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Kfz-Leasing mit OHG

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Chester
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 19:41    Titel: Kfz-Leasing mit OHG Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

folgendes:
- die OHG ist erst einige Monate alt
- die OHG hat zwei Gesellschafter (je 50%)
- der eine Gesellschafter hat ziemlich schlechte Bonität
- der andere Gesellschafter hat eine ziemlich gute Bonität

Frage:
Ist da ein Kfz-Leasing über die OHG möglich?

Hat da jemand Erfahrung?

Beste Grüße
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 11:39    Titel: KFZ-Leasing für OHG - Bitte um Anruf Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Chester,

da wir im Bereich Unternehmens- und Finanzierungsberatung sowie Leasing tätig sind, schlage ich vor, daß Sie mal bei mir im Büro unter der

Telefonnummer: 0 41 21 / xxxxxxxx

anrufen, dann können wir anhand Ihrer Situation gemeinsam erörtern, ob und wenn ja, was es für Möglichkeiten für Sie gibt.
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Florett
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 66
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 13:40    Titel: Re: Kfz-Leasing mit OHG Antworten mit Zitat

[quote="Chester"]Hallo allerseits,

folgendes:
- die OHG ist erst einige Monate alt
- die OHG hat zwei Gesellschafter (je 50%)
- der eine Gesellschafter hat ziemlich schlechte Bonität
- der andere Gesellschafter hat eine ziemlich gute Bonität

Frage:
Ist da ein Kfz-Leasing über die OHG möglich?

Hat da jemand Erfahrung?

Beste Grüße[/quote]

Es kommt doch nicht auf die Bonität der Gesellschafter an. Sie müssen beim Modell Langzeitmiete die Miete zahlen. Entweder ein Jahr im Voraus oder mit einer geringen Anzahlung und weiterer monatlicher ratierlicher Zahlung auf 23 Monate. Info: [E-Mail anzeigen]
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Chester
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. Ich meine jedoch nicht Langzeitmiete, sondern wirklich Leasing.
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Florett
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 66
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Chester"]Hallo,

danke für die Antwort. Ich meine jedoch nicht Langzeitmiete, sondern wirklich Leasing.[/quote]

Sie können doch bei der LZM zwischen 2 Varianten wählen:
1. Jahresbetrag
2. Anzahlung + 23 Monatsraten
Miete können Sie doch als Unternehmer sofort steuerlich absetzen !!! Beim Leasing nicht.
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 14:52    Titel: steuerliche Absetzbarkeit von Leasingraten Antworten mit Zitat

Was Florett geschrieben hat, ist so nicht richtig.

Auch beim Leasing sind - im Gegensatz zur Finanzierung, bei der nur die Zinsen steuerlich absetzbar sind - die Leasingraten inkl. der Leasingsonderzahlung in voller Höhe als Betriebskosten steuerlich absetzbar.

Bei einer noch recht jungen Firma ist der steuerliche Aspekt aber zumeist eher sekundär, denn bei solchen Unternehmen steht meistens erst einmal die tatsächliche Gewinnerzielung als Ziel im Fordergrund, und wenn dann -z.B. nach 2 oder 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit - tatsächlich im Idealfall nennenswerte Gewinne erzielt werden, kann man sich mal Gedanken darüber machen, wie man eventuell Steuern spart.
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Florett
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 66
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 15:07    Titel: Re: steuerliche Absetzbarkeit von Leasingraten Antworten mit Zitat

[quote="Dirk 030370"]Was Florett geschrieben hat, ist so nicht richtig.

Auch beim Leasing sind - im Gegensatz zur Finanzierung, bei der nur die Zinsen steuerlich absetzbar sind - die Leasingraten inkl. der Leasingsonderzahlung in voller Höhe als Betriebskosten steuerlich absetzbar.

[color=darkred]Ich möchte Ihnen bei dieser Konstallation recht geben, aber davon sprach ich NICHT !!! Es geht nicht um Finanzierung, sondern um Miete mit ratierlicher Zahlung + einer Mietsonderzahlung und hier ist der gleiche Ansatzpunkt, wie bei Leasing, anzusetzen.Wenn wir vergleichen, müssen wir auch Äpfel mit Äpfeln vergleichen und keinen Obstmix darstellen.[/color]

Bei einer noch recht jungen Firma ist der steuerliche Aspekt aber zumeist eher sekundär, denn bei solchen Unternehmen steht meistens erst einmal die tatsächliche Gewinnerzielung als Ziel im Fordergrund, und wenn dann -z.B. nach 2 oder 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit - tatsächlich im Idealfall nennenswerte Gewinne erzielt werden, kann man sich mal Gedanken darüber machen, wie man eventuell Steuern spart.[/quote]
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Chester
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 15:41    Titel: Re: steuerliche Absetzbarkeit von Leasingraten Antworten mit Zitat

Dirk 030370 hat folgendes geschrieben::

Bei einer noch recht jungen Firma ist der steuerliche Aspekt aber zumeist eher sekundär, denn bei solchen Unternehmen steht meistens erst einmal die tatsächliche Gewinnerzielung als Ziel im Fordergrund, und wenn dann -z.B. nach 2 oder 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit - tatsächlich im Idealfall nennenswerte Gewinne erzielt werden, kann man sich mal Gedanken darüber machen, wie man eventuell Steuern spart.


Wir sind bereits seit einigen Jahren im Geschäft und erzielen bereits ganz gute Gewinne. Die OHG dient mehr der Zusammenlegung bestimmter Geschäftsbereiche.

