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Liechtensteinische Familienstiftung

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bcm ag
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 13
Wohnort: 6900 Lugano, CH

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

dann nochmals zu den steuersätzen in ch
mir sind 11% gar nicht bekannt, wo und wie könnte dies gehen?
in meinem kanton tessin zahle ich ca 24,1 % und der gilt schon als sehr günstig.
hinzu kommt das problem das sie aus einer ch ag keine gelder für private zwecke entnehmen können und auch keine rgs aus offshore ländern mehr akzeptiert werden selbst nicht aus FL. die revision würde ihnen die buchhaltung zurückweisen. auch die gründungskosten sind erheblich. sie müssen 100000 chf einzahlen und dürfen das kapital nicht entnehmen. hinzu kommen gründungskosten von locker nochmals ca 13000 chf einmalig und jährliche kosten on ca. 15000 bis 20000 chf für eine aktive ag.
ein gehalt lohnt sich auch nicht da die sozialbeiträge, quellensteuer und arbeitgeberkosten 40% übersteigen
außerdem benötigen sie einen echten wohnsitz, dh miete, strom, telefon, etc und das gehalt muss auch noch entsprechend hoch sein damit sie eine aufenthaltsbewilligung erhalten ( bei mir waren es vor 4 jahren immerhin satte 7.000,- chf die mir vorgeschrieben wurden) daraus resultieren alleine ca 3000 chf monatliche kosten

wenn also jemand dieses model in anspruch nimmt, brauch er auch entsprechend hohe einnahmen und sollte in der schweiz leben.
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Naval Trade
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort zu den beiden letzten Beiträgen von bcm ag:
die Sache mit der 183-Tage Regelung ist so nicht ganz richtig. ICH muß NICHT nachweisen, daß ich 183 Tage IN GIBRALTAR war, es reicht, wenn ich diese 183 Tage NICHT an meinem Wohnort zu finden bin. Ich glaube kaum, daß mir das Finanzamt 365 Tage im Jahr einen "Schatten" hinterher jagt, nur um festzustellen wo ich mich gerade aufhalte. Und innerhalb der EU und vielen anderen Ländern gibt es keine Stempel mehr an der Grenze. Im Übrigen ist es so, daß ich auch einem deutschen Finanzamt keine Reisebelege vorzulegen habe, da diese in der Firma in Gibraltar steuerlich benötigt werden (ob sie wirklich benötigt und verwendet werden, lassen wir mal außen vor). Die gehen ein deutsches FA somit nichts an. Hinzu kommt: Keine Kreditkarten verwenden! alles bar zahlen! Über die Kreditkartenbelege kann das FA den jeweiligen Aufenthaltsort ermitteln, wann man was und wo bezahlt hat.
Zur Verwirrung des armen deutschen FA-Beamten lege ich mir einenTerminkalender zu, in dem ich rund übers Jahr Termine mit Leuten im Ausland eintrage. Da kann er Einblick drin haben, wenn er möchte, aber nicht mehr. Über die komplette Identität der Kunden, mit denen Sie sich getroffen haben, dürfen Sie leider keine Auskunft geben, da Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Im Übrigen sind das ja Kunden der Gibraltar-Firma und nicht Ihre persönlichen Freunde, also sind Sie nicht berechtig, über diese Kunden einem fremden Finanzamt auskunft zu geben, es sei denn der Gibraltar-LTD wurde ein rechtlich einwandfreies und vom Gibraltar-Gericht bestätigtes Gerichtsurteil zugestellt. Auf DAS können Sie warten bis zum Ende Ihrer Tage. Was nun?

Zu den Steuersätzen in der Schweiz kann ich nichts sagen, gehört auch nicht zu meinem Modell . Das irritiert mich aber sehr, daß bei einer Wirtschaft- und Währungsunion wie Schweiz- Liechtenstein auf einmal in der Schweiz keine Rechnungen mehr aus Liechtenstein anerkannt werden........ Ist das wirklich so??? (nichts ist unmöglich auf dieser Welt, aber das verwundert mich doch...)
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Viventis Consulting AG
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 134
Wohnort: CH-6362 Stansstad

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 10:27    Titel: Steuersätze etc. Antworten mit Zitat

Guten Tag werte Forumsmitglieder

1.
Steuersätze ca. 11%
Diese Sätze werden sogenannten Verwaltungsgesellschaften oder gemischten Gesellschaften berechnet. Diese Gesellschaftsformen gibt es in einigen Kantonen. Bei den bei uns genannten Modell mit den ca. 11% handelt es sich um eine gemischte Verwaltungsgesellschaft. Diese darf in der Schweiz normale Aktivitäten unterhalten, so z.B. Büros benutzen, Mitarbeiter beschäftigen, Autos zulassen und benützen. Sie darf also in der Schweiz ganz offiziell einer Geschäftstätigkeit nachgehen. Die Erträge müssen aber aus dem Ausland stammen. Welcher Art die Erträge sind ist egal. Es können Beraterhonorare sein, Mieteinnahmen, Patenteinnahmen etc. Die Firma darf natürlich wie jede Gesellschaft auch Aufwände geltend machen. Gehälter, Spesen etc. Der resultierende Gewinn wird dann mit den erwähnten ca. 11% besteuert. Zu bemerken gilt das in diesem Steuersatz die Bundessteuer von linear 8,5% bereits inbegriffen ist.

