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us-corporation.org
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2005 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::


Ich dachte, daß ich solange ich keine Betriebsstätte in D auslöse und auch die geschäftliche "Willensbildung" in UK stattfindet alle Steuern in UK abgeführt werden können? Darum geht´s doch...


na was denn nun? Wollen Sie in Deutschland geschäftlich mit dieser Ltd. tätig werden oder nicht? Eine Betriebsstätte/Niederlassung müssen Sie anmelden, sobald Sie in Deutschland aktiv mit dieser Firma tätig werden.
Falls Sie in Deutschland mit dieser Ltd. auch nicht aktiv tätig werden wollen, wird davon in Deutschland auch keiner so schnell mitbekommen, dass Sie eine Ltd. besitzen oder führen.


Zitat:

Wer sagt denn, daß ich eine deutsche Niederlassung anmelden will? IMHO bin ich dazu nicht verpflichtet. In einem anderen Thread ("BGH stärkt LTd" oder so ähnlich?) wurde sogar ein neues BGH-Urteil zitiert, wonach dieser keine Durchschlagkraft auf das Privatvermögen ermöglicht trotz fehlender Handelsregisteranmeldung (entgegen der bislang überall vertretenen Meinung, daß diese zwingend sei, um die Haftungsbeschränkung auch in D zu gewährleisten). Und meines bisherigen Wissens kann ich juristische Personen nach angelsächsischem Recht auch als Director/Secretary/Shareholder einsetzen. Warum denn also nicht?


Bitte verwechseln Sie eine Handelsregisteranmeldung nicht mit einer Gewerbeanmeldung für eine Betriebsstätte/Niederlassung.

Auch wir hören manchmal von Kunden, dass einige Gewerbeämter noch unwissendlich Schwierigkeiten verbreiten, eine Niederlassung anzumelden, ohne dass Sie im Handelsregister eingetragen ist. Da hilft dann meistens Gesetzesurteile dem Gewerbeamt vorzulegen oder auch sich mit der IHK kurzsetzen.

Wie Sie richtig gehört haben, ist es nicht erforderlich, die Niederlassung im Handelsregister eintragen zu lassen, es kommt ganz drauf an, was Sie möchten.


Zitat:

Und was ist denn, wenn ich nun eben eine "anonyme" Offshoregesellschaft hier einsetze? Ich glaube kaum, daß dann das deutsche FA kontrollieren will, wer, wann, wo eine Vertretung der beteiligten Gesellschaften in UK ausübt. Nunja, sicher nicht die schönste Lösung...


Wie wärs denn, wenn Sie kurz mal erläutern, was genau Sie machen wollen, dann kann man Ihnen auch genauere Anworten geben.

Zitat:

Sicher nicht, aber ich betrachte soetwas im Vergleich mit einem Hausbau. Da gibt es Bauherrn, die sich um nichts kümmern möchten und alle betreffenden Dienstleistungen bequem aus einer Hand haben möchten. Die Bequemlichkeit kostet sicher entsprechend. Andere Bauherrn möchten einen Teil der Arbeiten selber erledigen (sei es um Kosten zu sparen o. die mir naheliegende Motivation einige wichtige Arbeiten lieber selber in die Hand zu nehmen, anstatt blind jemandem zu vertrauen), wobei natürlich ein gewisser Anteil sicherlich Sache eines Fachmannes ist. Demzufolge sehe ich keinen Wiederspruch darin. tropico, ich denke, daß Sie trotzdem nicht am Hungertuch nagen werden


Wissen kostet nun mal Geld, auch wir Firmengründer haben unmengen an Geld gezahlt, um zu so ein Wissen zu gelangen. Was man machen kann, ist etwas kostenlos zu diesem Forum beitragen, dennoch können Sie nicht verlangen, dass wir hier unser ganzes Wissen preisgeben werden.


Zitat:

Bestätigt also, daß der Hauptwohnsitz des/der GF in UK sein muss. Ich persönlich habe aus beruflichen Gründen 2 gemeldete Wohnsitze in Deutschland und sehe nicht, daß eine 180-Tage-Regelung irgendwie machbar wäre. Dennoch könnte ich mir durchaus vorstellen, daß regelmäßige UK-Besuche möglich wären, um die Firmengeschäfte zu führen. Ist halt eher eine Kosten-Nutzen-Frage dann. Eine Nebenwohnsitzlösung mit nachweislich regelmäßigen Geschäftsreisen nach UK wäre also definitiv nicht gangbar???

