Anmeldungsdatum: 14.01.2003 Beiträge: 46 Wohnort: ad libitum
Verfasst am: 8.Feb 2006 0:05 Titel: Schwarzgeldkonten in Österreich aufspüren
Schon gelesen? Schwarzgeldkonten im Focus.
Zitat:
Steuerfahnder können von nun an Schwarzgeldkonten in Österreich aufspüren. Der Nachbarstaat liefert seit Anfang Februar auf Anfrage Kontonummern und –bewegungen von deutschen Anlegern.
Anlegern mit Schwarzgeld in Österreich droht Entdeckung. Die deutschen Finanzbehörden können seit ein paar Tagen alle Konten und Depots im Alpenstaat mit einem Rechtshilfegesuch abfragen. Einzige Voraussetzung: Sie verdächtigen einen Anleger der Steuerhinterziehung.
Lars Kutzner, Steuerstrafverteidiger in der Berliner Sozietät Flick, Gocke, Schaumburg, sagt: „Ein solcher Verdacht liegt schnell vor.“ Es reicht eine anonyme Anzeige – etwa einer enttäuschten Geliebten – oder eine Kontrollmitteilung vom Zoll, dass der Anleger mit einer höheren Summe Bargeld an der Grenze erwischt worden ist.
Auch Kontobewegungen werden mitgeteilt
Die Österreicher liefern den deutschen Kollegen brisantes Material: Neben allen Bankverbindungen schicken sie auch Kontobewegungen mit. Die deutschen Beamten bekommen so ohne großen Aufwand einen kompletten Überblick über das angelegte Geld. Außerdem melden die Österreicher ob und auf welche weiteren Konten Geld überwiesen worden ist. Hat ein Schwarzgeldbesitzer beispielsweise Depots in der Schweiz oder in Luxemburg, auf die er Geld transferiert hat, fliegen auch sie auf.
Der Verdächtigte erfährt von dem Datenaustausch nichts. Strafverteidiger Kutzner: „Damit verliert er in aller Regel jede Chance auf eine Selbstanzeige.“ Mit ihr können sich Steuersünder vor einem Strafverfahren retten. Sie müssen zwar die hinterzogenen Steuern plus Zinsen zahlen, ersparen sich aber eine zusätzliche Geld- oder Haftstrafe.
Für die Steuerfahnder bedeutet der Kontenabruf einen enormen Fortschritt: Bisher brauchten die deutschen Beamten die konkreten Konten, bevor sie Hilfe vom Nachbarland fordern konnten. Jetzt reicht ein Verdacht und der Name des vermeintlichen Steuersünders aus.
Verfasst am: 8.Feb 2006 12:20 Titel: deutschland ist nur noch erbärmlich
wenn man so etwas liest,dann wirds mir nur noch übel-deutschland überwacht,kontrolliert und drangsaliert seine bürger bis in den kleinsten winkel der welt-politiker in diesem bankrotten land scheffeln kohle ohne ende,werden von jedem gesetz verschont und befreit und die kleinen hier macht man nackig-ich kann nur jedem raten sein konto soweit zu "schröpfen"-alles was nicht nötig ist ab nach hause-der staat muß es richtig zu spüren bekommen incl.aller banken,das wir hier die schnauze gestrichen voll haben-es wird hier von tag zu tag schlimmer.die zinsen,die man hier auf sein guthaben bekommt,sind so lächerlich das man seine kohle auch mit nach hause nehmen kann.
julchen
Anmeldungsdatum: 18.08.2004 Beiträge: 169 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 8.Feb 2006 15:30 Titel:
keine schlechte Idee "julchen."
Hi,
wenn die tief schlafende Masse nicht bald reagiert und damit meine ich, beispielsweise Deinem Vorschlag folgend die sinnlos, auf den vielen Millionen Kunden-Konten herumdümpelnden Gelder abzuziehen und erst einmal sicher unter dem heimischen Kopfkissen zu lagern, ja dann..., werden sich die sehr einseitig kreativ ausgerichteten hohen Herren immer mehr Dummheiten einfallen lassen. Und alles mit dem totalen Freifahrtschein des soooo- mündigen Bürgers.