Sollte die Gesellschaft auch Umsätze in der Schweiz erwirtschaften werden diese ausgeschieden und der resultierende Gewinn wird mit der normalen Steuer, bei unserem Modell ca. 20,9% (inkl. Bundesteuer) berechnet.

Noch günstiger ginge es nur noch wenn die erwähnte Verwaltungsgesellschaft als reine Sitzgesellschaft fungiert. Das heisst nur eine Briefkastenfirma. Dafür benötigen wir aber ein Bewilligung der kantonalen Steuerbehörden. Bei einer reinen Sitzgesellschaft werden keine kantonalen Steuern fällig. Sie bezahlt dann nur die Bundessteuer in Höhe von 8,5%. Wobei wir von diesem Modell abraten weil diese Gesellschaftsform in der Schweiz wirklich nur einen Briefkasten unterhalten darf. Die Steuerverwaltung achtet da auch sehr streng darauf. Auch wird die reine Sitzgesellschaft wieder Probleme haben das ihre Rechnungen von ausländischen Finanzämtern akzeptiert werden, da sie ja keine Infrastruktur etc. nachweisen kann.

Bei sämtlichen Modellen mit Erträgen aus dem Ausland wie oben beschrieben entfällt die Mwst. welche in der Schweiz zur Zeit 7,6% beträgt.


2.
Akzeptierte Rechnungen/Privatentnahmen
Wenn man die wirtschaftliche Berechtigung einer Rechnung nachweisen kann werden diese auch akzeptiert. Privatentnahmen sind möglich. Diese müssen halt besteuert werden oder wenn sie als Darlehen entnommen werden entsprechend besichert werden. Eine Revision weißt normalerweise keine Buchhaltung zurück. Eine Nichtanerkennung irgendwelcher Aufwände obliegt der Steuerverwaltung. Die Revision prüft die ordnungsgemässe Buchführung und deren Grundlage.


3.
Gründungskosten/Aktienkapital/Laufende Kosten
Richtig ist das ein Kapital von Fr. 100'000.— eingebracht werden muss. Über dieses Kapital kann aber nach Publikation sofort wieder verfügt werden. Es kann z. B. als Darlehen wieder ausgegeben werden. Sie sollten dies aber nicht bei der Gründung der Gesellschaft dem Notar gegenüber erwähnen das Sie bereits einen Bestimmungszweck für das Aktienkapital hätten. Denn mit diesem Wissen ist der Notar verpflichtet dieses Sachverhalt in die Gründungsurkunde aufzunehmen. Dies wird dann auch entsprechend publiziert. Wenn Sie also z.B. mit dem eingezahlten Kapital beabsichtigen direkt nach der Gründung mit der Gesellschaft ein Haus zu kaufen, nehmen Sie sich zwei Notare. Einer für die Gründung der Gesellschaft und einer für die Kaufvertragsausfertigung des Immobilienprojektes.

Die von Ihnen genannten Gründungskosten sind doch erheblich über den uns bekannten Ansätzen. Die Kosten (Notar, Statutenerstellung, Gründungsakt, Eintragungsgebühren etc.) für eine „normale“ Aktiengesellschaft belaufen sich auf ca. Fr. 3’500.—bis Fr. 4'000.--. Bei einer Gründung ohne Stammkapital belaufen sich die Kosten vielleicht auf Fr. 6'500.--. Dies wird von bekannten Treuhändern entsprechend angeboten.

Die jährlichen Kosten welche Sie erwähnen erachte ich ebenfalls als zu hoch. Gehen wir von einem Verwaltungsratshonorar von ca. Fr. 5'000.—p.a. aus, Buchhaltungs- und Revisionskosten von ca. 5'000.—, Domizilkosten von Fr. 1'200.--, kommen wir in etwa auf eine Summe von ca. Fr. 11-12'000.—p.a..

Zusätzliche Kosten kommen dann noch in Höhe der entsprechenden Steuern, welche aber individuell anfallen.


4.
Gehälter und Nebenkosten
Sicher ist eine normale Gehaltszahlung nicht die beste Methode um an das Geld aus der Gesellschaft zu kommen. Man sollte versuchen soviel wie möglich über Spesenbezüge, welche absetzbar sind zu beziehen. Bei den Gehältern müssen wir etwa 30% Abgaben (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) rechnen. Wobei es sich hier auch um Sparbeträge handelt welche dem Einzahler wiedereinmal zu Gute kommen. Die Quellensteuer beträgt z. B. bei Deutschen welche im Kt. Aargau arbeiten 4,5%. Dieser Betrag wird von der Firma welche das Gehalt zahlt direkt abgeführt. Der Steuerpflichtige kann dann den bezahlten Betrag in
Deutschland wieder von seiner Steuer abziehen.


