Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 19.März 2006 7:05 Titel:
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Extra nach SLO zu fahren, um Geld einzubezahlen ist mir zu aufwendig. Es geht hier auch nicht um Hundert-Tausende, so dass auch der Aufwand sich im Zaum halten sollte. Einige Male über die Grenze mit unter 15.000 EUR zu fahren ist auch relativ witzlos, wegen der Entfernung eben
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Nehmen wir an, ich wohne in Flensburg und möchte 150T Euro in Bar in die Schweiz transferieren. Dann kann man ich natürlich 10 Mal von Flensburg die weite Strecke fahren oder ich überlege mir ein Konto in Grenznähe zu CH zu eröffnen. Dahin wird das Geld dann per Überweisung gesendet und dann dort innerhalb eines Tages mit 10 kleinen Fahrten nach CH transferiert. Was man dabei beachten muss:
1. Die Bank informieren, dass man 150TEuro benötigt.
2. Eine Geschichte für die Bank haben, was man mit den 150TEuro in bar vorhat.
3. Ich muss die legale Herkunft des Geldes zweifelsfrei nachweisen können. Wenn nicht, dann bleibt nur das Aufteilen auf mehrere Konten im Zielland.
Gleiches Muster kann man natürlich auch für den Transfer nach SLO anwenden. Wie gut SLO als Zielland ist, dies kann ich nicht beurteilen. Ich persönlich würde da eher zu FL tendieren? Dieses Land ist zumindest nicht in der EU und gibt selbst bei Steuerbetrug keine Auskunft (was CH tut). Es existiert eine lange Trandition für "vertrauliche" Geldanlangen.
Ein anderes Problem tritt natürlich auf, wenn ihre Frau bemerkt, dass größere Summen Geldes verschwunden sind. Man wird vermuten, dass Sie noch Eigentümer des Geldes sind und Sie unter Druck setzen. Also sollten Sie auch eine Erklärung für den Verbleib haben.
Verfasst am: 19.März 2006 14:51 Titel: 15.000 Grenze
Hallo,
gibt es eigentlich bei der 15.000,-- Vorschrift eine Altersgrenze?
Kann ein Kind ( 15 Jahre) auch die Freigrenze - sozusagen als dritte Person - über die Grenze bringen?
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
Verfasst am: 19.März 2006 16:03 Titel:
Wenn man den Freibetrag pro Person ausnutzen will, so gelingt dies nur, wenn sich das Geld, was jede Person mitführt, auch in ihrem persönlichen Eigentum befindet. Somit funktioniert das Aufteilen schon mit einem Freund nicht, wenn dieser nicht glaubhaft macht, Eigentümer des Geldes zu sein. Kann man andererseits nachweisen, dass die 15TEuro zweifelsfrei dem Privatvermögen des dreijährigen Kleinkinds zuzuordnen ist, so sollte es keine Probleme.
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