Ich kann gar nicht so viel kotzen wie mir schlecht ist, las ich vor wenigen Tagen in einem ähnlichen Zusammenhang, passt auch hier wieder einmal wie die berühmte Faust auf´s Auge...
Verfasst am: 8.Feb 2006 16:10 Titel: Warum nicht Company auf Belize
Meine Bank hat mir empfohlen meine Kapitalgesellschaft auf Belize als Kontoinhaber eintragen zu lassen, dann ist es vorbei mit Auskunft.
Was meinen die "Fachleute" dazu ? Gibt es einen Thread dazu?
Verfasst am: 8.Feb 2006 16:50 Titel: Das Bankgeheimnis in Österreich...
Ich möchte hier einiges klar stellen.......
das österreichische Bankgeheimnis ist im § 38 des Bankwesengesetzes (BWG)
verankert und durch eine Verfassungsbestimmung stärker als sonstige
Bundesgesetze vor Änderungen geschützt.
Die Verfassungsbestimmung bedeutet, dass diese Rechtsbasis nur durch eine
Mehrheit von zwei Drittel im österreichischen Nationalrat abgeändert werden
kann. Das österreichische Bankgeheimnis genießt dadurch einen
verfassungsähnlichen Rang, somit steht es über der Ebene der sonstigen
Bundesgesetze.
Betreffend dem Artikel lassen wir Ihnen die Stellungnahme unserer
Rechtsabteilung zukommen, die nach einem ähnlich verfassten Bericht in der
Wirtschaftswoche am 01.02.06 veröffentlicht wurde:
An den Bestimmungen des § 38 BWG hat sich nichts geändert. Dt. Gerichte und
Finanzstrafbehörden erlangen über in Österreich geführte Konten und Depots
dt. Staatsbürger allenfalls nur in den im § 38 Abs. Z. 1 BWG genannten
Fällen Auskünfte. Diese Bestimmung sieht vor, dass die österreichischen
Banken im Falle eines eingeleiteten gerichtlichen Straf- oder
Finanzstrafverfahrens zur Offenlegung der Konto- und Depotdaten
aufgefordert werden können. In der Praxis sieht dies so aus, dass die dt.
Straf- bzw. Finanzstrafbehörden im Wege eines Rechtshilfeersuchens an die
zuständigen österreichischen Gerichte bzw. Behörden herantreten und diese
um Einholung der gewünschten Informationen ersuchen. Die österreichischen
Gerichte prüfen in einem weiteren Schritt, ob die dem dt. Staatsbürger in
Deutschland zur Last gelegte Tat auch in Österreich strafbar ist. Wen dem
so ist, erlässt das österreichische Gericht einen sog.
Kontoöffnungsbeschluss, dem wir als Bank gemäß § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG Folge
zu leisten haben, sofern nicht wegen formellen oder materiellen
Verstößen/Mängeln seitens unseres Hauses Beschwerde erhoben wird.
Die Darstellung im Bericht der Wirtschaftswoche entbehrt daher jeglicher
rechtlicher Grundlage.
Ich habe vorsichtshalber auch noch mit Dr. Czernich und Univ.-Prof. Dr.
Andreas Scheil (Uni Innsbruck, Institut für Straf- und Strafprozessrecht)
Kontakt aufgenommen und diese befragt, ob ihnen eine Neuerung im
Rechtshilfeabkommen zwischen Österreich und Deutschland bekannt sei, mit
welchem das Rechtshilfeverfahren vereinfacht worden wäre. Beide negierten
diese Frage und erachteten den Inhalt des Artikels in der Wirtschaftswoche
schlichtweg für falsch.
Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass dt. Steuerfahnder nach
wie vor keinen Zugriff auf österreichische Konten haben und das
österreichische Bankgeheimnis in diesem Zusammenhang (Steuerstraftaten) nur
im Rahmen eines in Deutschland eingeleiteten gerichtlichen Straf- bzw.
