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simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
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Verfasst am: 1.Dez 2006 16:51 Titel: Wer haftet / ETW Finanzierung ? |
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Wenn ein Vermittler einem Kunde wichtige Darlehensunterlagen zu spät oder gar nicht zukommen lässt - wer haftet ( der Vermittler oder die finanzierende Bank selber ) ?
Die Vorgeschichte : Kunde X beauftragt Vermittler Y für ihm eine ETW Finanzierung zu suchen .
Nach Vertragabschluss erfährt der Kunde , daß ihm wichtige Vertragsunterlagen von Vermittler Y nicht geschickt / zu spät geschickt worden sind . Die finanzierende Bank ( der Bänker ) beweist Kunden X , daß sie/er alle Unterlagen an Vermittler geschickt hat , der Vermittler hätte die Unterlagen an Kunden X weiterleiten sollen .
Die zu spät geschickte Vertragsunterlagen sind Vertrag Bestandteil und enthalten Konditionen , die dem Kunde X nicht zusagen .
Kunde X hat bereits den Kaufvertrag abgeschlossen und kann aus dem o.g. Vertrag nicht mehr austreten , ohne daß der Kaufpreis fällig wird - Kunde X ist gezwungen , die Finanzierung anzunehmen , weil er keine Zeit mehr hat , sich eine andere Finanzierung zu besorgen ( deshalb widerruft er den Finanzierungsvertrag nicht mehr ) .
Haftet der Vermittler für die daraus entstandene Schaden ( Vertragsänderung gegen erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung ) ?
Vielen Dank im Voraus für hilfsreiche Antworten . |
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apriori24 Newbie

Anmeldungsdatum: 23.10.2006 Beiträge: 23 Wohnort: 82515 Wolfratshausen bei München
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Verfasst am: 3.Dez 2006 16:08 Titel: |
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Hallo simniflo,
das ist eine interessante juristische Frage, die eigentlich auch an einen Juristen herangetragen werden sollte.
Als unabhängiger Berater für Baufinanzierungen kann ich nur aufgrund meiner sehr langjährigen Erfahrung sagen, daß der Vermittler hier nur möglicherweise haftet.
Möglicherweise, da Ihr Vortrag Fragen offen läßt:
1. Die Zinskonditionen und alle Nebenabreden stehen immer im Darlehensvertrag. Ich frage mich, welche Unterlage der Vermittler vergessen haben könnte? Oder haben Sie den Kaufvertrag abgeschlossen, ohne die Finanzierungszusage schriflich zu haben, bzw. den Darlehensvertrag vorher unterschrieben zu haben? Das wäre etwas leichtsinnig.
2. Höchst problematisch dürfte nach m.E. sein, ein Gericht davon zu überzeugen, daß wirklich keine Zeit blieb, um die Finanzierung anderswo zu machen. Wir können i.d.R. innerhalb von wenigen Tagen eine Finanzierungszusage beschaffen und auch die Verträge (andere sicher auch). Nach Abschluß des Kaufvertrages vergehen normalerweise 2-4 Wochen, bis der Kaufpreis fällig wird (hängt davon ab, wie schnell das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung einträgt). Im Kaufvertrag löst diese Eintragung üblicherweise den Brief des Notars aus, daß der Kaufpreis fällig ist. Nach Erhalt haben Sie dann noch 7-14 Tage Zeit zu zahlen (je nach Vertragsformulierung).
Es müßten also schon besondere Gründe vorliegen, daß Sie nicht auch woanders eine Finanzierung hätten bekommen können.
Alexander Solya
apriori24.com _________________ Internet: www.apriori24.com
E-Mail: as@apriori24.com |
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simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
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Verfasst am: 4.Dez 2006 15:32 Titel: |
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| apriori24 hat folgendes geschrieben:: |
1. Die Zinskonditionen und alle Nebenabreden stehen immer im Darlehensvertrag.
2. Ich frage mich, welche Unterlage der Vermittler vergessen haben könnte?
3. Oder haben Sie den Kaufvertrag abgeschlossen, ohne die Finanzierungszusage schriflich zu haben, bzw. den Darlehensvertrag vorher unterschrieben zu haben?