Dann bliebe ja nur einen wirklichen UK-Geschäftsführer anzuheuern, der die täglichen Geschäfte dort leitet, keinen Nominee, nicht? Und in Deutschland fragt man sich, wo alle Jobs hingehen, aja sehr informativ.

Büro + richtige UK-Geschäftsführung + keine Betriebsstätte auslösen = UK-Besteuerung sofern ich das richtig verstehe. Drunter geht definitiv nix?



Wollen Sie mit dieser Ltd nun international oder in UK tätig werden, oder auch in Deutschland?? Wie es mir den Anschein hat, haben Sie noch einige Wissenslücken, was diese Thematik angeht.

Vorsicht, das Ihnen das Haus durch selbstverursachte Baumängel nicht einkracht, lieber Fachmänner hinzubeziehen.


Stellen Sie bitte nochmal kurz da, was genau Sie vorhaben !!!
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backdoor2
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2005 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
na was denn nun? Wollen Sie in Deutschland geschäftlich mit dieser Ltd. tätig werden oder nicht? Eine Betriebsstätte/Niederlassung müssen Sie anmelden, sobald Sie in Deutschland aktiv mit dieser Firma tätig werden.
Falls Sie in Deutschland mit dieser Ltd. auch nicht aktiv tätig werden wollen, wird davon in Deutschland auch keiner so schnell mitbekommen, dass Sie eine Ltd. besitzen oder führen.


Zuerst mal was die Fragestellung angeht, betrachte ich Deutschland vorallem als interessanten Absatzmarkt (rein sprachliche u. infrastrukturelle Gründe). Ich muss hier aber weder Güter produzieren bzw. Dienstleistungen bereitstellen.

Entschuldigen Sie bitte meine Direktheit (ich meine dies nicht beleidigend), aber Ihre Aussage, daß sobald ich Produkte (ob Güter o. Dienstleistungen)
in Deutschland absetze (und damit wirtschaftlich aktiv in Deutschland werde), dies eine Anmeldung einer deutschen Niederlassung erforderlich macht, halte ich schlichtweg für falsch. Sobald ich in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalte, gebe ich Ihnen gerne Recht, daß dies notwendig ist.

Meine Frage zielte aber auf die hypothetische Annahme ab, eben vollständig von UK Geschäfte zu betreiben. Das FA unterstellt jedoch bei deutschen Geschäftsführern ein betreiben der Geschäfte von Deutschland aus und veranlagt entsprechend Steuern in Deutschland. Und daher geht es einzig und allein um die Frage, wie eine deutsche GF eine "Willensbildung" in UK gegenüber dem deutschen FA glaubhaft machen kann...

Zitat:

Wer sagt denn, daß ich eine deutsche Niederlassung anmelden will? IMHO bin ich dazu nicht verpflichtet. In einem anderen Thread ("BGH stärkt LTd" oder so ähnlich?) wurde sogar ein neues BGH-Urteil zitiert, wonach dieser keine Durchschlagkraft auf das Privatvermögen ermöglicht trotz fehlender Handelsregisteranmeldung (entgegen der bislang überall vertretenen Meinung, daß diese zwingend sei, um die Haftungsbeschränkung auch in D zu gewährleisten). Und meines bisherigen Wissens kann ich juristische Personen nach angelsächsischem Recht auch als Director/Secretary/Shareholder einsetzen. Warum denn also nicht?


Zitat:
Bitte verwechseln Sie eine Handelsregisteranmeldung nicht mit einer Gewerbeanmeldung für eine Betriebsstätte/Niederlassung.

Auch wir hören manchmal von Kunden, dass einige Gewerbeämter noch unwissendlich Schwierigkeiten verbreiten, eine Niederlassung anzumelden, ohne dass Sie im Handelsregister eingetragen ist. Da hilft dann meistens Gesetzesurteile dem Gewerbeamt vorzulegen oder auch sich mit der IHK kurzsetzen.

Wie Sie richtig gehört haben, ist es nicht erforderlich, die Niederlassung im Handelsregister eintragen zu lassen, es kommt ganz drauf an, was Sie möchten.


