offene WLANs und die Risiken - Erfahrungen?

Im Rahmen einer Fallbearbeitung aus dem IT-Recht wegen der unberechtigten Nutzung von fremden Drahtlos-Netzwerken sammeln wir Erfahrungsberichte von Opfern und Tätern.

Nach einer neuen Entscheidung des LG Hamburg vom Juli diesen Jahres (Az. 308 O 407/06) ist erstmals der Betreiber eines solchen privaten Netzwerkes wegen der mitttels seiner Infrastruktur von Dritten begangenen Rechtsverletzungen haftbar gemacht worden. Hierbei kommt das LG zu einem weitreichenden Ergebnis, dessen Folgen auf den ersten Blick kaum abzuschätzen sind. So bejaht es eine generelle Anschlussinhaberhaftung und gibt den Betreibern von WLAN-Netzen weitreichende Prüfungspflichten auf.

Auf der anderen Seite ist das unerlaubte Eindringen in fremde Funknetzwerke nicht strafrechtlich zu beanstanden, es ergeben sich lediglich Unterlassungs- und Erstattungsansprüche.

Wer kann darüber berichten und ist/war betroffen?
_________________
RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42

10719 Berlin (Charlottenburg)

E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de
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Lonesome Walker
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2006 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich antworte hier nicht als Opfer...

Fakt ist:
mit unserer Firma - nur für Werbekunden möglich / Mod. bieten wir u.a. Security-Audits an.
Bisher hatten wir in keiner Firma eine ausreichende Absicherung der WLAN-Struktur vorgefunden.
WLAN wird auch in Zukunft nicht wirklich absicherbar sein, denn mit jeder Steigerung der Prozessor-Leistung wird es immer schneller möglich sein, ein Paßwort zu knacken.

Was aber bisher speziell bei Unternehmern wie Anwaltskanzleien oder Ärzten ins Auge sticht, ist das generelle Unwissen über die Verpflichtung des Datenschutzes...

Ich war mal in einem Krankenhaus; PocketPC an, schon wollte er sich in ein WLAN einwählen...
Gut, mal zugestimmt; worauf der Zugriff danach gewährt wurde, war unverantwortlich!!!


Lonesome Walker
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Thomas_Herzog
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 13.Dez 2006 12:06    Titel: Urteil das LG ließ elementare Fragen offen Antworten mit Zitat

Das Urteil des LG Hamburg befasste sich in keinster Weise mit den zurgundeliegenden Fragen der Beweislast bzw des tatsächlichen Beweises der Zuordnung von IP-Traffic. Es wurde (von beiden Seiten) als bewiesen angenommen, dass der Traffic tatsächlich von der Beklagten stammt. Kein Wort zur Zertifizierung dieser Systeme. Das Ganze erinnert stark an die Diskussion um die Telekomrechnungen in den 80 Jahren. Dort hat sich auch erst nach langen Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass nur technisch 100% einwandfreie und zertifizierte Systeme solche gerichtsverwertbaren Aussagen treffen können. Kein Wort von welchem Ort der Login mit den Benutzerdaten erfolgte, kein Wort dazu, dass der Weg vom Loginpunkt zum DSL-Anschluss sicher war usw. Schon an diesen technischen Fragen müßte jede Klage scheitern. Im übrigen muss ich dem Vorredner recht geben, dass technisch sichere WLANs ein Widerspruch in sich sind, es gibt genug Hackerseminare auf denen das Gegenteil bewiesen wird. Im übrigen kann bei einem Zugang Dritter rechtlich nichts anderes gelten wie für jeden Provider und auf die hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen ging das LG Hamburg auch nicht ein - ein klarer Fehler (hier gilt der alte Vergleich mit dem Postboten, der wird ja auch nicht für den Inhalt der Post die er verteilt verantwortlich gemacht)! Im übrigen mangelt es in dem Verfahren auch an einer gerichtsverwertbaren Auswertung des / der Computer der Beklagten, denn es wurde ja nur auf die eidesstattliche Versicherung des Sohns Bezug genommen. Falls ich das Urteil richtig in Erinnerung habe handelt es sich ja auch nur um eine einstweilige Verfügung und kein Urteil im Hauptsachestreitverfahren, also wurde bis dato noch keine umfangreiche rechtliche und tatsächliche Würdignung des SV vorgenommen oder?

MFG TH
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WKilian
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beiträge: 5
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2006 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Warum werden hier nicht die Hersteller der Access Points bzw. DSL Modems mit integriertem Access Point zur Verantwortung gezogen, denn nach der Inbetriebnahme ist der Access Point zunächst ohne Verschlüsselung aktiv, selbst wenn er gar nicht benutzt wird! Der Kunde muß selbst daran denken, das WLAN zu deaktivieren bzw. die Verschlüsselung einzurichten.
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rolfleonhard
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 104
Wohnort: im "Ländle"

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2006 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

führende Hersteller von WLAN-Routern liefern inzwischen die Geräte nur noch mit vorinstallierter 128-Bit Verschlüsselung aus.

Man lernt halt dazu, wenn auch nur langsam und meist auf Kosten der Verbraucher...
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