4. Wir können i.d.R. innerhalb von wenigen Tagen eine Finanzierungszusage beschaffen .
5. Es müßten also schon besondere Gründe vorliegen, daß Sie nicht auch woanders eine Finanzierung hätten bekommen können.
Alexander Solya
apriori24.com |
Hallo apriori24 ,
Erstmal möchte ich mich für Ihre Interesse an meine Fragen herzlich bedanken .
Die noch offene Fragen versuche ich unten so gut es geht , zu beantworten .
1 . : Zinskonditionen schon - " Nebenabreden " nicht ( nicht die , worum es hier geht ) .
Es geht aber nicht um die Zinskonditionen ( die sind ganz ok ) , sondern um gewisse " Nebenabreden " die nur in die AGB-s stehen ( es geht um Sondertilgungen )
2. : Der Vermittler hat mir die AGB-s nach Kaufvertrag Abschluss geschickt .
Ich habe der Vermittler nur deswegen in Anspruch genommen , weil ich eine Finanzierung gesucht habe , wo Sondertilgungen möglich sind , die wurden mir " hoch und heilig " von dem Vermittler versprochen .
Und : ( dreimal dürfen Sie raten ) : in die AGB-s sind Sondertilgungen nicht zulässig.
3. : Natürlich nicht !
4. : Gegenfrage : Auch ohne Verdienstbescheinigungen/Steuerbescheide in Original ?
Die o.g. Unterlagen befinden sich ( immer noch , da das Darlehen noch nicht ausbezahlt wurde ) bei der finanzierende Bank .
Glauben Sie mir : ich HABE eine andere Finanzierung gesucht und hätte auch eine bekommen - die Bank wollte mir aber die o.g. ORIGINAL Unterlagen erst nach Auszahlung zurück schicken . und dann wäre es ZU SPÄT für eine andere Finanzierung , bzw. aus dem Finanzierung auszutretten .
5 . : Siehe Antwort zu 4 .
Ich hoffe , damit alle Ihre Fragen beantwortet und Klarheit geschaffen zu haben .
Da der Vermittler hier fleissig mitliest , hoffe ich auf sein Kommentar zu der Sache ( telefonisch ist er für mich nicht mehr erreichbar , meine E-Mails liest er nicht ) .
Auch eine Rechnung für seine " Tätigkeit " habe ich nicht bekommen ( obwohl er mir in eine Mail mit der o.g. Rechnung " gedroht " hat ) - vielleicht kommt die noch .
Erst später ( leider zu spät für mich ) habe ich erfahren , daß er keine Zulassung für Finanzdienstleistungen gem. KWG besitzt .
Hätte ich dies gewusst , hätte ich seine " Leistungen " nicht in Anspruch genommen .
Ich möchte hinzufügen , daß ich NICHT VORHABE , vor Gericht zu ziehen / zum Anwalt zu gehen - meine Frage hier war / ist rein hypothetisch . |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 285 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 4.Dez 2006 15:58 Titel: |
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Hallo, simniflo,
| simniflo hat folgendes geschrieben:: |
Es geht aber nicht um die Zinskonditionen ( die sind ganz ok ) , sondern um gewisse " Nebenabreden " die nur in die AGB-s stehen ( es geht um Sondertilgungen )
Ich habe der Vermittler nur deswegen in Anspruch genommen , weil ich eine Finanzierung gesucht habe , wo Sondertilgungen möglich sind , die wurden mir " hoch und heilig " von dem Vermittler versprochen .
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Normalerweise wird die Frage, ob und in welcher Höhe Sondertilgungen seitens der Bank zugelassen werden, NICHT in den AGB´s, sondern im Kreditvertrag geregelt.
Ihr Kreditvertrag sieht vor:
Darlehenshöhe
Darlehenszins
Tilgungen
Bei den Tilgungen oder unter "Sonstiges" steht dann was zu Sondertilgungen.
Wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, lehnt die Bank sie im Regelfall ab.
Entweder Ihr Vermittler hat sie nicht durchsetzen können oder verschlafen- wenn er überhaupt den Kreditvertrag gesehen hat. Hat Ihnen die Bank den Kreditvertrag zugeschickt oder kam der vom Vermittler?
