Das deutsche und auch das generell ind er EU geltende Steuerrecht. Wenden Sie sich bitet vertrauensvoll an Ihren (aber bitte guten und kämpferischen) Steuerberater, der wird Ihnen die hierzu passenden Paragraphen benennen können. ich bin kein Steuerberater, habe daher auch die Gesetze nicht zur hand, weiß aber daß sie existieren und so zu handhaben sind
Gut gefunden! Viel interessanter als der Versuch des staatlichen Abzockens gem. Folie 86 ist die Folie 92, Punkt b) und c) und der letzte Satz. Denn genau damit hebel ich die ganze Abzockerei des FA aus. Es ist natürlich klar, daß man sich genau Gedanken machen muß, wie und welche Tätigkeit man dem FA darstellt und sich nicht blauäugig dabei selbst ans Messer liefert. Ich zum Beispiel bin heute hier und morgen da, meine Klienten sind in allen Ländern der Welt verteilt, ich mache internationale Unternehmens und Finanzberatung.... Das soll mir mal einer nachweisen, erst recht wo es im Paß keine Stempel mehr an den Grenzen gibt. Um das Ganze noch verwirrender zu machen, zahle ich grundsätzlich alles bar und verwende keine Kreditkarten. Meine Reisekosten werden ausschließlich in der ausländischen Firma abgerechet. Dort hat kein anderes FA das recht auf Einsichtnahme, nur das FA des Landes, wo die Firma ihren Sitz hat. Und Gibraltar lacht sich tot über die anderen Länder-FA's. Anfragen dieser Art gehen direkt unbearbeitet in den Hacker.
In der heutigen Zeit, wo man fast jeden Job (wo der Kopf gebraucht wird und nicht die Hände) übers Internet machen kann, da muß mir mal einer nachweisen, daß ich den Job immer fein bei mir zu Hause in Deutschland für die ausländische Firma mache.
Hinzu kommt das Prinzip der 183-Tage Regelung: wenn ich in Deutschland keine Reisekosten steuerlich geltend mache, weil die ja für die ausländische Firma gelten und somit auch im Ausland am Sitz der Firma steuerlich berücksichtigt werden, brauche ich auch für das deutsche FA keine Aufenthaltsnachweis zu erbringen. Ich bin grundsätzlich in keinem Land der Welt mehr als 150 Tage im Jahr.
So weit kommt das noch, daß ich als freier Bürger jetzt täglich dem Finanzamt Rechenschaft über meinen Aufenthalt ablegen muß, obwohl ich nicht für eine deutsche Firma tätig bin und auch in Deutschland keine nachweisbaren steuerpflichtigen Aktivitäten ausübe! Wir wärs denn mit nem Chip im Ohr und GPS-Überwachung mit täglicher Aufzeichnung des Aufenthaltsortes? Sind wir schon so weit in Deutschland? Ist mir das was entgangen?
Frage eines Unbedarften zu Ihrem ersten Beitrag: Wozu brauche ich in Liechtenstein und Gibraltar eine Firma? Reicht es nicht, nur in Gibraltar angestellt zu sein, wenn ich z.B. für die dortige Kapitalgesellschaft Veranlagungsgeschäfte tätige?
Generell hast Du recht mit der Frage. Es gibt leider nur ein Problem in dieser Welt: es gibt viele Banken und andere Institutionen, die sich mit Händen und Füßen gegen einen Anleger oder eine Firma aus Gibraltar (oder auch Caiman, Belize und andere Exoten) als Anleger wehren und von denen keine Konten annehmen. Das kann man mit dieser Konstruktion umgehen, den Liechtenstein hat da ein besseres Renomee, da es mit der Schweiz eine Währungs- und Wirtschaftsunion hat.
Wenn man z.B. versucht bei einer amerikanischen Bank oder einem Broker als Gibraltar-Ltd. Anlagen oder Gelder zu plazieren, das nehmen die noch nicht mal an und eröffnen kein Konto (von wegen Geldwäsche...).
Über die Kosten können Sie von mir direkt und persönliche Auskunft bekommen, wenn ich genau weiß, was erforderlich ist
Das Modell rechnet sich ab ca 120.000 Euro pro Jahr Netto-Verdienst
Keine Probleme mit wirtschaftlicher Berechtigung, erkläre ich aber dann alles persönlich.
Die Firmengründungen machen wir selbst über die mit uns kooperierenden Anwälte und Notare und Banken in Gibraltar und Liechtenstein. Auch die Bankkonteneröffnung, je nach Interessen
Bei Interesse bitte ich um persönliche Kontaktaufnahme unter
<navaltrade@gmx.net>
Ohne die Euphorie trüben zu wollen: Die genannten Regelungen entstammen dem OECD-MA. Das OECD-MA ist ein Musterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen, also letztlich ein Vetragsentwurf der bei Abschluß eines DBA üblicherweise verwendet wird. Das OECD-MA selbst entfaltet freilich keine Rechtskraft.
