| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
rapunzel Newbie
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 20.Mai 2005 12:19 Titel: Handelsregistereintragung Schiffsbeteiligung empfehlenswert? |
|
|
Hallo!
Ich habe mich an einem geschlossenen Schiffsfonds beteiligt als Kommanditist und würde gerne mal wissen (wegen der persönlichen Haftungsbegrenzung) ob es eigentlich besser ist, sich direkt mit Registervollmacht ins Handelsregister eintragen zu lassen oder nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bin ich - solange ich dort nicht eingetragen bin, sogenannter atypisch stiller Gesellschafter. Mh, irgendwie habe ich das noch nicht so ganz richtig verstanden, was dies dann bedeutet. Es scheint auch nicht zwingend notwendig zu sein, sich dirket in Hadelsregister eintragen zu lassen, da sonst scheinbar die Treuhänderin an meiner Stelle im Handelsregister eingetragen ist. Mh, alles irgendwie verwirrend...
Wäre deshalb nett, wenn mir mal jemand verständlich für einen Laien erklären könnte, was denn nun am besten ist für mich und wo hier eigentlich die Unterschiede liegen (a:Treuhänderin eingetragen, b: ich selbst direkt eingetragen, c:was hat es mit der atypischen stillen Beteiligung auf sich?)
Vielen Dank vorab. |
|
| Nach oben |
|
 |
Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
|
Verfasst am: 20.Mai 2005 17:51 Titel: |
|
|
So so,!
Sie haben sich also an einem geschlossenen Schiffsfond beteiligt. Derjenige der Ihnen das als Berater geraten hat, hätte Sie,wäre er ein guter Berater gewesen auch über die Dinge aufklären müssen über die Sie jetzt hier gerne und kostenlos einen Rat haben möchten.
Bevor Sie uns hier weiter verkackeiern sollten sie mal das sogenannte Kleingedruckte in Ihrem Vertraq lesen, denn ich geh mal davon aus das Sie des Lesens mächtig sind. Denn da werden Sie in der Regel von dem meisten Gesellschaften auf derartige Möglichkeiten die Sie hier erfragen, und auch auf deren Bedeutung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
|
| Nach oben |
|
|
rapunzel Newbie
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 20.Mai 2005 19:24 Titel: |
|
|
@Roderich Hopp
Auf so oberkluge Antworten wie die ihrige kann ich eingetlich gut und gerne verzichten, und verkackeiern können Sie sich selbst!!! Denn sicherlich habe ich diese Frage hier im Forum nicht aus Jux und Dollerei gestellt. Und noch ganz nebenbei: Foren haben es so an sich, daß man darin (kostenlose) Frage stellen kann und sich austauschen kann. Oder wollen Sie mir etwa weiß machen, daß Sie noch keinen Rat (kostenlos logo!) in einem Forum gesucht haben. Nein? Wer's glaubt wird seeelig....
MfG |
|
| Nach oben |
|
|
Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
|
Verfasst am: 20.Mai 2005 21:57 Titel: Schiffsbeteiliung |
|
|
Na, na. Gleich so beleidigt werte Rapunzel ?
Schifssbeteiligungen in Deutschland : 69 mögliche Fondsgesellschaften oder Beteiligungsfirmen
A- typische stille Beteiligung. 2679 mögliche vertragsbezogene Gestaltungsmöglichkeiten ( siehe ein Beispiel )
Mit meinem Posting wollte ich Ihnen nur sagen, dass Sie bei einer für Sie günstigen Antwort, schon etwas mehr beisteuern sollten, da es sich ja um einen spezifizierten, auf ihren Vertrag zugeschnitten Ratschlag handeln soll. Oder habe ich da was überlesen? Alles andere könnte ja ggf. öffentliche Beraterhaftung sein und sich im Zweifelsfall gegen den Berater wenden. Daher auch der Hinweis auf den Bertar /Vermittler der Ihnen diese Beteiligung verkauft hat. Hätte ich Sie dahingehend beraten dann, wüssten sie eine Antwort auf Ihre Fragen
Wünsche ein schönes und ruhiges Wochenende,
Typische oder atypische Beteiligung eines stillen Gesellschafters
Beteiligt sich ein Gesellschafter still an einem Einzelunternehmen, einer Personengesellschaft oder an einer GmbH, stellt sich die Frage, ob er als typisch stiller Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als atypisch stiller Gesellschafter und Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Mitunternehmer ist nur, wer ein Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfaltet. Kennzeichnend für das volle Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters ist regelmäßig, dass das Unternehmen im Innenverhältnis (d.h. schuldrechtlich) auf gemeinsame Rechnung und Gefahr des Geschäftsinhabers sowie des stillen Gesellschafters geführt wird. Daher muss der stille Gesellschafter nicht nur am laufenden Unternehmenserfolg beteiligt sein, sondern auch am Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsvermögens einschließlich des Zuwachses am Firmenwert. Insoweit hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass eine temporäre Teilhabe des stillen Gesellschafters an den stillen Reserven und am Firmenwert während einer Sanierungsphase nicht ausreicht, um ein Mitunternehmerrisiko zu begründen. Der stille Gesellschafter erzielt dann lediglich Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Mandanteninformation zum Steuerrecht
Nießbrauch an einem GmbH-Anteil
Gewinnausschüttungen einer GmbH führen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, wobei aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens Einnahmen und Ausgaben nur zur Hälfte angesetzt werden. Das Finanzgericht Münster hat nun zu der Frage Stellung genommen, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, wenn an dem GmbH-Anteil ein Nießbrauch bestellt worden ist:
Bei einem Zuwendungsnießbrauch an einem GmbH-Anteil können die Einnahmen aus Kapitalvermögen nur dann dem Nießbraucher zugerechnet werden, wenn ihm neben dem Gewinnbezugsrecht zumindest wesentliche Mitverwaltungsrechte (z.B. Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Auskunfts- und Informationsrecht, Stimmrecht) übertragen werden. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen stets vom Nießbraucher zu versteuern.
PS. Also was ist genau vertraglich vereinbart worden ???? Daher kann dies nicht so ohne weiteres einseitig veröffentlicht werden. Siehe oben. |
|
| Nach oben |
|
|
Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
|
Verfasst am: 20.Mai 2005 22:01 Titel: Nachtrag |
|
|
Ergänzend zu Ihrem
Wers glaubt wird seelig, da sagt im schwäbischen weiter...
und wer stirbt wird störrig
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|