Gruß
Cob |
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simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
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Verfasst am: 4.Dez 2006 16:33 Titel: |
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| Cob hat folgendes geschrieben:: |
1. Normalerweise wird die Frage, ob und in welcher Höhe Sondertilgungen seitens der Bank zugelassen werden, NICHT in den AGB´s, sondern im Kreditvertrag geregelt.
2. Ihr Kreditvertrag sieht vor:
Darlehenshöhe
Darlehenszins
Tilgungen
3. Bei den Tilgungen oder unter "Sonstiges" steht dann was zu Sondertilgungen.
4. Wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, lehnt die Bank sie im Regelfall ab.
Entweder Ihr Vermittler hat sie nicht durchsetzen können oder verschlafen- wenn er überhaupt den Kreditvertrag gesehen hat.
5. Hat Ihnen die Bank den Kreditvertrag zugeschickt oder kam der vom Vermittler?
Gruß
Cob |
Hallo cob ,
Ich versuche hier , Ihre Fragen einzeln zu beantworten , damit Sie meine Lage besser verstehen :
1 . Im Kreditvertrag steht nichts von Sondertilgungen , ich habe den verdammter Vertrag zig tausend mal gelesen - nichts !
Die Sondertilgungen sind in einem " EUROPÄISCHES STANDARTISIERTES MERKBLATT " geregelt und zwar steht dort ganz klar ( ich zitiere ) :
" Bei Darlehen mit Zinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus während des Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig " .
Der o.g. " Merkblatt " habe ich auch ein Tag nach Kaufvertrag Abschluss bekommen .
2. Soweit richtig .
Nur : Die " Tilgungen " sind gesondert im Tilgungsplan ( und nicht im Kreditvertrag ! geregelt ) und den Tilgungsplan habe ich nach KAUFVERTRAG ABSCHLUSS bekommen .
3. Wie oben gezeigt , trifft nicht zu .
4. Siehe 1 ( Merkblatt ) .
5 . Der Darlehensvertrag kam von Vermittler.
Die Bank ( der zuständiger Mitarbeiter ) hat mir unter Vorlage von Vermittler Unterschrift bewiesen , dass er dem Vermittler ALLE UNTERLAGEN vollständig geschickt hat .
Ich habe den " leisesten " Verdacht , daß der Vermittler mir absichtlich einige Unterlagen vorenthalten hat , weil er genau wusste : würden Sondertilgungen nicht zulässig , würde ich den Vertrag nicht unterschreiben ( so wäre auch passiert , wenn ich bescheid gewusst hätte ) . |
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apriori24 Newbie

Anmeldungsdatum: 23.10.2006 Beiträge: 23 Wohnort: 82515 Wolfratshausen bei München
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Verfasst am: 4.Dez 2006 17:50 Titel: |
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Hallo simniflo,
zu 1.: wie auch Cob richtig anmerkte, stehen die Sondertilgungen immer im Darlehensvertrag. Da Sie aber wahrscheinlich nicht Großinvestor sind und täglich Darlehensverträge unterzeichnen, konnten Sie das nicht wissen.
2. Daß der Vermittler die AGBs nach Vertragsabschluß schickt ist eindeutig unzulässig, andererseits bestätigen Sie normalerweise mit der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag, die AGB erhaltne zu haben. Wenn Sie vorher extra einen Vertrag mit Sondertilgung wollten, ist der Vermittler natürlich für einen Schaden haftbar (muß natürlich beweisbar sein durch Zeugen oder Schriftwechsel).
Daß man Ihnen die Originalunterlagen nicht umgehend zurückgesandt hat ist allerdings eine Frechheit. Es gibt keinerlei Gründe, diese bis zur Darlehensauszahlung zu behalten - sowas habe ich ja noch nie gehört.
Außerdem: bei allen Banken an die wir vermitteln reichen wir von ALLEN Unterlagen nur Kopien ein (lediglich der Antrag mit der Schufa-Auskunftsklausel wird mit Original-Unterschrift benötigt). Wir scannen diese Unterlagen und müssen lediglich bestätigen, daß die Originale uns vorgelegen haben. Die Unterlagen werden dann per digitaler Akte an die Bank übermittelt. Hier hat Ihr Vermittler wohl noch einen "altmodischen" Bankzugang.
