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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 10.Mai 2006 20:36 Titel: Spanische SL - Zweigstelle in Deutschland |
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Erst einmal vielen Dank für die vielen wichtigen Hinweise die man sich in diesem Forum erlesen kann.
Ohne dieses Forum würde viele recht blauäugig eine kleine Firma im Ausland eröffnen und hätte dann bald echte Schwierigkeiten mit den deutschen Steuerbehörden.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand sagen könnte ob mein Freund ) mit folgender Konstellation Schwierigkeiten bekommen könnt
Er eröffnet in Spanien eine S.L.
(Call und Kundenbetreuungs Center deren alleiniger Auftraggeber zunächst seine Frau mit Ihrem Unternehmen in Deutschland sein wird)
Er verlegt seinenWohnsitz dorthin
(er achtet darauf, dass er sich mindestens 183 Tage im Jahr dort aufhalte. In dieser Zeit beabsichtige er langsam Mitarbeiter in Spanien für ein dort ansässiges Call Center zu finden)
Da er die Mitarbeiter in Deutschland nicht einfach entlassen möchten übernimmt das Spanische Call und Kundenbetreuungs Center die Telefonistinnen und Außendienstmitarbeiter die bisher für seine Frau tätig waren.
Die Außendienstmitarbeiter sind freiberuflich für das Call und Kundenbetreuungs Center tätig.
Seine Frau übernimmt mit Ihrem Unternehmen quasi nur die Auftragsannahme und vergibt die Ausführung dann an das Call und Kundenberatungs Center. Nach Abschluß verschickt seine Frau durch Ihre Unternehmung die Rechnung an die Kunden. Die Spanische SL stellt Ihrerseits eine Rechnung für Ihre Dienstleistung.
Er benötigt eine deutsche Betriebsstätte.
Da wäre schon meine erste Frage.
Wenn er die deutsche Betriebsstätte als Zweigstelle deklariert (Absicht Steuern in Spanien zu zahlen) dann wird das FA wahrscheinlich sehr genau Hinsehen bzw. er oder seine Frau würde in Gefahr laufen aus irgend einem dummen Grund gegen ein Steuergesetz zu verstoßen.
Kann er eine Zweigstelle im Namen der Spanischen SL in Deutschland eröffnen, seine Steuern in Deutschland zahlen und selbst im Hintergrund bleiben.
Grund:
Er hat noch Steuerschulden beim FA die er nicht sofort begleichen kann. Er befürchte, dass das FA sich sofort auf alles greifbare Stürzen würde, wenn Sie mitbekommen das er Selbstständig tätig ist.
Demnächst versucht mein Freund eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Hilfe des Steuerberaters seiner Frau mit dem FA zu treffen.
Wie er aus dem Forum weis, ist dies jedoch kein Schutz für sein junges Unternehmen.
2. Frage: Was benötigt man an Unterlagen um für eine Spanische S.L eine Zweigniederlassung in Deutschland zu eröffnen.
3. Sind Schwierigkeiten zu befürchten wenn das Call und Beratungs Center ausschließlich für das Unternehmen seiner Frau tätig wird.
Mein Freund ) würde sich sehr freuen, wenn jemand einen Tip oder einen Hinweis geben kann.
Gruss Joschi2006 |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 10.Mai 2006 21:00 Titel: |
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| Zitat: |
| er achtet darauf, dass er sich mindestens 183 Tage im Jahr dort aufhalte. In dieser Zeit beabsichtige er langsam Mitarbeiter in Spanien für ein dort ansässiges Call Center zu finden) |
Schön und gut, aber was fließt seiner Frau zu, was ihm, wo soll versteuert werden? Solange seine Frau in D wohnt, wird als Lebensmittelpunkt D angenommen, selbst wenn er in Spanien 9 Monate lebt. Da kommt er aus der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht nicht raus. Das bereithalten eines für Wohnzwecke geeigneten Wohnraumes reicht schon zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht. |
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Joschi2006 Specialist
Anmeldungsdatum: 05.03.2006 Beiträge: 55
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Verfasst am: 10.Mai 2006 21:28 Titel: |
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Danke für den deutlichen Hinweis mit dem Lebensmittelpunkt
Es bleibt einem wirklich die Spucke weck, was einem das deutsche FA für Schwierigkeiten machen kann.
Wenn die Ehefrau aus welchem Grund auch immer in Deutschland bleiben will, kann man praktisch anstellen was man will, dass FA will das sauerverdiente Geld.
Wie wäre es, wenn der Ehemann keine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten würde sondern nur in Spanien
Der Ehefrau würde für erbrachte Dienstleistungen von der Spanischen SL eine Rechnung gestellt.
Generelle Frage, woher weis das FA wer hinter der Spanischen SL steckt.
Gruss un Dank Joschi2006 |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 11.Mai 2006 5:54 Titel: |
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| Zitat: |
| deutsche FA für Schwierigkeiten machen kann. |
Das ist nicht nur das deutsche FA, die meisten entwickelten Länder der Welt haben ähnliche (OECD) Besteuerungsgrundsätze.
| Zitat: |
| Wie wäre es, wenn der Ehemann keine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten würde sondern nur in Spanien |
Unternehmenssteuern wären in Spanien zu entrichten. Ansonsten suchen Sie nach "DBA Spanien", dort ist die Aufteilung des Besteuerungsanspruchs zwischen Spanien und Deutschland festgelegt.
| Zitat: |
| Der Ehefrau würde für erbrachte Dienstleistungen von der Spanischen SL eine Rechnung gestellt. |
OK, aber die Eheleute müssten untereinander Preise vereinbaren, wie Sie auch zwischen fremden Dritten üblich wären (Suchen Sie mal nach "Verrechnungspreise").
| Zitat: |
| Generelle Frage, woher weis das FA wer hinter der Spanischen SL steckt |
Gute Frage, ggf. wird das deutsche FA die Ehefrau um genau diese Auskunft bei der nächsten Steuerprüfung bitten. Erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten nennt sich so etwas. So lange der Zahlungsempfänger im Ausland nicht benannt wurde, kann das FA den Betriebsausgabenabzug der Auslandszahlungen verweigern.
Gruß
Siggi
[/quote] |
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