Gut, ich bin hier etwas mit dem anderen Thread im Forum durcheinander geraten, worauf sie eine interessante Überlegung auf eine dortige Fragestellung meinerseits geliefert haben.

Für die hier besprochene Annahme sollte man ja ohnehin eine Anmeldung unterlassen, um nicht in Deutschland veranlagt zu werden...

Zitat:

Und was ist denn, wenn ich nun eben eine "anonyme" Offshoregesellschaft hier einsetze? Ich glaube kaum, daß dann das deutsche FA kontrollieren will, wer, wann, wo eine Vertretung der beteiligten Gesellschaften in UK ausübt. Nunja, sicher nicht die schönste Lösung...


Zitat:
Wie wärs denn, wenn Sie kurz mal erläutern, was genau Sie machen wollen, dann kann man Ihnen auch genauere Anworten geben.


Wie ich umrissen habe, ging es um die Annahme des deutschen FA, daß bei deutschen Direktoren eine tatsächliche Geschäftsführung von Deutschland heraus erfolgt. Sobald allerdings eine Offshoregesellschaft hier als juristische Person diese Stellung einnimmt, ist ja für das deutsche FA kein deutscher Steuerinländer Geschäftsführer und somit kann auch nicht von einer Geschäftsführung von Deutschland heraus ausgegangen werden, sofern in UK ein ordentlicher Bürobetrieb erfolgt und nicht nur ein "Virtual Office" seinen Dienst versieht. Daher sollte auch die Frage "Wie oft/wie lange müsste ein Deutscher in UK sein, um eine Willensbildung dort zu untermauern" hinfällig sein. Ergo wäre es auch nicht notwendig seinen Hauptwohnsitz nach UK zu verlegen. Die Verbindung, daß tatsächlich ein Deutscher für die Geschäftsführung der englischen Ltd verantwortlich ist, wäre wohl für das deutsche FA schwer bis garnicht herzustellen...

Zitat:
Wissen kostet nun mal Geld, auch wir Firmengründer haben unmengen an Geld gezahlt, um zu so ein Wissen zu gelangen. Was man machen kann, ist etwas kostenlos zu diesem Forum beitragen, dennoch können Sie nicht verlangen, dass wir hier unser ganzes Wissen preisgeben werden.


Dies bestreite ich doch garnicht. Allerdings ist der Zugang zu Informationen in der heutigen Informationsgesellschaft schwer zu restriktivieren. Meine Einlassung bezog sich schlicht darauf, daß der eine eben eine bequeme "All-inkl-Lösung" möchte (was ja die deutliche Überzahl der Gründer ist), während der andere eben meint sich EINIGE Dinge lieber selber anzuschaun und in Folge dessen aufgrund der erarbeiteten Sicht verschiedener Optionen für sich eine subjektiv bessere Entscheidungsgrundlage hat. Sicherlich ist dies für die Anbieter entsprechender bequemer all-inkl-Lösungen nicht mit dem größten kurzfristigen Umsatz verbunden. Dennoch bedeutet das ja nicht, daß man grundsätzlich keine Dienstleistungen und Beratungen diesbezüglich in Anspruch nehmen will, wenn erforderlich. Allerdings interessiert mich die Fragestellung hier erstmal rein hypothetisch, ab wann eine praktische Zielsetzung in dieser Richtung lohnenswert ist. Also sollte man erstmal den entsprechenden Aufwand hierfür ausloten können...

Zitat:
(...)Wie es mir den Anschein hat, haben Sie noch einige Wissenslücken, was diese Thematik angeht.

Vorsicht, das Ihnen das Haus durch selbstverursachte Baumängel nicht einkracht, lieber Fachmänner hinzubeziehen.


Sicherlich, man kann ja nicht alle zu berücksichtigenden Gebiete auf einmal erarbeiten. Da ich mir aber wie gesagt erstmal selber ein Bild mache, versuche ich ja gerade gewisse "Fallstricke" selber sehen zu können, in die andere aus Unkenntnis blindlings hineinlaufen (vll auch weil sie den falschen Berater hatten und sich voll auf ganz die All-inkl-Mentalität verlassen haben). Und ich vertraue auch keinem ausgewiesenen Fachmann 100%ig meine wirtschaftliche Zukunft an, Entschuldigung für meine (gesunde) Skepsis, aber nach meinem dafürhalten sollte ein Selbständiger auch zu einem gewissen Teil selbstständig denken können und das nicht nur anderen überlassen...
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
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BeitragVerfasst am: 17.Mai 2005 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

backdoor2 hat folgendes geschrieben::


Zuerst mal was die Fragestellung angeht, betrachte ich Deutschland vorallem als interessanten Absatzmarkt (rein sprachliche u. infrastrukturelle Gründe). Ich muss hier aber weder Güter produzieren bzw. Dienstleistungen bereitstellen.