Für die Vermittlung einer Baufinanzierung benötigt ein Vermittler übrigens keine Zulassung nach KWG, sondern eine Erlaubnis nach § 34 c der Makler- und Bauträgerverordnung mit dem Unterpunkt "Vermittlung von Finanzierungen". Diese erhält jeder beim zuständigen Landratsamt, sofern er keine Vorstrafen hat oder die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat.
Da Sie den Vermittler aber ohnhin nicht jurisitisch zur Rechenschaft ziehen wollen, ist die Diskussion recht theoretischer Natur. Aber ich hoffe, daß Ihnen meine Ausführungen dann wenigstens zur Beruhigung dienen, daß Sie bei einem Rechtsstreit beste Aussichten auf Erfolg gehabt hätten.
Grüße
Alexander Solya _________________ Internet: www.apriori24.com
E-Mail: as@apriori24.com |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 285 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 4.Dez 2006 18:07 Titel: |
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Hallo,
| simniflo hat folgendes geschrieben:: |
1 . Im Kreditvertrag steht nichts von Sondertilgungen , ich habe den verdammter Vertrag zig tausend mal gelesen - nichts ! |
Klar doch, Banken sind meistens nicht an Sondertilgungen interessiert und sehen diese daher nicht in ihren Kreditverträgen vor
| Zitat: |
Die Sondertilgungen sind in einem " EUROPÄISCHES STANDARTISIERTES MERKBLATT " geregelt und zwar steht dort ganz klar ( ich zitiere ) :
" Bei Darlehen mit Zinsbindung sind Tilgungsleistungen über die vereinbarte Tilgung hinaus während des Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig " . |
Wen interessiert so ein "Merkblatt"?
| Zitat: |
| Nur : Die " Tilgungen " sind gesondert im Tilgungsplan ( und nicht im Kreditvertrag ! geregelt ) und den Tilgungsplan habe ich nach KAUFVERTRAG ABSCHLUSS bekommen . |
Sorry, glaub ich nicht. Wäre zumindestens unwahrscheinlich. Schauen Sie mal in den Kreditvertrag rein. Da steht wahrscheinlich irgendwo, dass auf den Kredit monatliche Raten à € xx,xx bezahlt werden müssen. Und damit sind die Zinsen und Tilgungen festgelegt. Der "Tilgungsplan" gibt dann lediglich die Entwicklung des Darlehens bei ordnungsgemäßer Bedienung wieder. Und ist damit für den Kreditvertrag unwichtig. Er stellt nur eine Berechnungshilfe dar.
| Zitat: |
| ... nach KAUFVERTRAG ABSCHLUSS ... |
wohl eher nach KREDIT vertragsabschluss
| Zitat: |
| 3. Wie oben gezeigt , trifft nicht zu . |
Sorry, da war ich ungenau, das steht natürlich nur dann drin, wenn es der Kunde und die Bank ausdrücklich vereinbaren
| Zitat: |
5 . Der Darlehensvertrag kam von Vermittler.
Die Bank ( der zuständiger Mitarbeiter ) hat mir unter Vorlage von Vermittler Unterschrift bewiesen , dass er dem Vermittler ALLE UNTERLAGEN vollständig geschickt hat .
Ich habe den " leisesten " Verdacht , daß der Vermittler mir absichtlich einige Unterlagen vorenthalten hat , weil er genau wusste : würden Sondertilgungen nicht zulässig , würde ich den Vertrag nicht unterschreiben ( so wäre auch passiert , wenn ich bescheid gewusst hätte ) . |
Haben Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermittler?
Ist das mit den Sondertilgungen nachweisbar? Per Zeugen vielleicht?
Meiner Einschätzung nach können Sie nur dann, wenn Sie beweisen können, dass der Vermittler sich nicht an Ihre Vorgaben gehalten hat, bei ihm Schadensersatz einfordern.
Allerdings müssten Sie dazu einen Richter finden, der Ihnen glaubt, dass Sie (ich sag´s mal ganz deutlich) zu doof waren, den Kreditvertrag inhaltlich zu verstehen, daher nicht wussten, was Sie da unterschrieben haben und demzufolge auf den Kreditvermittler angewiesen sind.
Dürfte schwierig sein.
