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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2945
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Verfasst am: 17.Jul 2006 5:51 Titel: Urteil gegen Vermittler - Schreiber Vermögensverwaltung |
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Schadensersatz für falsch beratene Anleger: Schreiber Vermögensverwaltung / Urteil gegen Vermittler
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
Das Landgericht Bayreuth hat aktuell einem Anleger der Schreiber Vermögensverwaltung GmbH gegen dessen Vermittler Schadensersatz wegen Falschberatung zugestanden (AZ. 32 O 936/04). Nach der Insolvenz der Unternehmen der Schreiber-Gruppe schien das eingezahlte Kapital der Anleger zunächst verloren. Die Münchener Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen hat nun für eine Anlegerin gegen den Vermittler Ansprüche wegen Falschberatung erfolgreich erstritten.
Nach dem Urteil des Landgerichts Bayreuth hielt der Vermittler Wissen zurück, welches für die Anlageentscheidung des Anlegers von Bedeutung war: Zum einen hätte explizit darauf hingewiesen werden müssen, dass die Beteiligung an der Schreiber Gruppe mit erheblichem Risiko, insbesondere mit einem Intransparenz-Risiko, ausgestattet war. Zudem hätte der Vermittler erläutern müssen, dass die Anlegergelder nicht in bestimmte Investitionen fließen sollten, sondern vielmehr eine so genannte Blind-Pool-Anlage mit einer unvorherbestimmten Verwendung der Gelder vorlag. Hinzu kommt, dass er auch über die seit 1996 existierende negative Wirtschaftspresse hätte informieren müssen.
Wäre die Anlegerin über diese Risiken informiert worden, so hätte sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Vor diesem Hintergrund muss der Vermittler die gesamten eingezahlten Gelder als Schaden wieder zurückzahlen. Ein Mitverschulden der Anlegerin kommt nach dem Urteil nicht in Betracht, da die Angaben im Prospekt der Schreiber Vermögensverwaltung ausgesprochen versteckt und zum Teil für einen Laien kaum verständlich sind. Ferner ist diese stille Gesellschaftsbeteiligung als Kapitalanlage ungeeignet, wenn der Schwerpunkt des Anlegers auf einer hohen Rendite und Sicherheit liegt.
„Leider kommt diese Art der Fehlberatung bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen aus unserer Sicht sehr häufig vor“, erklärt Rechtsanwältin Anja Appelt von der Münchener Kanzlei Lachmair & Kollegen. „Oft werden derartige Beteiligungen zur Altersvorsorge angeboten, obwohl sie dafür kaum geeignet erscheinen. Nach einer Insolvenz des Unternehmens bleibt dann immerhin noch die Möglichkeit der Rückerlangung der eingezahlten Beiträge beim Vermittler.“
Die Schreiber Vermögensverwaltung GmbH ist eine Gesellschaft innerhalb der so genannten Schreiber-Gruppe, die nach eigenen Angaben seit 1993 am Markt ist und durch den maßgeblichen Initiator Armin Schreiber aufgebaut wurde. Über die im Wesentlichen durch ihn geführten Unternehmen Schreiber Vermögensverwaltung GmbH, Schreiber Vermögensverwaltung AG Nr. 2, Mentoris Classic und Mentoris Dynamik AG & Co. KG bot Armin Schreiber typische oder atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen, sowie über die beiden Mentoris Gesellschaften KG-Beteiligungen an. Investiert werden sollte ausweislich eines Prospektes in Wertpapiere und Immobilien. Diese im Prospekt dargestellten Anlagegrundsätze wurden allerdings zugunsten einer „hohen Flexibilität“ als mehr oder wenig unverbindlich eingestuft.
Und so nahm das Unheil zügig seinen Lauf. Zunächst meldete die Schreiber Vermögensverwaltung GmbH die Insolvenz an, ihr folgte die Liquidation der anderen Unternehmen der Schreiber Gruppe. Trotz einer Reihe negativer Berichte in der Presse und der vernichtenden Analyse der Rating-Agentur G.U.B., welche die Beteiligungen bereits 1998 als „nicht platzierungsreif“ beurteilte, vermittelten Anlageberater noch bis in das Jahr 2000 die Gesellschaftsbeteiligungen an gutgläubige Anleger.
In der Folge ermittelte die Staatsanwaltschaft München gegen Armin Schreiber wegen des Verdachtes des Kapitalanlagebetruges und Betruges. Zwischenzeitlich wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Aus dem Urteil ergibt sich eindeutig, dass die Gelder der Anleger nicht planmäßig verwendet wurden. Ein Großteil der Gelder floss an die Vertriebsgesellschaften, an denen der Initiator Schreiber ebenfalls erheblich beteiligt war.
Kanzlei Lachmair & Kollegen |
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