Zitat:

Entschuldigen Sie bitte meine Direktheit (ich meine dies nicht beleidigend), aber Ihre Aussage, daß sobald ich Produkte (ob Güter o. Dienstleistungen)
in Deutschland absetze (und damit wirtschaftlich aktiv in Deutschland werde), dies eine Anmeldung einer deutschen Niederlassung erforderlich macht, halte ich schlichtweg für falsch. Sobald ich in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalte, gebe ich Ihnen gerne Recht, daß dies notwendig ist.


Da kommen wir doch der Sache näher...für sachliche Diskussionen bin Ich immer zu haben und ganz bestimmt nicht beleidigt...Ich gebe Ihnen in der Hinsicht recht, dass Sie auch vom Ausland aus Dienstleistungen und Produkte nach Deutschland vertreiben können, allerdings aufpassen mit der MwSt. usw.. sorry gabs ein Missverständnis meinerseits...


Zitat:

Meine Frage zielte aber auf die hypothetische Annahme ab, eben vollständig von UK Geschäfte zu betreiben. Das FA unterstellt jedoch bei deutschen Geschäftsführern ein betreiben der Geschäfte von Deutschland aus und veranlagt entsprechend Steuern in Deutschland. Und daher geht es einzig und allein um die Frage, wie eine deutsche GF eine "Willensbildung" in UK gegenüber dem deutschen FA glaubhaft machen kann...


Das ist richtig, wurde Ihnen allerdings in den vorigen Threads schon beantwortet...

Zitat:

Sicherlich, man kann ja nicht alle zu berücksichtigenden Gebiete auf einmal erarbeiten. Da ich mir aber wie gesagt erstmal selber ein Bild mache, versuche ich ja gerade gewisse "Fallstricke" selber sehen zu können, in die andere aus Unkenntnis blindlings hineinlaufen (vll auch weil sie den falschen Berater hatten und sich voll auf ganz die All-inkl-Mentalität verlassen haben). Und ich vertraue auch keinem ausgewiesenen Fachmann 100%ig meine wirtschaftliche Zukunft an, Entschuldigung für meine (gesunde) Skepsis, aber nach meinem dafürhalten sollte ein Selbständiger auch zu einem gewissen Teil selbstständig denken können und das nicht nur anderen überlassen...


Gebe Ich Ihnen vollkommen Recht, manchmal muss Ich mir so einiges verkneifen, wenn Interessenten uns kontaktieren, wo man dann echt nur noch denkt, oh man junge..wäre besser, wenn du das mit der Selbstständigkeit lieber sein lässt....
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charmingwolf
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Anmeldungsdatum: 22.03.2004
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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ An Alle,


Frankreich hat als erster Staat die Unschuldsvermutung des Steuerzahlers akzeptiert.

Zitat:
mercredi 18 mai 2005.

Dans la présente déclaration, le secrétaire général du SNAID, D. François Moyenga, fait le point du premier round des négociations entre son syndicat et le ministère des Finances et du Budget autour de sa plate-forme revendicative.

On retiendra donc à l’issue de cette première partie des négociations, un accord sur l’arrêt des affectations sanctions et la restitution à la commission d’affectation de tous ses droits et prérogatives.

Daraus ergibt sich, das Finanzamt muss Ihnen Klar und vor allem Beweiskräftig nachweisen, dass Sie Steuer hinterzogen haben, es genügt also nicht mehr die Vermutung der Hinterziehung weil Sie einen Daimler gekauft haben.
Andere Länder werden folgen.
Sobald der gesamte Text vorliegt stelle ich ihn selbstverständlich ins Forum.

Wolfgang
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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an Alle, abzockende Firmengründer in den USA als auch in exotischen "Steuerpardiesen" inbegriffen (an alle Bauernfänger).

Verkaufen Sie die Leute nicht für dumm.

