Als "neuer" Teilnehmer in diesem Forum, bitte ich um Hiweise zur
"Vermögensabsicherung" gegenüber Banken als Gläubiger.
Bin Geschäftsführer einer GmbH und hafte regelmäßig persönlich für Kredite
dieser Firma.
Als Sicherungsgeber haben die Banken diverse Grundschulden aus
meinem Privatvermögen und eine uneingeschränkte persönliche Haftung!
Aus einer elternlichen Erbschaft (kürzlich) besitze ich weitere unbelastete
Immobilien.
Diese Immobilien, möchte ich unbedingt für meine beiden Kinder und Ehefrau, (Gütertrennung /Zugewinn ausgeschlossen) absichern!
Jedoch, eine Eigentumsübertragung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Kann hier eine Grundschuld (Grundschuldbrief) zu Gunsten meiner Angehörigen eine wirksame Absicherung darstellen?
Sicherlich können eine Grundschuldeintragung oder Wohn- bzw. Nießbrauchrechte zugunsten der Familienmitglieder eine "Zerschlagung" oder Belastung des Immobilienvermögens erschweren. Verhindern kann es dies aber nicht in jedem Fall. Bitte beachten Sie auch, daß solche Eintragungen (Grundschulden) nicht rechtsgrundlos erfolgen sollten.
Vielleicht denken Sie doch mal über einen Eigentümerwechsel nach! Denken Sie vielleicht mal über "Kapitalgesellchaft" nach...... Beachten Sie aber im Zweifel die Grunderwerbsteuer, und verkaufen Sie nie unter Wert!!!!
Ansonsten sollten Sie mal ein Gespräch mit einem Notar führen. Der kennt solche Konstruktionen auch. Aber auch "gute" Anwälte, "gute" Steuerberater........
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