5.
Sondermodell / Dividenden zum halben Steuersatz
In einem Kanton welcher das Modell Verwaltungsgesellschaft anbietet, gibt es noch zusätzlich eine interessante Vergünstigung auf Dividendenbezügen. Wenn der Aktionär an einer Gesellschaft welche den Sitz ind er Schweiz hat in dem erwähnten Kanton wohnt, an einer Gesellschaft mindestens 5% vom Stammkapital oder den Verkehrswert in Aktien von mindestens 5 Mio. hält, bezahlt er auf den Dividendenerträgen nur die halbe Steuer. Das würde heissen er kann die Dividendenbezüge in Höhe von z.B. Fr. 300'000.-- zu einem Gesamtsteuersatz von ca. 19.2% versteuern.


Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin für ergänzendes zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann
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kafina
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Anmeldungsdatum: 07.08.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Vaduz / Liechtenstein

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 10:33    Titel: Schweiz - Liechtenstein Antworten mit Zitat

Zur Bemerkung von naval-trade: Die Schweiz akzeptiert natürlich Rechnungen aus Liechtenstein ohne Probleme. Es gibt höchstens dann Probleme, wenn offensichtlich ist, dass mit immateriellen Scheingeschäften Gelder verschoben werden sollen. Es muss aber immer noch der Schweizer Fiskus beweisen, dass dies nur Scheingeschäfte sind...

Noch eine andere Anregung:
Die Schweiz hat mit der EU im letzten Jahr die bilateralen Verträge überarbeitet. Neu ist auch die Personenfreizügigkeit geregelt. Es gelten grundsätzlich die gleichen Rechte wie innerhalb der EU.

Folgende Lösung haben wir bei einzelnen Mandanten bereits umgesetzt:

1. Der Steuerpflichtige verlagert den Wohnsitz in die Schweiz unter dem Titel "Pauschalbesteuerung in der Schweiz". Der Pauschalsteuersatz sowie die Bedingungen werden dabei von Kanton zu Kanton anders geregelt. Einzige Bedingung für diesen Status: Kein Einkommen innerhalb der Schweiz.

2. Der Steuerpflichtige gründet in Liechtenstein eine Sitzgesellschaft. Die kann er ganz offiziell halten - er ist ja pauschalbesteuert. Er fakturiert alle seine Dienstleistungen über diese Liechtensteiner Firma an seine Kunden (bzw. seinen Arbeitgeber), die auch in der Schweiz sein dürfen. Der Steuerpflichtige hat jetzt wieder sein Einkommen. Dieses wird in der Schweiz nicht mehr speziell versteuert. Einzig in Liechtenstein ist eine Pauschal-Steuer fällig.

Somit 2x Pauschalbesteuert: Privat in der Schweiz und die eigene Firma in Liechtenstein. Schöner geht's wohl kaum. Auch wenn man dabei pro Jahr Millionen verdient.
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Naval Trade
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Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich mal wieder 2 konstruktive und informative Beiträge, die auch weiterhelfen und die Situation klar stellen!
An Kafina: wir werden uns sicher bei meinem nächsten Besuch in FL sehen, melde mich dann noch rechtzeitig vorher. Ich glaube, wir beide können zusammen noch einiges machen, da sich bei mir vermehrt Interessenten melden für die Doppel-Lösung "FL-GIB".

Wie und wo kann ich problemlos in der Schweiz einen Wohnsitz nehmen? was kostet das? Es ist klar, daß ich in der Schweiz (und auch in keinem EU-Land) kein Einkommen erzielen werde, wie in Ihrem Muster, sondern nur über die FL-Est. oder über die GIB-Ltd. ( und das auch nur aus Kapitalerträgen)
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kafina
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.08.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Vaduz / Liechtenstein

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 11:03    Titel: Schweiz - Liechtenstein Antworten mit Zitat

Danke für die Blumen, Naval Trade. Für ein Gespräch sind wir immer offen.

Zu den Kosten der Wohnsitznahme in der Schweiz: Die sind natürlich unterschiedlich:
    Ob ich eine Wohnung in einem Dörfchen nehme oder ein Haus an der Zürcher Goldküste kaufe - da liegen hundertausende von Euros dazwischen.

    Die Beratungskosten richten sich auch nach dem Aufwand und sind individuell. Die einen mögen ein Fullpackage (mit Evaluation einer Liegenschaft, etc.), die anderen benötigen einfach einen Rechtsbeistand.

    Dazu kommt noch, dass Deutschland eine Wegzugsbesteuerung kennt, welche relativ hoch ist. Die ist zwar im Moment Gegenstand von Gerichtsklagen (weil sie faktisch das EU-Recht der Personenfreizügigkeit behindert), aber heute gilt dies noch.


Das grösste Problem bei der Wohnsitzverlegung ist die familiäre Situation. Macht die Ehefrau mit? Was ist mit den Kindern? etc. Dies ist nicht zu unterschätzen.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4940
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wirklich ein lesenswerter Beitrag.