Der Steuerzahler muss sebstbewusster werden. Die Forderung des franz. Fisc von 19 Mio. €uro Nachzahlung gegen einen vermeintlichen Steuerzahler (ich hatte den Fall schon irgendwo ins Forum gestellt). wurde in der Berufung abgeschmettert.

Frankreich hat sich als erstes nicht Anglo-Saxonisches Land der EU-Rechtsprechung unterworfen.
Zitat:
La charte met en avant la "présomption de bonne foi": ainsi, à partir de cette automne, en cas d'erreur, le contribuable recevra d'abord une "relance à l'amiable".

Cette "relance à l'amiable" lui proposera de régulariser sa situation sans intérêts de retard ni sanction fiscale.

Le projet prévoit par ailleurs des délais maximum de réponse de l'administration au contribuable: celui-ci obtiendra réponse sous 48 heures pour un courrier électronique et 30 jours pour un courrier postal. Le fisc traitera en moins d'un mois 95 % des réclamations relatives à l'impôt sur le revenu et à la taxe d'habitation.

Les contribuables, qui ont accès à leur compte fiscal par internet pour les déclarations de revenus, les avis d'imposition d'impôt sur le revenu et l'avis de taxe d'habitation principale, pourront consulter dès juillet d'autres avis comme la taxe foncière et également obtenir l'état détaillé de leurs paiements.

Autre mesure: la durée des contrôles fiscaux sera désormais limitée à trois mois pour les plus petites entreprises et à neuf mois pour les entreprises moyennes. 80 % des remboursements de TVA aux entreprises seront effectués dans un délai de moins d'un mois.


Wolfgang
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

lieber Wolfgang,
erstmal sollten Sie sich etwas zurückhalten mit dem Wort Abzocke!!! Das muss sich hier keiner gefallen lassen, und Sie sprechen hier alle Firmengründer an, auch mich...

Wenn einer es für nötig hält, alles selbst zu machen, bitte schön. Liegt ihm doch frei in der Hand.

Wenn einer allerdings Hilfe braucht, weiss er wohin er hin muss.

Und hier jetzt noch uns als Abzocker zu beleidigen, würde Ich mal ganz vorsichtig sein, denn schauen Sie sich mal die Beiträge in diesem Thread an, da sind 60% wertvolle Beiträge vom User ffbkdavid,tropico und mir drinne.

Gerne halten wir uns auch etwas zurück, dann können Sie hier wahrscheinlich nur noch Anfragen lesen, wo null Postings drin sind.

Und erzählen Sie den Leuten keine Märchen, jeder weiss wie knallhart das deutsche Finanzamt ist, die faxen nicht lange, da bringt es auch nicht den ein oder anderen zu ermutigen, selbstbewusster zu sein. Am Ende gewinnt immer das deutsche Finanzamt...

Wie sagt man so schön... Du MUSST nur sterben und steuern zahlen...


Auch wenn sich das schön für alle Unternehmen und Steuerzahler in Frankreich anhört, kann diese neue Anordnung sicherlich niemanden weiterhelfen, der in Deutschland seine Geschäfte tätigt.



PS: Bevor Sie mit solchen Wörtern Abzocker usw um sich schmeissen, sollten Sie sich auch mal unsere vorigen Postings anlesen, das wir keine Steuerberatung durchführen und auch nicht daran interessiert sind, dem Kunden durch eine US-Firma irgendwelche Steuerersparnisse aufzuschwätzen. Vielmehr geht es um andere Vorteile.
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 14:37    Titel: very charming... Antworten mit Zitat

also wenn der ton ihres postings den "charme francais"... dann "bonne nuit"


warum schreiben sie nur zwei ausgewählte "berufsgattungen"


"..... Hallo an Alle, abzockende Firmengründer in den USA als auch in exotischen "Steuerpardiesen" inbegriffen (an alle Bauernfänger) ....."


nämlich (siehe obigen auszug aus ihren ausführungen) die gilde der abzocker und bauernfänger, an


was haben diese beiden ehrenwerten bezeichnungen mit dem inhalt ihrer erläuterungen spezifisch zu tun


und:


"..... Verkaufen Sie die Leute nicht für dumm ....."


aufgrund welcher TATSACHEN gehen sie davon aus, dass professionell tätige berater ihre potentiellen kunden für dumm verkaufen... haben sie einschlägige erfahrungen machen müssen... oder sind sie irgendeinem finanzakrobaten an der côte d'azur auf den leim gegangen... oder hat die frühlingssonne ihre sinne vernebelt?