Verfasst am: 25.Nov 2003 12:59 Titel: Andere Modelvarianten?
Geht den nicht auch:
Mutter: Gibraltar Ltd
Tochter: UK Ltd.
weitere Töchter unter der UK Ltd. z.B. Produktionsgesellschaften.
Frage die sich mir dabei stellt:
Kann eine UK Ltd. mit einer Gibraltar Ltd. ein Gewinnabführungsvertrag überhaupt machen. Bei einer Stiftung ist es gang und gebe. Aber wie sieht es aus bei zwei Unternehmen?
selbstverständlich geht das,
eine Muttergesellschaft kann mit jeder Tochterfirma einen Gewinnabführungsvertrag schließen, auf diese Weise wird das Gesamteinkommen der verschiedenen Töchter beim Kopf, nämlich der Mutter aufgerechnet (auch evtl. Verluste gegengerechnet). Das ist in jeder Holding so. Wie sich das dann im Land, wo die Mutter ihren Sitz hat, steuerlich auswirkt oder sogar bei Steuer NULL landet (wie in Gibraltar, wenn man gewisse Grenzen nicht überschreitet) , ist eine andere Frage
ob das das jewilige fa mitmacht wage ich zu bezweifeln
gewinnabführungen zb in d oder in ch sind so jedenfalls nicht möglich
würde fa nicht akzeptieren
Eine Abführung der Gewinne NACH STEUERN ist kein Problem, VOR Steuern ist klar, daß sie da maulen.
hier wird aber von Steuern von nur um die 5% bei der engl. LTD gesprochen, die kann man noch vertragen..... und den Rest kann ich getrost nach GIB an die Mutter verbuchen.
4,75% nur bis 50000 GBP ca. 71000 Euro, danach 19% also doch nicht so wenig
man müsste dann für höhere gewinne mehrere LTDs haben
kostet natürlich wieder mehr geld
( Gründung, Sekretary, Adresse, etc plus den laufenden jährlichen Kosten und Steuerberater für die Erklärung, mehrere Buchführungen, etc)
also faktisch ist der steuersatz dann wesentlich umgerechnet höher als 5%
Verfasst am: 26.Nov 2003 12:09 Titel: Schweizer Gesellschaft mit ca. 11% Steuern
Guten Tag zusammen
Wir kommen nochmals auf unser an anderer Stelle bereits gepostetes Modell mit der Schweizer Gesellschaft. Wenn diese Ihre Erträge im Ausland (z.B. EU Raum) erwirtschaftet, wird sie unabhängig der Höhe der Gewinne mit ca. 11% besteuert. Dies ist aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ebenfalls ist sie von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Näheres gerne bei Interesse.
Verfasst am: 26.Nov 2003 13:49 Titel: Ob Dividenden oder Gehalt, das spielt keine Rolle
Vielleicht ist die Firma in Gibraltar von Besteuerung befreit, nicht aber in Deuschtland residenter Geschaeftsfuehrer mit Gehalt das von welchem Ausland auch immer kommt. So ist es mir bis jetzt bekannt.
Geh bitte zurück auf Seite 3, der Beitrag von Peter Wilheln, Klick den Link an und geh auf Folie 92, Punkte b+c.
Es ist bekannt, daß die FA's sich nen Dreck um die Finanzgesetze scheren, mit denen man aus der Steuer rauskommt und nur die raussuchen, mit denen sie abzocken können.
Man muss ihnen die eigenen Verordnungen (die sie geflisentlich übersehen) um die Ohren schlagen, dann klappts
Es ist schade, daß der Betreiber des Forums die behauptete Steuerfreiheit für ein GF-Gehalt aus einer ausländischen Gesellschaft in seinem Newsletter als Tagestipp auslobt, wenn sich Modell offenbar allein auf einen VERTRAGSENTWURF gründet.
laut blatt 92 ist ein aufenthalt von 183 Tagen im Lande der Anstellung erforderlich. dies kann natürlich dazu führen, das ihr modell kippt, wenn sie so lange oserviert werden ( wegen verdacht der steuerhinteriehung) oder ein netter freund oder bekannter sie anschwärzt und belegt das sie läger in diesem zb deutschland sich aufhalten. ausserdem wie belegen sie den aufenthalt von 183 tagen in zb gibraltar?
also meine frage wie wollen sie die regelung knacken? meiner meinung nach geht dies nur wenn sie wirklich mehr als 183 tage aus zb deutschland weg sind!!!
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