An dieser Stelle nocheinmal Dank an die User - die hier völlig kostenfrei - sehr gute Informationen liefern.

Besonderen Dank an die User: (Reihenfolge ohne Wertung)
Naval Trade + Viventis Consulting AG (Ralph Bruggmann) + kafina + volare
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Naval Trade
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Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

An Kafina:
Gibt es auch eine Möglichkeit, irgend wo in der Schweiz sich offiziell eine Wohnung zu mieten oder eintragen zu lassen? Ich habe überhaupt keine Lust (allein schon vom Wetter ) mein schönes Südspanien zu verlassen Hier binn ich alerdings nur noch als "Langzeiturlauber gemeldet", damit auch keine Steuerprlicht. Außerdem wird seit Anfang 2003 auch keine "Residencia" (Aufenthaltsgenehmigung) mehr gebraucht. Das gilt für alle EU-Bürger und auch durch Sonderabkommen für alle Schweizer! Steuerpflicht nur, wenn ich hier im Land kommerziell tätig werde und Rechnungen schreibe.
Ein offizieller schweizer Wohnort kann für viele interssant sein, aber dafür muß man ja nicht gleich komplett wegziehen. Was anderes ist natürlich wenn noch Kinder im Haus sind und sich wirklich und unverrückbar alles in D abspielt.
Ich habe bereits vor ca 10 Jahren gerochen, was in D kommen würde und die Weichen entsprechend gestellt. Habe meine damalige GmbH langsam und kontinuierlich nach unten gefahre, so daß keine Gewinne mehr enstanden und diese dann irgend wann mit "Tränen in den Augen" liquidiert, alle Außenstände noch bezahlt, mein Haus verkauft und weg waren wir.
Wenn man dann noch die deutschen Behörden durcheinander bringen will, damit sie nicht nachträglich einem noch auf den Keks gehen, meldet man sich ganz offiziell nach Paris ab. Da ist dann das Ende der Fahnenstange für die deutschen Behörden erreicht, wenn sie jemanden suchen und erreichen wollen, denn Frankreich kennt kein Meldesystem, wie die anderen Staaten. Dort weist man seinen Wohnsitz nach, indem man eine Kopie einer Strom, Wasser- oder Telefonrechnung vorweist und das war es dann auch schon... Ich liebe Frankreich... *g*. Laß sie doch in Frankreich suchen, da sind sie damit gut beschäftigt.... und für kleinere Steuersünden in D gibt es Verjährungsfristen.......

Da ich an keinem Ort der Welt offiziell länger als 150 Tage bin, falle ich auch unter keine der 183-Tage-Regelungen und den Spaniern genügt meine "Langzeit-Urlauber-anmeldung", da ich hier im Land keine kommerziellen Aktivitäten habe. Alles andere läuft als internationales Geschäft über Gibraltar, und daher beziehe ich mein Gehalt.
Soooo schön kann das Leben sein.
Es zählt nicht immer, was das Gesetz sagt, viel wichtiger ist, was es NICHT sagt und welche Lücken es hat. Nur DIE sind interessant. Der Staat haut mir nur irgend welche Gesetze um die Ohren, weil er abzocken will. Ich hau ihm die eigenen Gesetze um die Ohren, wo er die Lücken gelassen hat, das ist MEIN Hobby.....
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kafina
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Anmeldungsdatum: 07.08.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Vaduz / Liechtenstein

BeitragVerfasst am: 27.Nov 2003 11:47    Titel: Schweiz - Liechtenstein Antworten mit Zitat

Hallo Naval Trade

Natürlich können Sie in der Schweiz eine Wohnung kaufen oder mieten. Das Recht hat jeder. Es gibt nur gewisse Zonen, wo der Kauf nicht möglich ist, aber die sind kein Problem (z.B. Alp-Gebiete).

Es prüft auch niemand, wieviele Tage Sie sich in der Schweiz aufhalten.
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Viventis Consulting AG
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Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 134
Wohnort: CH-6362 Stansstad

BeitragVerfasst am: 28.Nov 2003 14:13    Titel: Wohnort Schweiz Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen

Die Schweiz hat vielleicht auch noch einen Vorteil in steuerlicher Hinsicht. Sollten einmal Probleme mit der Steuer in der Schweiz auftauchen, ergibt dies nicht gleich eine Strafuntersuchung wie in den meisten EU-Ländern. Steuerhinterziehung in welcher Höhe auch immer ist in der Schweiz kein Straftatbestand. Ausgenommen davon ist der Steuerbetrug. Sollte jemand der Steuerhinterziehung überführt werden, so hat er lediglich eine Nach- und Strafsteuer zu entrichten und muss nicht befürchten strafrechtlich verfolgt zu werden.

Anfügen möchten wir vielleicht noch das Abkommen in Form einer Pauschalbesteuerung nur für Ausländer in erlaubt sind. Das Gesetz verbietet Pauschalbestuerungen von Schweizer Bürgern.