ich verstehe sie nicht - ihr posting ist ja äusserst wertvoll und - da vertrete ich eine andere meinung als unser geschätzter freund aus florida - kann durchaus recht bald auswirkungen auf das banditenhafte verhalten gewisser bundesdeutscher finanzämter haben (erinnern wir uns, wie vor wenigen jahren uk-strukturen "behandelt" wurden... und wie sich die "sachlage" nach dem entscheid des europäischen gerichtshofes im centro-fall schlagartig geändert hat..... resp. hat ändern müssen!)


ich danke ihnen für ihren hinweis auf das französische urteil... werde es in unsere interne datenbank einbinden...


... und dies, obwohl ich aus dem internationalen verband der abzocker und bauernfänger (dessen gründungsmitglied ich anno 1867 war und dessen schweytzer dependance ich während 38 jahren zielstrebig geleitet hatte bereits seit über 10 jahren ausgetreten bin


machen sie doch weiter mit ihrem kreativen input auf gomopa... wenn's ohne seitenhiebe geht UMSO BESSER


bienvenue


ffbkdavide
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charmingwolf
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Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 162
Wohnort: Cannes

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Freunde,

jeder zieht sich das Hemd an das ihm passt.
Preisvergleiche /


Meine Rechnung für eine Firmengründung in London:
Flug Nizza - London = 29.90€
Flug London - Nizza = 29.90€
Eintragung I. Companyhouse = 20,00£
Bureauservice f¨r 1 Jahr ab = 10,00£

Das Ganze können Sie selbst per Internet erledigen.
electronische Eintragung Company House = 15£
Anmietung einer Bureauadresse 1J ab = 10£

die billigsten Anbieter fangen bei 350€ an,
erzählen Sie bitte mir jetzt nicht Sekretär usw. Shareholder..........
Wir kennen alle die Haftung in einer Ltd.

Mein Bestreben ist Menschen, die schon mit dem Rücken an der Wand stehen, unnötige Kosten zu ersparen.
Sehen Sie ein Firmensitz in Belize ist die Corrida für das Finanzamt.
Beispiel: Für meine Firma auf den Bahamas brauchte ich 8 Monate um ein Bankkonto in Frankreich zu eröffnen.
Die Schecks stapelten sich und ich war fast am Ende.
Dann fragte mich ein Bankdirektor, wissen Sie denn nicht vom Rundschreiben Bercy's(Franz. Finanzmistierium) an alle Banken, extrem vorsichtig zu sein bei der Eröffnung von Konten für Offshoregesellschaften.
Die Eintragung der Firma ins Handelsregister hätte gegen das Gesetz verstossen, aber kein Banker ist verpflichtet Ihnen ein Konto zu eröffnen.
Sehen Sie, das ist Erfahrung die Ihnen keiner nimmt, daher auch das Wort Abzocker.
Konten auf der ganzen Welt im Prospekt, nur nicht in Frankreich.

David ich habe niemanden zu nahe treten wollen, ich sprach von Abzockerei, die es zweifelslos gibt.

Nur die Vehemenz die dieses Wort hervorruft gibt mir zu denken. Sollte vielleicht doch jemand in das Hemd passen.


Grüsse vom Festival

Wolfgang

Ps.: So bietet Witherspoon eine Konteneröffnung in Lettland für 490€ an die Sie selbst in drei Minuten per Internet erledigen Kosten bei Flatline 0.00€ das ist die Abzocke pur die ich meine.
http://www.office-center.info/
http://www.companieshouse.gov.uk/toolsToHelp/feesChanges.shtml
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

charmingwolf hat folgendes geschrieben::



Mein Bestreben ist Menschen, die schon mit dem Rücken an der Wand stehen, unnötige Kosten zu ersparen.

http://www.office-center.info/
http://www.companieshouse.gov.uk/toolsToHelp/feesChanges.shtml


charmingwolf,

Ihre klaren Worte mögen von Niemandem vor dem Hintergrund Ihrer Erwägungen kommentiert werden sollen.
Ich erlaube mir gleichwohl - wahrscheinlich indem ich eine Stellungnahme von ffbkdavid inhaltlich vorwegnehme - eine Bemerkung, weil:

GERADE die Menschen, die unter Umständen mit dem Rücken an der Wand stehen und ihre "letzten Kröten" zusammenkratzen, um durch eine Auslandsstruktur wieder "auf die Beine zu kommen", fallen dann richtig "auf die Schnauze" (wir reden beispielsweise - ich hatte dies gestern gepostet - über eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Thema "Umgehung der Insolvenzordnung") !
Ich habe einige Mandanten, die GENAU mit diesem Problem nahezu unlösbar zu kämpfen haben und die nunmehr weitere KOSTEN haben, um rechtssichere Strukturen zu schaffen.

