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Welche Rechtsform als selbstständiger DayTrader ?

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number one
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.08.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 8:40    Titel: Welche Rechtsform als selbstständiger DayTrader ? Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
ich habe vor mich nächstes Jahr selbstständig zu machen. Meine Einkünfte kommen dann zu 100% aus Tradinggeschäften. Überlege hierzu eine ausländische Gesellschaft zu gründen, denke z.B. an eine Zypern Limited.
Hat jemand Erfahrungen hiermit ? Habe nicht vor, den Wohnort zu wechseln, zumindest jetzt noch nicht, daher kommt für mich nur eine Abwicklung über einen Treuhänder in Frage. Dachte an eine Zweigniederlassung in Österreich. Rentiert sich die Gründung oder ist es besser sich hierzulande (Österreich) selbständig zu machen und gegebenenfalls später direkt den Wohn&Arbeitsort zu wechseln ?

Dieses Gebiet ist noch Neuland für mich, daher bin ich für jede Info dankbar !
mfg
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hängt wohl ganz davon ab ob Sie nur Eigengeschäfte tätigen oder auch für Kunden arbeiten und Neukunden acquirieren wollen.

Im ersten Fall spielt es kaum eine Rolle wo Sie Ihre Gesellschaft domizilieren. Die Frage der Zulassungen resp. Genehmigungen lasse ich mal aussen vor, Sie werden das wohl schon erledigt haben.

Meines Erachtens ist es besser in dem Land domiziliert zu sein in welchem man auch als Händler tätig ist und Kundenverkehr hat. Meine Erfahrung bestätigt immer wieder dass es Kunden lieber sehen wenn ihr Vermögensverwalter (verwende hier nur den Ueberbegriff) auch im Land registriert ist. Sie fühlen sich in der eigenen und bekannten Jurisdiktion einfach wohler; möglich ist auch ein anderes Land für die Firmendomizilierung sofern es sich um ein Land handelt das im Finanzbereich einen anständigen Ruf geniesst und entsprechende Aufsichtsregelungen hat. Ob Sie dann GmbH oder AG oder ähnliches als Gesellschaftsform wählen aus Kundensicht nicht von allzu grosser Bedeutung.

Von den berühmt-berüchtigten Offshoreplätzen rate ich Ihnen ab und auch Zypern ist (immer aus Kundensicht) nicht unbedingt Vertrauensfördernd. Solche "Spässchen" können sich wirklich nur angesehene Finanzinstitute leisten, denn bei denen sagt jeder "Kuck, wie clever"; unsereiner kriegt zu hören "Aha!Abzocker!".

Es ist besser sich die Sache mit der Firma was kosten zhu lassen - es lohnt sich schlussendlich. Eine Offshorebude hintenranzuhängen um Teilprovisionen abzuführen ist schon OK (spielt für den Kunden ja keine Rolle) solange man es nicht übertreibt.

Für Rechtsform und Angesehenes Domizilland am besten den Spezialisten fragen (gibt einige davon im Forum).

Kollegiale Grüsse
Trader
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number one
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.08.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 24.März 2005 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hängt wohl ganz davon ab ob Sie nur Eigengeschäfte tätigen oder auch für Kunden arbeiten und Neukunden acquirieren wollen.

Vorerst werde ich nur Eigengeschäfte tätigen. Darum kommt es mir nicht darauf an, ob die Gesellschaft jetzt "gut da steht" weil sie in Österreich bzw. Deutschland ihren Firmensitz hat.
Falls ich Kundengelder verwalten würde, gebe ich Ihnen zu 100% Recht. Es schreckt wohl viele Leute ab, wenn sie Offshore hören !?
Das Ziel als Vermögensverwalter tätig zu sein ist aber noch in weiter ferne. Mir geht es erstmal nur darum, ob sich eine Auslandsfirma aus rein steuerlicher Situation rechnet ? (Einkommen kommt zu 100% aus Trading mit meinem eigenen Kapital)
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djeep
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.März 2005 0:14    Titel: Antworten mit Zitat

number one hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hängt wohl ganz davon ab ob Sie nur Eigengeschäfte tätigen oder auch für Kunden arbeiten und Neukunden acquirieren wollen.

