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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3977
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Verfasst am: 19.Apr 2007 12:48 Titel: Offenlegung von Steuerunregelmässigkeiten in Grossbritannien |
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Initiative zur Offenlegung von Steuerunregelmässigkeiten in Grossbritannien
KPMG befürchtet, dass der Zeitplan für manche zu knapp bemessen
sein könnte, um dieses Angebot nutzen zu können
Die britischen Steuerbehörden "Her Majesty's Revenue and Customs
(HMRC)" kündigten gestern eine Möglichkeit für britische Steuerzahler
mit nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit
ausländischen Bankkonten, Produkten oder Aktiva an, diese
Angelegenheiten zu bereinigen und ihre Aktiva unter günstigen
Bedingungen darzulegen.
Gemäss einer von KPMG begrüssten Initiative hat HMRC heute eine
"Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten" für britische
Steuerzahler angekündigt, die entweder direkt oder indirekt ein
Offshore-Konto mit einer nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeit
(einschliesslich Unregelmässigkeiten mit Offshore-Konzernen oder
-Firmen) besitzen oder besassen. Die Ankündigung erfolgte im
Anschluss an zunehmende Spekulationen, denen zufolge Retail-Banken
ihren Kunden mitteilen könnten, dass sie gezwungen wurden, Angaben
über ihre ausländischen Konten gegenüber HMRC zu machen.
Gemäss der Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten
werden nicht gemeldete Steuerverbindlichkeiten mit einer Geldstrafe
geahndet, die 10 Prozent der nicht bezahlten Steuerverbindlichkeit
(zusätzlich zur Entrichtung der gesamten Steuerschuld einschliesslich
Zinsen) nicht überschreitet. Die Strafverfolgungsgefahr bleibt
bestehen, aber nach Ansicht von KPMG ist diese geringfügig, da diese
Auskünfte für die Zwecke der HMRC-Politik hinsichtlich
kriminalpolizeilicher Nachforschungen als "unaufgefordert erteilte
Informationen" behandelt werden.
Die Personen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen ihre
Offenlegungsabsicht vor dem 22. Juni 2007 bekannt geben.
John Carver, Partner von KPMG Schweiz, meint dazu: "Für Leute mit
nicht gemeldeten Steuerverbindlichkeiten ist der Strafsatz von 10
Prozent ein sehr gutes Geschäft. Alle Leute, deren steuerliche
Angelegenheiten Unregelmässigkeiten aufweisen oder Berater von Kunden
mit potentiellen Steuerunregelmässigkeiten sollten sich ernsthaft
überlegen, diese Gelegenheit wahrzunehmen."
Carver weiter: "Es ist möglich, dass auch Informationen über
Inhaber ausländischer Konten, die keine Steuerschulden haben, an HMRC
weitergeleitet werden. Vorausgesetzt, dass die betroffenen Personen
überprüft haben, keinerlei Steuerschulden zu haben, brauchen sie sich
keine Sorgen zu machen. Sie sollten jedoch erwägen, Schritte
einzuleiten, um die sie betreffenden Angaben aus den Unterlagen zu
entfernen, indem sie sich mit HMRC in Verbindung setzen und
nachweisen, dass keine Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind."
Die Bearbeitung von Steuerfragen in Verbindung mit Offshore-Konten
und -Strukturen in Grossbritannien ist ein komplexes Feld, und KPMG
empfiehlt folgenden Leuten, dringend professionellen Rat einzuholen:
- alle Personen, die von ihrer Bank brieflich verständigt worden
sind, dass sie betreffende Auskünfte über ihre Offshore-Konten an
HMRC weitergeleitet wurden bzw. werden.
- Sonstige Personen einschliesslich ausländischer Treuhänder und
Geschäftsführer von Offshore-Firmen, die sich Gedanken machen, ob sie
eventuell in irgendeiner Form verdeckte Steuerschulden haben.
- andere Personen, die der Ansicht sind, dass ihre Geschäfte in
Ordnung sind, diesbezüglich aber gern eine Bestätigung hätten.
Personen mit verdeckten Steuerverbindlichkeiten in Verbindung mit
Offshore-Strukturen, die sich nicht bei der Offenlegungsmöglichkeit
bezüglich Offshore-Konten melden, werden wahrscheinlich sehr streng
durch HMRC überprüft, sobald die freiwillige Meldefrist am 22. Juni
2007 ausläuft. Im besten Fall werden diese sich einer unangenehmen
und intensiven Untersuchung ausgesetzt sehen, wobei erheblich höhere
Strafgebühren fällig werden und im schlimmsten Fall sogar die Gefahr
einer strafrechtlichen Verfolgung besteht.
Offenlegungen sind zeitlich befristet
Genaue Auskünfte über die Offenlegungsmöglichkeit bezüglich
Offshore-Konten (einschliesslich Anmeldeformulare) sind unter
folgender Adresse verfügbar: https://disclosures.hmrc.gov.uk. Die
wichtigsten Termine/Fristen sind:
22. Juni 2007
Personen, die die Offenlegungsmöglichkeit bezüglich
Offshore-Konten nutzen möchten, müssen ihre Offenlegungsabsicht vor
dem 22. Juni 2007 bekannt geben.
26. November 2007
Die tatsächlichen Offenlegungen und die Bezahlung der
Steuerverbindlichkeiten müssen vor diesem Datum erfolgen.
30. April 2008
HMRC wird die einzelnen Personen spätestens bis zu diesem Datum
benachrichtigen, ob ihre Angaben akzeptiert oder abgelehnt wurden.
KPMG ist der Meinung, dass der Zeitplan zur Meldung bei der
Behörde mit etwas mehr als neun Wochen ab heute und maximal sieben
Monaten zur Zusammenstellung der für die Offenlegung erforderlichen
Daten sehr eng gesteckt ist.
John Carver vertritt die Ansicht: "Obwohl die
Offenlegungsformulare relativ einfach sind und im Vergleich zum
normalen Offenlegungsverfahren nur eingeschränkte Informationen
erforderlich sind, werden einige Leute mit den Fristen Probleme
bekommen. Im Rahmen des Offenlegungsvorgangs können
Unregelmäßigkeiten über bis zu 19 Jahre ab dem Steuerjahr 1987/88
gemeldet werden. Bei komplizierten Vorgängen über einen langten
Zeitraum hinweg ist es zweifellos nicht einfach, die erforderlichen
Daten für die rechtzeitige Offenlegung zusammenzustellen.
KPMG ist der Meinung, dass es sich bei der Ankündigung der
Offenlegungsmöglichkeit bezüglich Offshore-Konten um eine Reaktion
von HMRC handelt, um die erhaltenen Informationsberge über die
Inhaber von Offshore-Konten und -Strukturen durch Banken und den
Informationsaustausch mit Steuerbehörden gemäss der
EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie rasch und kostengünstig zu bewältigen.
Quelle: Presseportal / KPMG |
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