Ich stehe auf dem Standpunkt, daß man - in solchen Situationen - niemals am falschen Ende sparen sollte, was sich regelmäßig bewahrheitet.
Ferner steht meines Erachtens fest, daß Auslandsstrukturen im hiesigen Sinne NIEMALS sorgfälltig und sachgerecht im steuerrechtlichen Sinne von juristischen und sonstigen Laien gegründet werden können, um das gewünsche Ziel zu erreichen.

Andererseits - und da folge ich der Auffasssung von ffbkdavid UNEINGESCHRÄNKT - gibt es Strukturen, die ausschließlich aus Gründen der Geldersparnis - mit GEIZ ist geil am falschen Ende - geschaffen werden, was dauerhaft (auch hier im Forum) erkennbar ist. Es gibt im Bereich "Auslandsgesellschaften" zu viele Nichtskönner, die gerade NICHT in der Lage sind oder sein wollen, eine umfassende Beratung für die Bedürfnisse eines Klienten anzubieten.
Dies regelt allerdings der Markt sehr trefflich.

Beste Grüße

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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 18:22    Titel: wsr: Antworten mit Zitat

also wsr soll nicht zum mass aller dinge werden und/oder als vorbild dienen...


... für niemanden


take care


ffbkdavid




p.s.
also den nizza-flug zu den von ihnen genannten preisen habe ich auch schon gesehen... auf der easy-jet-webseite... am airport nice-côte d'azur hat's dann - wie gesagt: mehr als 1x - anders ausgesehen (wobei ich zugeben muss, dass ich nie längerfristig buchen kann... kunden pflegen ihre bedürfnisse relativ kurzfristig und in schauerlichsten worten anzumelden
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
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BeitragVerfasst am: 18.Mai 2005 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

charmingwolf hat folgendes geschrieben::


Meine Rechnung für eine Firmengründung in London:
Flug Nizza - London = 29.90€
Flug London - Nizza = 29.90€
Eintragung I. Companyhouse = 20,00£
Bureauservice f¨r 1 Jahr ab = 10,00£




im vorgenannten Sinne verweise ich auf

http://www.gomopa.net/foren/topic/98704/0cc8d94941f5d34ba9230f6e7b5a3284/rechtssicherheit-mit-der-limited.htm

und dort auf die bezeichnete BGH-Entscheidung !!!!!

Beste Grüße

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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
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BeitragVerfasst am: 19.Mai 2005 1:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolfgang,
genau das meine Ich auch, wenn man in Deutschland wirklich Geschäfte tätigen will, dann sollte man nicht irgendeine Offshore Klitsche von einem Land nehmen. Ich betone immer wieder, dass Sie dafür sogar sehr schwierig ein Bankkonto bekommen werden.

Fragen Sie doch mal selbst die vielen deutschen UK-Ltd. Inhaber, selbst die haben es sehr schwer, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen. Das liegt aber unter anderem auch daran, dass jeder Bild-Zeitung Leser mittlerweile die UK-Ltd. kennt und meistens (nicht bei allen!) mit der Bonität deren Inhaber nicht rosig ausschaut, und da schrecken viele Banken ab, weil diese auch natürlich schlechte Erfahrungen damit gemacht haben.

Mit einer US-Unternehmung gab es in die Richtung noch kaum Probleme, bisher haben wir keine Beschwerden von Kunden bezüglich der Handhabung.

Ansonsten kann Ich meinen beiden Freunden ffbkdavid und tropico nur beipflichten, wie tropico schon gesagt hat, gerade die, denen die letzten Kröten fehlen, zahlen am Ende sogar noch drauf, weil Sie am Anfang sparen wollten und alles selber gemacht haben, und am Ende zahlen Sie drauf.