In diesem Sinn mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann
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bcm ag
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 13
Wohnort: 6900 Lugano, CH

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2003 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

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bcm ag
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 13
Wohnort: 6900 Lugano, CH

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2003 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

grüsse,

auch in GB gibt es keine Meldepflicht und die reden englisch . Man kann dann auch den Ort zB London in seinen Pass eintragen lassen bei der Botschaft. es gibt kostenlose Telefon und Faxnummern und es sieht echt professionel echt aus. Und wenn man dann wo anders domiziliert ist, ist das auch ok.
der vorteil der nicht vorhandenen steuerstrafbarkeit ist nicht zu unterschätzen.

auch wichtig ist das sie in D kein vermögen, immobilien oder firmenbeteiligungen hinterlassen dürfen, sonst sind sie weiterehin voll steuerpflichtig.
auch wenn sie wegziehen unterliegen sie weiterhin der beschränkten steuerpflicht bis zu 10 jahre.
sie können natürlich verarmt umziehen , dann können sie sich steuerlich abmelden.

eine wohnung in ch ist schon für 500 bis 800 chf zu erhalten (1 Zimmer App.).

in der schweiz kann es auch zu einer überprüfung des aufenthaltes unter bestimmten voraussetzungen kommen, auch hier bitte aufgepasst.
gefährlich ist auch ein pompöser lebenswandel ohne entsprechende offizelle einnahmen bzw. vermögen.

weiter so macht echt spass und ist sehr lehrreich

ps

bin übrigens immer einer der alles genau auseinandernimmt, damit es hinterher kein böses erwachen gibt auch zu eurem schutz
bis bald
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Anmeldungsdatum: 30.06.2003
Beiträge: 134
Wohnort: CH-6362 Stansstad

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2003 17:51    Titel: Nachbesserung unserer Angaben Antworten mit Zitat

@bcm ag

Hallo werte Forumsteilnehmer

Auch ich finde solche Diskussionen interessant. Ich möchte aber hier die erwähnten Punkte welche durch bcm ag angesprochen wurden nochmals relativieren.

Punkt 1 Steuersätze
Ich habe mich ganz klar ausgeführt das eine im Kanton Nidwalden domizilierte "Verwaltungsgesellschaft" ohne aktive Tätigkeit in der Schweiz, also eine reine Briefkastengesellschaft, im Kanton Nidwalden keine Kantonssteuern bezahlt. Einzig die Bundessteuer welche in der ganzen Schweiz erhoben wird ist fällig. Diese beträgt 8,5%. Wie bcm ag richtig erwähnt werden mittlerweile im Normalfalle Rechnungen solcher "Briefkasten AG's" nicht mehr akzeptiert. Nun bietet aber der Kanton Nidwalden eine Mischvariante an. Gesellschaften welche Ihre Umsätz im Ausland erwirtschaften werden unter der Rubrik "Gemischte Verwaltungsgesellschaften" geführt. Bei diesen liegen die kantonalen Steuern resp. Steuersätze zwischen 0-20% der ordentlichen Steuern. Wobei die Steuerverwaltung des Kantons Nidwalden eher auf 20% tendiert. Bei dieser Regelung darf die Geselslchaft in der Schweiz auch ganz normal aktiv sein. Gehen wir also vom normalen Steuersatz, z.B. im Ort Stansstad wo wir zu Hause sind, von 12.375% (Stand 2003) aus. Hievon wird bei einer gemischten Verwaltungsgesellschaft ein Satz von 20% der effektiven Steuern angenommen.

Beispiel: Gemischte Verwaltungsgesellschaft

Eine Verwaltungsgesellschaft mit einem Eigenkapital von Fr. 500'000.-- erwirtschaftet einen Reingewinn von Fr. 100'000.--, sieht die Steuer folgendermassen aus.

Gewinnsteuer Kanton und Gemeinde= Fr. 2'475.-- (20% von 12.375%)
Bundesteuer= = Fr. 8'500.-- (8.5% vom Gewinn)
Kapitalsteuer= = Fr. 855.25(1.7325 Promille)

Total = Fr.11'830.25(11,83% vom Gewinn)

Ebenfalls entfällt die Mwst. bei der gemischten Verwaltungsgesellschaft.

Diese Modell ist kein Konstrukt von uns, sondern entspricht dem normaen Steuergesetz für gemischte Verwaltungsgesellschaften im Kt. NW. Wir sprechen hier von einer normalen Firma in der Schweiz welche Ihre Umsätze eben nicht in der Schweiz erwirtschaftet. Ich denke es gibt nicht viele ähnlich günstige und annerkannte Firmenstandorte für Auslandgeschäfte. Diese Regelung ist auch nicht zeitlich begrenzt wie in anderen Länder (z. B. England) sondern entspricht dem hiesigen Steuergesetz.

Punkt 2
Hier hat bcm ag sicher Recht. Einfach Geld rausnehmen geht auch bei einer Schweizer AG nicht. Entweder als Gehalt, Divivdende (halber Steuersatz für den AKtionär wenn er im Kt. NW wohnt) oder mit sonstigen Belegen.

