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Sparbücher mit Reichsmarkguthaben

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 229
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2007 9:49    Titel: Sparbücher mit Reichsmarkguthaben Antworten mit Zitat

Im Rahmen unseres Arbeitsgebietes Bank- und Kapitalmarktrecht erreichen uns immer wieder Anfragen von Mandanten, die aus dem Nachlass eines nahen Angehörigen ein Sparbuch erhalten, welches sein Wertguthaben noch in Reichsmark ausweist.

Manche finden solche Sparbücher auch auf dem Speicher oder an anderen Orten, wo man sie nicht unbedingt erwartet. Unter Umständen haben Sie auch auf dem Trödelmarkt günstig alte Reichsmark-Geldnoten eingekauft. Dabei stellt sich die Frage, was mit diesem Guthaben heute passiert? Bekommt man es auch nach Ablauf von drei Währungsumstellungen in den ostdeutschen Ländern (Reichsmark zur Mark der DDR, Mark der DDR zur Deutschen Mark, von der Deutschen Mark zum Euro) bzw. von zwei Währungsumstellungen in den westdeutschen Ländern (von der Reichsmark zur Deutschen Mark, von der Deutschen Mark zum Euro) noch in Euro ausbezahlt? Kann man Kreditinstitute erfolgreich dazu verpflichten das Guthaben in einer heute gebräuchlichen Währung auszuzahlen?

Für die Prüfung der Rechtslage kommt es darauf an, ob das Vermögen in den westlichen oder östlichen Bundesländern angelegt worden war, da die Rechtslage nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Deutschen Wiedervereinigung rechts und links des „Eisernen Vorhanges“ unterschiedlich verlief.

War das Guthaben bei Kreditinstituten vor der Deutschen Wiedervereinigung in den westlichen Bundesländern angelegt, kann eine Umwandlung des Guthabens in Euro nicht mehr erfolgversprechend durchgesetzt werden, da die Guthaben nach dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17.12.1975 im Regelfall bereits seit dem 30.06.1976 erloschen sind, sofern sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt in (West-) Deutsche Mark umgewandelt wurden oder bereits vorher erloschen sind (vgl. insbesondere § 2: Ansprüche aus Reichsmarkguthaben).

Auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen „Demokratischen“ Republik wurde das Reichsmark-Guthaben zur Währungsreform 1948 nur auf Antrag in Mark umgewertet. Das Verhältnis lag bei 10 Reichsmark zu einer Mark. Der Antrag musste nach damaliger Rechtslage bis 1952 gestellt werden. Man erhielt dann Anteilsrechte an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe. Wollte man das Guthaben später ausgezahlt bekommen, so erfolgte eine Auszahlung nur über die Tilgung der Anleihe. Die Ansprüche auf Auszahlung der Anteilsrechte an der Anleihe konnten allerdings nur bis zum 31.12.1992 geltend gemacht werden. Nach diesem Stichtag verfielen die Ansprüche. Zuständig für das Verfahren war die Staatsbank Berlin, die im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung nach dem 03.10.1990 in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegliedert wurde.

Es bleibt also festzuhalten: Die Realisierung eines Guthabens in Reichsmark dürfte heute im Regelfall nicht mehr erfolgversprechend durchzusetzen sein. Im Regelfall sind sämtliche Fristen spätestens am 01.01.1993 abgelaufen. Der Gesetzgeber wollte offenbar dadurch einen gewissen Rechtsfrieden erreichen, auch wenn dadurch der betroffenen Sparer bzw. sein Erbe das einst angesparte Vermögen verliert.

In der Konsequenz kommt den meisten alten Sparbücher auf dem Dachboden oder die hinter alten Büchern gefundenen Geldnoten heute nur noch reine Sammlerfunktionen zu oder sie dienen als Erinnerungsstücke. Als solches sind Sie natürlich keineswegs wertlos. Nur bemisst sich ihr Wert meist nicht mehr nach dem ausgewiesenen Wert, sondern nach dem Marktwert als Sammlerstück.

Ulrich W. Schulte, Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig. Zu den Hauptarbeitsgebieten zählt das Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie verbraucherschutzrechtliche Themenstellungen. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Dresden und in Frankfurt am Main.
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