Nochmal zum Verdeutlichen:
die AGB regeln die generellen Beziehungen zwischen Bank und Kunde
Ein Vertrag ist eine zweiseitige Sache: einer macht ein Angebot, der andere nimmt es an. Oder auch nicht. Oder erst, nachdem darüber so verhandelt wurde, dass beide Seiten zufrieden sind.
Wenn ich bei einer Bank einen Kredit aufnehme, sind mir deren AGB´s egal. Der KreditVERTRAG muss passen!
Versetzen Sie sich in die Lage der Bank: Bei genereller Sondertilgungsmöglichkeit könnte ja jeder jederzeit seinen Kredit tilgen. Und würde es auch tun, sobald eine andere Bank niedrigere Zinsen bietet. Das wäre das Ende jeder Kreditvergabe, weil sie sich nicht mehr rechnen würde. Die Vereinbarung von Zinslaufzeiten wären damit völlig überflüssig.
Gruß
Cob |
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simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
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Verfasst am: 4.Dez 2006 18:35 Titel: |
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| apriori24 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo simniflo,
zu 1.: wie auch Cob richtig anmerkte, stehen die Sondertilgungen immer im Darlehensvertrag. Da Sie aber wahrscheinlich nicht Großinvestor sind und täglich Darlehensverträge unterzeichnen, konnten Sie das nicht wissen.
2. Daß der Vermittler die AGBs nach Vertragsabschluß schickt ist eindeutig unzulässig, andererseits bestätigen Sie normalerweise mit der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag, die AGB erhaltne zu haben. Wenn Sie vorher extra einen Vertrag mit Sondertilgung wollten, ist der Vermittler natürlich für einen Schaden haftbar (muß natürlich beweisbar sein durch Zeugen oder Schriftwechsel).
Daß man Ihnen die Originalunterlagen nicht umgehend zurückgesandt hat ist allerdings eine Frechheit. Es gibt keinerlei Gründe, diese bis zur Darlehensauszahlung zu behalten - sowas habe ich ja noch nie gehört.
Außerdem: bei allen Banken an die wir vermitteln reichen wir von ALLEN Unterlagen nur Kopien ein (lediglich der Antrag mit der Schufa-Auskunftsklausel wird mit Original-Unterschrift benötigt). Wir scannen diese Unterlagen und müssen lediglich bestätigen, daß die Originale uns vorgelegen haben. Die Unterlagen werden dann per digitaler Akte an die Bank übermittelt. Hier hat Ihr Vermittler wohl noch einen "altmodischen" Bankzugang.
Für die Vermittlung einer Baufinanzierung benötigt ein Vermittler übrigens keine Zulassung nach KWG, sondern eine Erlaubnis nach § 34 c der Makler- und Bauträgerverordnung mit dem Unterpunkt "Vermittlung von Finanzierungen". Diese erhält jeder beim zuständigen Landratsamt, sofern er keine Vorstrafen hat oder die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat.
Da Sie den Vermittler aber ohnhin nicht jurisitisch zur Rechenschaft ziehen wollen, ist die Diskussion recht theoretischer Natur. Aber ich hoffe, daß Ihnen meine Ausführungen dann wenigstens zur Beruhigung dienen, daß Sie bei einem Rechtsstreit beste Aussichten auf Erfolg gehabt hätten.
Grüße
Alexander Solya |
Herzlichen Dank für Ihre hilfsreiche Antwort , die mich ein wenig beruhigt hat .
Unter diese Umstände werde ich mir noch überlegen , ob der Weg vor Gericht doch nicht sinvoll wäre .
Mein Fehler war ( nehme ich an ) , daß ich dem Vermittler als " alte Bekannte " vertraut habe .
Da sein Unternehmen sich mit Vertieb und Planung von Fertighäuser u.ä. beschäftigt , könnte er über ein Erlaubnis nach § 34 c verfügen .
Wie oben gezeigt , habe ich nur deshalb seine " Leistungen " in Anspruch genommen , weil ich ausdrücklich nur eine Finanzierung mit Sondertilgungen wollte und keine Zeit hatte , mich selber darum zu kümmern .
Erst später habe ich festgestellt , daß noch weitere Unterlagen ganz fehlen ( wie z.B. die Erfassung von Kundendaten , die auch Vertrags Bestandteil ist ) , als ich bei " meinem " Bänker / Einreicher ein Termin hatte und er mir freundlicherweise alle Unterlagen vollständig übergeben hat ) .