Logischerweise muss ein Darlehen eines Angestellten wieder zurückgeführt werden mit Zinsen. Wobei diese im Bereich von 3% lauten dürfen.

Die Revision kann logischrweise die Buchhaltung zurückweisen oder einen Vorbehalt resp. Vermerk in den Revisionsstellenbericht machen. Was aber nicht stimmt ist das die Revisionsgesellschaft die Buchhaltung der Steuer vorlegt. Die Gesellschaft resp. der Verwaltungsrat ist verantwortlich für das Einreichen der Steuererklärung, damit hat die Revisionstelle nichts zu tun. Ebenso muss nicht die ganze Buchhaltung eingereicht werden sondern lediglich der Abschluss (Gewinn/Verlust Rechnung und die Bilanz).

Pos 3.
Die Gesellschaft darf nach Publikation frei über das einbezahlte Stamm resp. Aktienkapital verfügen. Der Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung kann im Umfang Ihrer Befungnisse über das Kapital verfügen. Sie kann also auch einen Angestellten oder Aktionär gegen entsprechende Sicherheiten ein Darlehen gewähren. Die Firma muss dann noch lange nicht zahlungsunfähig oder ausgehölt sein. Verfügt sie doch über die entsprechenden Sicherheiten und das z. B. ist das Darlehen ja auch in der Bilanz als Aktivposten aktiviert. Ebenso hat sie auf der Ertragsseite mit den Zinsen des Schuldners zu rechnen, also Einnahmen. bcm ag malt hier alles ein wenig schwarz.

Bei den Gründungskosten halten wir an unserer Aussage in Höhe von Fr. 3500- Fr. 4000 fest. Von welchem Jahreshonorar bcm redet wissen wir nicht. Falls er die Verwaltungsratshonorare meint, die zählen wir zu den laufenden Kosten weil die wie Buchhaltung etc. wiederkehrend sind. Gründungskosten sind ja einmalig.

Die erwähnten Fr. 10'000- Fr. 13'000 sind Utopie und hier ist vermutlich bereits eine entsprechende Marge für den Anbieter inbegriffen.

Wir glauben bei den laufenden Kosten dürfen wir auch nicht Äpfel miz Birnen vergleichen. Logisch kostet eine aktive Firma mit eigenem Büro etc. mehr wie die erwähnten Fr 10'000-12'000.-- im Jahr. Wenn man ein büro an Bahnhofstrasse mietet einen Sekretätin anstellt welche lediglich die Post nachschickt und das Telefon bedient werden auch Fr. 20'000.-- im Jahr nicht ausreichen. Wir gingen bei unseren Angaben ja auch von einer Gesellschaft aus welche kein eigenes Domizil betriebt und keine Angestellten unterhält. Ein Postnachsendeauftrag in der Schweiz an eine ander Schweizer Adresse kostet z. B. zwischen Fr. 30-60 im Jahr. Ein Telefonsekratariat gibt es z. B. bereits ab Fr. 250 im Monat + die Leitungskosten. Man kann es also auch günstiger gestalten, je nach Einsatzzweck. Ebenso sollte man sich nicht von Enbietern bei den Kosten für Buchhaltung und Revision blenden lassen. Als Beispiel führen wir einen Kunden an welcher für eine Buchhaltung, Abgabe und Ausfüllen der Steuererklärung und die Revisionstelle im Bereich von Fr. 3-3'500.-- im Jahr bezahlt. Dies bei einer Gesellschaft mit einem Merhfamilienhaus mit ca. 25 Einheiten und sonstigen kleineren Aktivitäten. Weiter sollte man auch für einen Verwaltungsrat (Treuhänder) nicht mehr wie ca. Fr. 5'000.-- p.a. bei normalem Arbeitsaufwand ausgeben.


Punkt 4
Geben wir bcm ag völlig Recht. Spesen lassen sich nicht bis in alle Höhen konstruieren. Wobei es in der Schweiz noch eine Spur einfacher geht im Vergleich zu Deutschland.

Bei den Gehaltskosten gehen wir mit bcm ag einig, die Lohnnebenkosten stellen sich entsprechend dar. Wobei er hier nur die Arbeitnehmersätze aufführt. Wie er richtig sagt müssen dann bei Ihrer eigenen Firma auch die Arbeitgebersätze bezahlt werden. Die Quellensteuer ist in jedem Kanton individuell.

Wenn Leute noch mehr bezahlt haben für Ihre Firmen in der Schweiz muss mann immer die Umstände beurteilen. Man kann nicht alles über einen Kamm scheren. Wenn jemand ein Büro an der Bahnhofstrasse in Zürich haben muss, aus welchem Grund auch immer, werden die jährlichen Dmizilkosten sicher höher ausfallen als wenn er sein Domizil in ein Bergdorf verlegt, dies natürlich überspitzt formuliert.