Vorerst werde ich nur Eigengeschäfte tätigen. Darum kommt es mir nicht darauf an, ob die Gesellschaft jetzt "gut da steht" weil sie in Österreich bzw. Deutschland ihren Firmensitz hat.
Falls ich Kundengelder verwalten würde, gebe ich Ihnen zu 100% Recht. Es schreckt wohl viele Leute ab, wenn sie Offshore hören !?
Das Ziel als Vermögensverwalter tätig zu sein ist aber noch in weiter ferne. Mir geht es erstmal nur darum, ob sich eine Auslandsfirma aus rein steuerlicher Situation rechnet ? (Einkommen kommt zu 100% aus Trading mit meinem eigenen Kapital)


Hallo,
bei mir liegt der Fall ähnlich und wäre äußerst dankbar Anregungen, Tipps oder weiterführende Adressen bezüglich legaler Steueroptimierung zu erhalten.
Zur Situation:
- 100% Eigenkapital, d.h. keine Kunden oder Kundenkontakte
- Nur Börsentermingeschäfte und Stillhaltergeschäfte (Verkauf von Optionen an z.B. der EUREX, CBOT..)
- Kein Daytrader, Positionen werden einmal die Woche eingegangen
- Es besteht die Möglichkeit alle Trades von Luxemburg aus durchzuführen
- Vorerst kein Notwendigkeit vom Gewinn ein Teil nach Deutschland zu transferieren

Viele Grüße,
djeep
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mastleiser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 29.März 2005 0:26    Titel: Antworten mit Zitat

@numberone und djeep
ich kenne einen trader, der das offshore von den usa aus macht, darf laut bafin zwar keine Trading Geschäfte auf dem Deutschen Markt tätigen und muss dies auch ausdrücklich hinweisen, dass er keine Erlaubnis laut Bafin hat.
Bitte schreiben Sie mich doch mal unter [E-Mail anzeigen] an...vielleicht kann Ich Ihnen da weiterhelfen.

Gruss Richard
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mastleiser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 29.März 2005 0:30    Titel: Antworten mit Zitat

sorry meinte natürlich er hat keine Erlaubnis laut Bafin auf dem deutschen Markt als Broker für diese Geschäfte tätig zu werden.
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Reteid
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 6.März 2006 18:09    Titel: Rechtsform: Versteuerung von Veräusserungsgewinnen Antworten mit Zitat

Hallo,

das würde mich auch interessieren!
Privat Person versus GmbH / AG etc.

Erziehle durch unterjährige Aktienverkäufe einige tausend Euro.
Ab wann rechnet sich eine Überführung in eine Gesellschaft deren einziger Gesellschafter (ich) wäre. Aber wahrscheinlich höhere Kosten der
Gesellschaft anrechnen könnte (Firmenwagen, Büro "Arbeitszimmer", etc..).
Geschäfte werden nur auf eigene Rechnung getätigt.
Kleines Gehalt für den Geschäftsführer (ich) in der Aufbaufase (da berufstätig) -> größeres Gehalt in der Rentenphase (da nicht mehr berufstätig).
Mit welchen Kosten müßte ich rechnen für die Bilanzierung / Steuererklärung?
Welche Gesellschaft rechnet sich bei Wohnsitznahme in Deutschland/EU Ausland/non EU Ausland?
-> nicht mehr berufstätig würde wahrscheinlich mit einer Wohnsitznahme im Ausland (non EU) einher gehen.

Wer hat da Tips und könnte helfen? Die Einnahmen des handelns mit Aktien überschreiten inzwischen die der Berufstätigkeit.

Danke und viele Grüße
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