Es war auch ziemlich leicht , Unterlagen zu unterschlagen , weil die gesamte Vorgehensweise ziemlich kompliziert war :
Der Unterlagen - Weg : von mir ( München ) nach Wolfsburg ( Vermittler ) , dann wieder nach München ( Bänker / Einreicher ) , dann nach Duisburg ( Bank ) und alles wieder retour , alle Unterlagen erst per Fax / E-Mail und die Originale per Einschreiben .
Auf eine so lange Strecke hin und zurück können doch leicht Unterlagen verschwinden .
Die Tatsache , daß ich die Original Unterlagen noch nicht zurück habe , hat dazu beigetragen , daß ich keine Möglichkeit mehr hatte , in kürzeste Zeit eine andere Finanzierung zu bekommen ( habe versucht , hat aber keiner was davon wissen wollen ohne Vorlage der Original Unterlagen ) .
Auf meine Anfrage hat die Bank mir mitgeteilt , die Unterlagen bekomme ich nach Auszahlung wieder . Und , da die Auszahlung immer noch nicht erfolgt ist ( Darlehensvertrag wurde am 24 Okt. 2006 abgeschlossen ) , kann ich lange warten ... |
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simniflo Specialist
Anmeldungsdatum: 26.11.2002 Beiträge: 111
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Verfasst am: 4.Dez 2006 19:00 Titel: |
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| Cob hat folgendes geschrieben:: |
1 . Wen interessiert so ein "Merkblatt"?
2 . Schauen Sie mal in den Kreditvertrag rein. Da steht wahrscheinlich irgendwo, dass auf den Kredit monatliche Raten à € xx,xx bezahlt werden müssen. Und damit sind die Zinsen und Tilgungen festgelegt.
3 . wohl eher nach KREDIT vertragsabschluss
4 . Sorry, da war ich ungenau, das steht natürlich nur dann drin, wenn es der Kunde und die Bank ausdrücklich vereinbaren
5 . Haben Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermittler?
Ist das mit den Sondertilgungen nachweisbar? Per Zeugen vielleicht?
6. Allerdings müssten Sie dazu einen Richter finden, der Ihnen glaubt, dass Sie (ich sag´s mal ganz deutlich) zu doof waren, den Kreditvertrag inhaltlich zu verstehen, daher nicht wussten, was Sie da unterschrieben haben und demzufolge auf den Kreditvermittler angewiesen sind.
7. Wenn ich bei einer Bank einen Kredit aufnehme, sind mir deren AGB´s egal.
Der KreditVERTRAG muss passen!
Cob |
1. : Mich muss so ein Merkblatt interessieren , weil der Vertragsbestand ist und drin die Sondertilgungen geregelt sind ( nämlich keine ) .
2. : Ja , da haben Sie wohl recht ! Mit Zins-und Tilgungen habe ich auch kein Problem , es passt soweit .
Laufzeit ist 35 Jahren - dies hat mich in Anbetracht der versprochenen Sondertilgungen nicht sehr gestört .
3. : NEIN!!!!!!! Nach KAUFVERTRAG ABSCHLUSS !
Wäre der Kaufvertrag nicht abgeschlossen oder hätte ich die Möglichkeit gehabt , aus dem Kaufvertrag auszutreten , hätte ich die Finanzierung noch widerrufen können , weil die 14 Tagen Widerruf Frist noch nicht vorbei waren !
4. : Und woher sollte ich das wissen ?
5 . : Ein schriftlichen Vertrag mit dem Vermittler habe ich nicht .
Ich habe noch eine E-Mail gespeichert , wo er mir mit seine " Rechnung " droht .
Zeugen sind vorhanden , die gehört haben , wie er und seine Frau mir widerholt Sondertilgungen versichert haben .
6. : Dass ich doof war , ist leider wahr !
Und nicht nur doof , auch sehr blauäugig !
7 . : Der Vertrag passt soweit ( Zins-und Tilgung sind ok ) .
Was mich dabei stört : ohne Sondertilgungen kann ich meine ETW in 35 Jahren !!!!!!! abzahlen , in 35 Jahren wäre ich 81 jahre alt ( wenn ich überhaupt noch lebe ! ) |
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