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Auslandsstiftung - steuerschonend und diskret ?

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 8.Jul 2007 6:49    Titel: Auslandsstiftung - steuerschonend und diskret ? Antworten mit Zitat

Selbst in Golf- oder Jachtklubs sorgt das Thema Auslandsstiftungen nur noch ab und an für Gesprächsstoff. Denn vorbei sind die Zeiten, da die Gutbetuchten auf den geheimnisumwitterten Kapitalparkstationen in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder in Steueroasen Geld diskret und steuerschonend verschwinden lassen konnten.

Der Geldtransfer in die jeweiligen Länder ist immer schwieriger geworden. Und kommt das Finanzamt dahinter, ist der Vermögensverlust programmiert. Auf den ersten Blick sind die Vorteile jedoch verlockend. Das Wertpapierdepot entwickelt sich unter dem Stiftungsmantel weiter. Der nur der Bank bekannte und ansonsten anonym bleibende Geldanleger schickt einen Treuhänder vor, der sich um die Verwaltung kümmert. Die Geschäftsführung übernehmen zumeist ortsansässige Anwälte oder Wirtschaftsprüfer, die sich mit der Materie aus-kennen. Vermittelt wird der Kontakt meist von Banken oder Kanzleien, die sich auf Stiftungen spezialisiert haben. So wirbt etwa die Liechtensteinische Landesbank im Internet mit ganzheitlichen Treuhanddienstleistungen und maßgeschneiderter Nachfolgeplanung.

Zur Stiftungsgründung reichen als Startkapital rund 20.000 Euro. Die moderaten Gebühren, Honorare und Steuern im Land zahlt der Stifter für die diskrete Geldverwahrung gerne. Überdies kann er frei bestimmen, ob die Erträge an seine Familie gehen oder thesauriert werden sollen. Positiv wirkt sich dabei aus, dass Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht unter die EU-Zinsrichtlinie fallen und damit weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen ans heimische Finanzamt fällig werden.

Diese Vorzüge effektiv nutzen zu wollen, ist jedoch längst nicht so einfach. Die Umbuchung des Depots von der Hausbank hinterlässt eindeutige Spuren. Der persönliche Transfer von Barem oder Wertpapieren aus dem heimischen Safe oder von Konten in Luxemburg ist zwar diskreter, aber schon an der Grenze zur Schweiz oder Liechtenstein besteht seit Mitte Juni 2007 eine verschärfte Transparenzpflicht. Reisende müssen mitgeführte Geldmittel ab 10.000 Euro und deren Verwendung schriftlich anmelden, sofern sie die EU verlassen. Für das Motiv einer Stiftungsgründung in Vaduz oder Zürich interessieren sich die Zöllner brennend. Um unauffällig zu reisen, ist zwar ein Mietwagen mit grenznahem Kennzeichen beliebt. Doch wer mit nicht oder falsch deklariertem Geld vom Zoll gestellt wird, muss mit Strafen bis 1 Mio. Euro rechnen.

Ist die Errichtung einer Stiftung dennoch von Erfolg gekrönt, kommen die nächsten Hürden. Das Einbringen von Vermögen in eine Auslandsstiftung ist mit der höchsten Steuerklasse schenkungsteuerpflichtig.

Der Satz startet mit 17 und steigt in der Spitze auf 50 Prozent. "Damit geht bis zur Hälfte der Stiftungsgelder gleich an den Fiskus", warnt Notar Thomas Wachter aus München. Das Prozedere wiederholt sich später bei der Stiftungsauflösung, dann fällt wieder Schenkungsteuer zum gleichen Tarif an. In der Zwischenzeit sind die von der Stiftung thesaurierten oder ausgeschütteten Einnahmen wie bei einem normalen Rentenfonds zu versteuern. "Bei dieser massiven Abgabenlast lohnt der Gang ins Ausland für Ehrliche nicht", sagt Wachter.

Der Fiskus hatte lediglich im Rahmen der ehemaligen Steueramnestie Erbarmen. Wer seine Stiftungserträge brav als Kapitaleinnahmen nachdeklarierte, musste die Schenkung nicht versteuern. Dieses Angebot sollte dazu verlocken, Auslandsvermögen dauerhaft transparent zu machen. Das brachte noch den weiteren Vorteil, dass die nun weißen Stiftungsgelder wieder in Deutschland etwa zur Hausinvestition verwendet werden können. Heutzutage ist der sinnvolle Einsatz des Auslandsvermögens schwierig, ohne dass es auffällt. Schon beim Rücktransport gelten an der Grenze dieselben Meldepflichten, und viel lässt sich mit dem Schwarzgeld in der Heimat auch nicht anstellen.

Schon eher lohnen Stiftungen als verschwiegener Hort, um Kapital vor unliebsamen Erben diskret in Sicherheit zu bringen. Plant der Stifter einen Wegzug aus Deutschland, kann er sein Geld unter dem Stiftungsmantel schon mal vorschicken - etwa nach Österreich als Altersruhesitz. "Da dort die Erbschaftsteuer ab August 2008 gestrichen wird, ist jetzt noch nicht einmal eine Stiftung für einen steuerschonenden Nachlass in der Alpenrepublik erforderlich", so Notar Wachter.

Übrigens: Am Freitag hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Zuwendungen an eine gemeinnützige inländische Stiftung bis zu 1 Mio. Euro als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werden dürfen. Schenkungsteuer wird auf den Vorgang auch derzeit ebenso wenig fällig wie Abgaben auf die laufenden Stiftungserträge.
Autor: Robert Kracht
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