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Laetitcia Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 8.März 2006 9:10 Titel: gemeinnützige Gesellschaften |
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Guten Morgen,
ich habe heute von einer Kollegin, die das Gewerbe für eine Niederlassung anmelden wollte, gehört, Sie bräuchte es nicht zu tun, da die Gesellschaft gemeinnützig sei.
Nun weiß ich aber, dass wir z. B. andere Niederlassungen haben, die das Gewerbe angemeldet haben.
Was ist nun richtig. Reicht es evtl., dass die Hauptniederlassung ein Gewerbe führt. Irgendwie kann ich das nicht verstehen.
Ich würde mich über eine aufklärende Lösung freuen. Danke.
Laetitcia |
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quickfirm Specialist
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 51 Wohnort: Tostedt
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Verfasst am: 13.März 2006 16:25 Titel: |
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Hallo,
In D kann grundsätzlich jede Körperschaft (Verein, GmbH, Stiftung, Genossenschaft, AG), die gemeinnützige Geschäftszwecke verfolgt, die Befreiung von der Körperschafts und Gewerbesteuer beantragen. Dies geschieht in einem Zuge.
Eine solche Körperschaft kann aber auch Tätigkeiten mit einem wirtschaftlichem Hintergrund aufn ehmen, z.B. Schankbetrieb in einem Sportverein. Diesen Tätigkeiten unterliegt meist der normale Umsatzsteuersatz und ist getrennt vom ideellen Betrieb abzurechnen.
Gleiches gilt für sogenannte Zweckebetriebe. Zu diesen zählen meist regelmäßig Behindertenwerkstätten, aber auch solche Betätigung, die dem gemeinnützigen Ziel der Gesellschaft dient. Solche Tätigkeiten sind mit 7% USt zu versteuern und müssen auch gertrennt abgerechnet werden.
Eine Befreiung von der Gewerbesteuer bedeutet nicht automatisch die befreiung von der Anmeldungspflicht eines Gewerbes. Ich würde es persönlich mit der Gemeinde am Sitz der neuen "Produktionsstätte" klären. Vielleicht kommen hier aber noch ein paar Kommentare. Ansonsten empfehle ich http://www.nonprofit.de/.
Viele grüße von http://www.quickfirm.de/
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