Wir möchten auch nochmals festhalten das wir keine Anbieter von Steuersoarmassnahmen sind, ebensowenig Firmengründr oder Firmenverkäufer, darum können wir hier vielleicht ein wenig neutraler auftreten. Wir beraten Kunden, insbesondere aus dem Immobiliensegment und bieten diesen Kunden als Teil eines Komplettpaketes manchmal auch Lösungen im Steuerminderungsbereich an und pflegen deshalb auch gute Kontakte zu den hiesigen Steueramt.

In diesem Sinne verbleiben wir

Mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann
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Zerti
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Anmeldungsdatum: 28.11.2003
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2004 20:53    Titel: da bekomme ich Kopfweh Antworten mit Zitat

Also wenn ich nur wegen der Steuer mein Leben lang auf der Flucht sein soll, nein danke!
Der kleinste Fehler kann zum finanziellen Ruin werden.
Vielleicht geeignet für Leute "ohne festen Wohnsitz" denen man nie habhaft werden soll auch als Gläubiger oder Anleger, aber nicht für Leute mit Familie deren Lebensmittelpunkt nicht alleine das Geld oder die Steuerschuld ist.
Wer jährlich die Millionengrenze an Einkommen überschreitet, kann sein Geld gewinnbringend solide anlegen und lieber die Steuer bezahlen und wird letztlich doch zu den Gewinnern gehören.
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kafina
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.08.2003
Beiträge: 7
Wohnort: Vaduz / Liechtenstein

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2004 15:15    Titel: Div. Themen Antworten mit Zitat

Lang lang ist's her, aber mittlerweile habe ich die Zeit gefunden, mich wieder mal um das Forum hier zu kümmern.

bcm hat noch ein paar Aussagen im Raum stehen lassen, welche ich hier noch korrigieren bzw. erläutern möchte:

Zu Rechnungen aus FL: Es ist klar, dass irgendwelche Schein-Rechnungen nicht akzeptiert werden. Beispielsweise eine Rechnung über CHF 500'000 über irgend ein "Konzept". Mit solchen Rechnung hat aber jeder Probleme, auch bei Fakturen von Deutschland nach Frankreich. Wer aber so Steuern zu sparen versucht, wird irgendwann auf die Nase fallen. Rechnung müssen über echte Leistungen verfügen, z.B. Lizenzen, Waren, nachweisbar erzielte Dienstleistungen, usw.

Somit weise ich die Behauptung, dass meine Aussage falsch und antiquiert ist, zurück.

Zu Aussage: "Deutscher zieht in die Schweiz und verdient in CH kein Geld! Wovon lebt er denn und wie bekommt er eine Aufenthaltsbewilligung in CH.":
Das Thema hier lautet "Vereinbarung mit der EU betreffend Freizügigkeit" sowie "Steuerpauschalisierung in der Schweiz". Die Aufenthaltsbewilligung bekommt er also aufgrund der Personen-Freizügigkeitsvereinbarung CH-EU und richtet sich an gewisse Bedingungen (Arbeitsplatz, Wohnort, etc.)
Alternativ kann er auch eine Steuerpauschalisierung in Anspruch nehmen. Es ist klar, dass hier nicht der Kleingewerbler angesprochen ist, sondern entweder der reiche Rentner oder der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens.
Aufgrund der Steuerpauschalisierung müssen für Einkünfte keine Steuern mehr gezahlt werden (auch auf Einkünfte aus Liechtenstein). Er darf einfach keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben. Das ganze ist auch mit er EU konform.
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Zerti
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.11.2003
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2004 17:45    Titel: Frage an kafina Antworten mit Zitat

Könnten Sie mir einen konkreten Lösungsvorschlag für folgenden Fall darlegen:

a) Mittelständler in Deutschland

b) Will 2 Millionen bis 10 Millioen € in eine solide Anlage investieren (Dachhedgefonds) mit Sitz auf den BVI

c) Die zu erzielenden Gewinne ( seit fast 10 Jahren über 10% p.a. ) sind für die mittelständische Firma in Deutschland grundsätzlich zu versteuern.

Eine Lösungsmöglichkeit wäre vielleicht, dass diese mittelständische Firma selbst eine Offshorgesellschaft auf den BVI gründet. Da die erzielten Anlagewinne nicht in Deutschland erzielt werden und diese Offshoregesellschaft eine Direktion außerhalb Deutschland mit der Verwaltung dieser Offshoregesellschaft beauftragt hat, müßten diese Anlagegewinne nicht mehr in Deutschland versteuert werden.
Ob diese Konstruktion sauber und Wasserdicht ist, kann ich momentan noch nicht beurteilen!