Darum würden wir Leasing einer Finanzierung vorziehen. An Langzeitmiete sind wir eigentlich eher weniger interessiert.

Es stellt sich eben die Frage, ob wir mit der OHG durch die Bonitätsprüfung kommen.
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 16:10    Titel: Antwort von Chester Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Chester,

wenn für Sie immer noch die Frage offen ist, ob Sie durch die Bonitätsprüfung kommen, wundere ich mich darüber, daß Sie mein Angebot nicht angenommen haben, mich anzurufen (selbstverständlich kostenlos und unverbindlich), um mit Ihnen im telefonischen Dialog Ihre genaue Sitiuation zu erörtern, und Ihnen dann anschließend eventuell Lösungsvorschläge zu unterbreiten!

Ich habe leider immer öfters den Eindruck, daß Internetnutzer entweder nicht mehr in der Lage sind, zum Telefonhörer zu greifen, oder sich aber lieber hinter der Anonymität des Internets verstecken, dann können wir aber auch nicht helfen!

Hier noch einmal unsere Telefonnummer, die Sie bei Interesse sofort notieren sollten, bevor diese wieder von einem Moderator unkenntlich gemacht wird (Hinweis an den Moderator: Wir wollen nicht unbedingt eine unserer Dienstleistungen verkaufen, sondern Chester zunächst nur helfen. Es kann gut sein, daß wir gar nichts passendes für ihn anzubieten haben, und ihm nur Empfehlungen aussprechen können! - Dieses kann m.E. aber nur im Telefonat geklärt werden!!)

Unsere Telefonnummer nochmals: 0 41 21 / 49 13 98
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Chester
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 16:18    Titel: Re: Antwort von Chester Antworten mit Zitat

Dirk 030370 hat folgendes geschrieben::
Ich habe leider immer öfters den Eindruck, daß Internetnutzer entweder nicht mehr in der Lage sind, zum Telefonhörer zu greifen, oder sich aber lieber hinter der Anonymität des Internets verstecken, dann können wir aber auch nicht helfen!


Das hat damit nichts zu tun. Ich telefoniere eigentlich liebend gern.

Ich glaube jedoch, dass meine Frage recht simpel ist, und von jemandem, der Ahnung hat und mir nichts andrehen will, mit einem einfachen "Ja, weil..." oder "Nein, weil..." beantwortet werden kann.

Und wo würden Online-Foren denn enden, wenn Fragen nicht mehr öffentlich ausdiskutiert, sondern nur noch telefonisch geklärt (oder auch nicht) werden?
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Chester
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 16:20    Titel: Re: Antwort von Chester Antworten mit Zitat

Dirk 030370 hat folgendes geschrieben::
...um mit Ihnen im telefonischen Dialog Ihre genaue Sitiuation zu erörtern, und Ihnen dann anschließend eventuell Lösungsvorschläge zu unterbreiten!


Ich bin Ihnen natürlich dankbar. Aber warum fragen Sie mich hier nicht einfach? Dann hat auch die Nachwelt noch etwas davon
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Chester,

ohne nähere Informationen über Sie, Ihren Partner, Ihre OHG, Ihren Geschäftszweig, den Kaufpreis des Fahrzeuges, wie lange Sie und Ihr Partner vor Gründung der OHG schon selbständig waren, wie gut die Bonität des einen und wie schlecht die des anderen Gesellschafters wirklich ist (z.B. Creditreformindex) u.s.w, wird Ihnen die Frage keine einzige kompetente Person mit ja oder nein beantworten können!

Aber wenn Sie sich nicht helfen lassen wollen, ist das Ihr Problem, wir wollen uns nicht aufdrängen, sondern haben lediglich unsere Hilfe angeboten.

Alternativ können Sie ja auch die ganzen o.g. Informationen hier im Forum niederschreiben, wenn Ihnen das lieber ist, dann kann Ihnen jemand vielleicht eine Antwort geben.

Sie sollten mal darüber nachdenken, warum Ihre Frage hier noch keiner beantwortet hat!
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Florett hat als Antwort zu meinem Posting geschrieben:

Ich möchte Ihnen bei dieser Konstallation recht geben, aber davon sprach ich NICHT !!! Es geht nicht um Finanzierung, sondern um Miete mit ratierlicher Zahlung + einer Mietsonderzahlung und hier ist der gleiche Ansatzpunkt, wie bei Leasing, anzusetzen.Wenn wir vergleichen, müssen wir auch Äpfel mit Äpfeln vergleichen und keinen Obstmix darstellen.

Sehr geehrter Florett,

ich weiß, daß es bei Ihnen um Langzeitmiete und nicht um Finanzierung geht, Sie haben jedoch vorher folgendes geschrieben:

Zitat: "Miete können Sie doch als Unternehmer sofort steuerlich absetzen !!! Beim Leasing nicht." (Zitat Ende)

Von Finanzierung im Gegensatz zur Miete war bei Ihnen also nicht die Rede, sondern fälschlicherweise, daß Leasingraten nicht in voller Höhe absetzbar seien!

Vermutlich haben Sie sich ja nur verschrieben, da Sie ja selbst in Ihrer Antwort eingeräumt haben, daß für Miete und Leasing der gleiche Ansatzpunkt gilt, Sie hätten sich dann aber nochmal durchlesen sollen, was sie vorher geschrieben haben, zumal auch Chester nach Leasing und nicht nach Finanzierung gefragt hat!

Den Obstmix haben Sie also produziert, und nicht ich! (ist nicht böse gemeint, ich wollte es nur klarstellen).
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