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Liechtenstein: Stiftung "light" ab 20.000 Euro

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 14:45    Titel: Liechtenstein: Stiftung "light" ab 20.000 Euro Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) konnte seinen Mitgliedern und Freunden ein besonderes Schmankerl bieten: Experten der FIRST ADVISORY GROUP - einer der ersten Adressen für Finanzanlage im Fürstentum Liechtenstein - boten einen intensiven Einblick zum Thema Finanzplatz Liechtenstein. Da ließ es sich selbst die diplomatische Vertreterin des Fürstentums in Österreich, Maria-Pia Kothbauer, Prinzessin von und zu Liechtenstein nicht nehmen, die Veranstaltung durch ihre Anwesenheit aufzuwerten.

Schwerpunkte des Abends waren:
+ Die Darstellung der Unterschiede zwischen einer österreichischen Privatstiftung und der liechtensteinischen Stiftung.
+ Motive für die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein.
+ Die Vorstellung der “Stiftung light“ - schon ab 20.000.- EUR.

Viele sehen in Liechtenstein ein “Steuerparadies“, das nur für Großunternehmen zugänglich ist - die FIRST ADVISORY GROUP bietet aber auch für mittelständische Unternehmer vielfältige Möglichkeiten, durch Spezialisten, Vermögensstrukturen, unternehmerische Aktivitäten oder Nachfolgeregelungen grenzüberschreitend zu optimieren.

Angelika Moosleithner, Senior Partnerin des Unternehmens stellte das Dienstleistungsangebot der weltweit tätigen Gruppe für Finanzdienstleistungen vor: Maßgeschneiderte Gesellschaften, Trusts, Stiftungen nach liechtensteinischem Recht und anderen Jurisdiktionen, begleitende Steuerberatung, ergebnisorientiertes Investment Controlling, Rechtsberatung, Rechnungswesen und Versicherungslösungen.

Daniel Häberli ging auf die Standortvorteile des Finanzplatzes Liechtenstein - bedingt durch die Nichtmitgliedschaft in der EU - ein: + Striktes Bank- und Treuhändergeheimnis
+ Hohe Flexibiltät des Gesellschaftsrechts
+ Hohe Rechtssicherheit (Das Gesellschafts-/Trustrecht besteht seit rund 80 Jahren)
+ Hoher Ausbildungsstandard der Finanzdienstleister Anhand einfacher Fallbeispiele wurden mögliche Ausgangssituationen für die Errichtung einer Stiftung beschrieben.

Als neues Dienstleistungsprodukt wurde das “Investment Controlling“ unter dem Titel Ihr persönlicher CFO vorgestellt: Diese Kontrollaktivitäten beinhalten:

1. Die Prüfung der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Kunden und Bank (Anlagerichtlinien und - strategie)

2. Fortlaufende, tägliche Kontrolle der Transaktionsbelege (Gebühren, Quellensteuerabzüge, Valuta, etc.)

3. Erstellung von Risikokennzahlen des Gesamtportfolios (Klumpenrisiken, Bonitäten etc.)

4. Analyse der Performance (Anlagekategorien, Währungen, Vergleich, Stärken/Schwächen)

5. Überwachung des Bewirtschaftungsprozesses in Bezug auf die Tätigkeit der Verwalter, Anlagestil, Liquidität)

Johannes Gasser - sowohl liechtensteinischer als auch österreichischer Anwalt - stellte die österreichische Privatstiftung der liechtensteinischen Stiftung gegenüber und ging speziell auf folgende Punkte ein:

1. Das für eine Stiftungsgründung erforderliche Kapital (niedriger in Liechtenstein und kein Kapitalnachweis).

2. Gründungsformalitäten (kein Notar in Liechtenstein, keine Buchhaltung und Revision erforderlich).

3. Gläubigerschutz ( Liechtenstein: Konkursfeste Ausgestaltung, Gläubiger haben auf liechtensteinische Stiftungen keinen Zugriff. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit dem seit 1.1.2006 in Österreich geltenden Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz VbVG) von Interesse.

4. Pflichtteilsrechte von Noterben

5. Treuhändige Stiftungserrichtung (In Liechtenstein wird die Stiftung nicht vom Einbringer der Vermögenswerte, sondern von einem Berufstreuhänder errichtet, Österreich hingegen verpflichtet gegenüber dem Finanzamt eine Offenlegungspflicht, andernfalls drohen Steuernachteile)

6. Wie sieht es mit Steuerersparnis bei liechtensteinischen Stiftungen aus? (Die Schenkungssteuer bei Zuwendungen von Österreich an ein liechtensteinische Familienstiftung beträgt lediglich 17 Prozent! Allerdings sind nur nur Einmalausschüttungen möglich, andernfalls läuft man voll in die Einkommenssteuer hinein.


Quelle: FONDS professionell

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