Nun meine Frage an Sie:
Was könnten Sie hier prinzipiell für ein Konzept anbieten?
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letti
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.02.2003
Beiträge: 169
Wohnort: Sachsen, bei Leipzig

BeitragVerfasst am: 1.März 2004 14:49    Titel: ..ähnlichkeiten.. Antworten mit Zitat

Hallo,

..schau mal hier rein, dreht sich um das gleiche glaube ich.

http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?p=25590#25590

mfg.
letti
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Rodeos
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2005 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie die Leser dieses Forums erkennen können, sind die Beiträge von navaltrade aus den Jahren Ende 2003 / Anfang 2004. Nach meinem Wissen hat sich Navaltrade aus diesem Forum wegen persönlicher Differenzen mit Herrn Mauritschat zurückgezogen.
In der Zwischenzeit sind diverse Gesetzesänderungen in der Schweiz, Liechtenstein und besonders Gibraltar eingetreten, so daß diese Beiträge in der alten Form nicht mehr ganz gültig sind. Sie sind zwar in der Regel noch weitgehend in Kraft, es müssen jedoch heute sehr genau die neuen Vorschriften beachtet werden. Das kann nur mit Hilfe eines versierten Beraters geschehen, der auch mit den laufenden Änderungen und deren Auswirkungen vertraut ist.
Da es sich hier um eine sehr komplizierte und komplexe Firmen-Verschachtelung handelt, kann ich hier die Einzelheiten nicht weiter erörtern. Das ist eine kostenpflichtige Rechtsberatung. Wer interessiert ist, kann sich an <rodeos-scorpios@gmx.net> wenden.
Ich habe hier in diversen anderen Foren Beiträge von einigen regelmäßig hier schreibenden Mitgliedern gesehen, die meinen, sich mit der heutigen Situation in Gibraltar auszukennen und Beiträge von sich geben, die leider haarsträubender Blödsinn sind. Bedaure, aber keiner von denen befaßt sich wirklich mit dieser Situation, sie sind alle weit weg und haben keine direkten Bindungen zu Gibraltar und kolportieren nur irgendwelche Zeitungsmeldungen, die sie mal irgend wo aufgeschnappt haben und die ebenso falsch sind wie die Sprüche der Politiker und Finanzbeamten.
Wir selbst sind in Gibraltar vertreten und gründen vor Ort Firmen, ebenso in Liechtenstein. Wir wissen wovon wir reden und kennen die neuen Gesetze.
Gruß Rodeos
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keiner007
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 61
Wohnort: editiert ). Mod.

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2005 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Naval Trade"]auch hier gilt: knapp vorbei ist auch daneben.
Das Welteinkommensprinzip endet an der Stelle, wo die Person ein Gehalt für eine nicht selbstständige Tätigkeit von einer Firma mit Sitz im Nicht -EU-Ausland bekommt und obendrein innerhalb der EU keine nationalen Geschäfte und Tätigkeiten abwickelt. Hier gilt schlicht und ergreifend das Belegenheitsprinzip, daß nur dort versteuert wird, wo die das Gehalt zahlende Firma ihren Sitz hat.

Ich kann einen Wohnsitz in Deutschland haben und in einem anderen Land tätig sein.
.
.[/quote]
Wäre zu schön um wahr zu sein ....
was ist mit dem "Lebensmittelpunkt" in Dtland ?
Ich sitze hier in Dtland am PC und arbeite als Direktor der Company von Dtland aus , mache keine Geschäfte hier ... bin ich möglicherweise auch noch an der company beteiligt ( ggf. anonym ) .....lege dann einfach meine Gehaltsabrechnung auf den Tisch und alles ist gut ?
es kommen keine Fragen - ich muss nicht beweisen dass ich ggf. NICHT an der company beteiligt bin , keine aktivitätenberichte vorlegen zwecks nachweis wann und wo und was ich für die company gearbeitet habe .....
Ich würde lauthals jubeln wenns denn so wäre - für entsprechende Urteile die diese These bestätigen wäre ich mehr als nur dankbar ...
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Rodeos
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2005 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anders rum wird ein Schuh draus. Können Sie mir ein Urteil benennen, daß ich, wenn ich in Deutschland einen gemeldeten Wohnsitz habe, aber im Ausland für eine ausländische Firma als Angestellter tätig bin und dort bereits mein Gehalt versteuere, daß ich dieses dann noch mal in Deutschland versteuern muß?
Wer sagt und beweist denn, ob und wie viel ich zu Hause in Deutschland am PC für diese Firma tätig bin? In den Zeiten des Internets mit IP-Anonymisierung wird das wohl recht schwierig sein, auch für einen deutschen Finanzbeamten.
Gehaltszahlungen erfolgen über ein Konto in der Schweiz, da kommt das Finanzamt auch nicht ran. Wie man da an sein Geld kommt, sollte jeder selber wissen.
Reisebelege gehen das deutsche (oder sonstige EU-) Finanzamt nichts an, denn die werden in der ausländischen Firma (hier Gibraltar) in deren Buchhaltung abgerechnet und nicht in Deutschland steuermindert gelten gemacht.
Das einzige was zu beachten ist, ist einfach, daß man nicht zu sehr rumprotzt und das Maul aufreißt, was man doch für'n toller Hecht ist und das Finanzamt besch... Immer schön auf dem Teppich bleiben und keinen Neider oder sonstige schlafenden Hunde wecken...
Gibraltar hat NOCH keine Auskunftsabkommen mit anderen EU-Staaten (ist aber zu befürchten, daß es bald kommen wird).
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