Ich höre immer von neuen Kunden, die bereits eine bestehende US-Firma haben, folgendes: "Oh, wäre Ich nur früher zu Ihnen gekommen, jetzt kommts mir teuer zu stehen usw..."

Achja..wie ffbkdavid gesagt hat, die von Ihnen genannte Unternehmung sollte wirklich kein Maßstab sein,wie wärs mit Suchfunktion?

Ansonsten noch schöne Grüße an die Cote D´azur....Vielleicht kann man sich ja mal auf nen drink im Sommer sehen und ausgiebig plaudern, werde in Antibes sein...



PS: Können Sie uns bitte noch die Quelle dieser französischen Anordnung nennen? Sie wissen ja, ohne Quellenangabe kann sonst jeder dem anderen was vom Himmel versprechen. Vielen Dank
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BeitragVerfasst am: 19.Mai 2005 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.premier-ministre.gouv.fr/fr/
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charmingwolf
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Anmeldungsdatum: 22.03.2004
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BeitragVerfasst am: 22.Mai 2005 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.premier-ministre.gouv.fr/information/actualites_20/charte_contribuable_simplifier_relation_53050

Da das franz. Finanzministerium als Beklagte fast immer vor dem EU-Gerichtshof verloren hat entscheidet sich Bercy nun zu diesen Massnahme. Der Tenor der der Urteile lautete; das Finanzamt (der Beamte) ist Polizei, Staatsanwalt und Richter in einer Hand.
Unsere Vereinigung hat selbst zwei Verfahren angestrengt und unsere Mitglieder begleitet und vor Allem, gewonnen.
Im Moment délocalisiere ich etwa 10-12 unserer Mitglieder in meinem Sektor monatlich und das zum Selbstkostenpreis.
London hat Firmenadressen da beträgt der Platz einer dort registrierten Ltd. gerade einmal 6 cm² (das Namenschildchen auf der Eingangstafel) das macht über 1600 Ltd's pro Quadratmeter. Bei 150€ Jahresgebühr pro Ltd. komme ich auf erklägliche 240000€ pro m². Nach Auskunft des Company House logieren unter dieser Adresse 9212 Ltd's.
Wen wunderts, dass bei diesem Anbieter, so erfolgreich er auch sein mag, es immer wieder zu zu Fehlern in der Postzustellung kommt.
Dadurch resultieren verspätete Deklarationen mit allen Folgen.
Wie sagt man in Frankreich "Le conseilleur n’est jamais le payeur", nun mögen manche diesen Anbieter als geschäftstüchtig halten, ich nenne das pure Abzocke.
Wenn dann Firmen in Schwierigkeiten kommen, hat der Anbieter sofort einen Steuerberater und/oder Anwalt zur Hand der die Sache regelt und in Ordnung bringt. Die Mehrkosten gehen keineswegs zu Lasten des Verursachers.

Wolfgang
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2006 23:07    Titel: Re: endlich - ppob: worum es bei offshore-struktur EFFEKTIV Antworten mit Zitat

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
"...könnte man eventuell dahingehend argumentieren, dass wohl ein PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS vorliegt, wenn AUSSCHLIESSLICH in der brd grossflächige büros mit einigen dutzend angestellten unterhalten werden und offensichtlich KORRESPONDENZEN, ANGEBOTE, ABWICKLUNGEN VON TRANSAKTIONEN über die brd abgewickelt werden, währenddem im REGISTRIERUNGSLAND lediglich eine domiziladresse am geschäftssitz einer anwaltskanzlei unterhalten wird..."


Ich sehe dies etwas anders. § 10 AO : Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung Das die Geschäftsleitung nicht zwingend mit der "Betriebsstätte" korrespondieren muss sehe ich ebenfalls so.

Der von @ffbkdavid obige erwähnte Punkt hat wiederum nichts mit "Geschäftsleitung" zu tun sonder mit der Betriebsstätte.
§ 12 AO : Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.


Ich gehe davon aus das die "Betriebsstätte" höher zu bewerten ist, sofern es sich auch um einen wirkliche Betriebsstätte mit eigner Geschäftsführung nachweißlich vorhanden ist....
So wir der Gesellschafter einer Auslandgesellschaft erst dann Steuern zahlen müssen wenn dieser eine Ausschüttung erhält... oder sehe ich dies nicht richtig ?
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