Finanzstrafverfahrens (im Wege der Rechtshilfe durch österreichische
Gerichte) aufgehoben werden kann.
Ich hoffe allen geholfen zu haben.
also ich kann das gejammer nicht verstehen. als arbeitnehmer habe ich keine möglichkeit, an schwarzgeld zu kommen und daher auch kein mitleid mit den betroffenen. ich finde es geradezu lächerlilch, wie sich manche darüber aufregen. steuern zahlen tut mir auch weh und ich mache es trotzem. warum sollten andere davor verschont bleiben? schliesslich gibt es ja viele legale möglichkeiuten, warum sich dann mit den illegalen aufhalten?
Zitat:
..ich finde es geradezu lächerlilch, wie sich manche darüber aufregen. steuern zahlen tut mir auch weh und ich mache es trotzem.
Zitat:
Komme gar nicht mehr auf den Gedanken weiterhin Steuern in der EU zu bezahlen,denn jeder einbezahlte Euro wird von den Eurokraten dazu verwendet mit neuen Gesetzen u. Beschneidungen gegen den Einzahler
vorzugehen.
Und wie steht denn eigentlich mit dem österreichischen Bankgeheimnis in Bezug auf Leute, die in der Schweiz wohnen? Wie dicht ist es in dieser Richtung?
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 15.Feb 2006 11:15 Titel:
Hier gibts natürlich das Für und Wider zu berücksichtigen was Österreichs Bankenlandschaft betrifft.
Zahlreiche Österreichische Bankinstitute haben in den angrenzenden Staaten speziell die im Osten und Süden von Österreich, vollkonzessionierte Auslandstöchter gegründet.
Und die Bilanzen sehen super aus.
Wo kommt nun das Geld der Investoren bzw. Anleger her ?
Ich kenne mich ganz gut im Yachtgeschäft aus. Wenn man sich dort umsieht stellt man fest
daß die Privatyachten innerhalb der letzten 10 Jahre an Länge zugenommen haben. Was damals mit 15mtr. noch ganz passabel war hat sich nun auf mindestens 25mtr. ausgedehnt.
Da sich die Preise hier in Grössenordungen ab € 700.000,00 und praktisch nach oben keine Grenze kennen sieht man daß verdammt viel Geld unterwegs ist.
Dieses Kapital behüten dann die Banken, je mehr desto besser, hier haben die Anlager nichts zu fürchten und sind sicher vor dem Fiskus.
Das Geld auf österreichische Banken zu tragen ist für den Normalbürger nicht empfehlenswert, der wird am Ende doch geopfert.Wenn ein paar Millionen im Spiel sind dann wird man auch durch die Bank gedeckt.
Wie funktioniert es mit den Auskünften der Banken genau, wenn ein Auskunftsersuchen über das Rechtshilfeabkommen gestellt wird?
Angenommen die deutsche Staatsanwaltschaft weis nicht, bei welcher Bank in AT der Beschuldigte Konten hat. Sie weis lediglich, dass ein Konto in AT vorhanden sein wird.
Wird dann eine Abfrage an alle existierenden Banken in AT gestellt oder gibt es eine zentrale Datenbank, in der alle Konten in AT aller Bürger geführt werden? So wie inzwischen in Deutschland?
Oder müssen sich die Staatsanwaltschaften einige Banken auspicken und jedes Mal gesondert nachfragen bei jeder Bank extra?
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 6.März 2006 11:56 Titel: Re
Es führen alle Banken eine sogenannte interne Blacklist. Über den Inhalt dieser Liste wird auch dem Kunden keine Auskunft erteilt. Einerseits stehen die Banken in Konkurrenz zu einander, andererseits hilft man sich gegenseitig aus.
Grundsätzlich ist jede Kontoverbindung nachvollziehbar, egal in welchem Land sie sich befindet.
Es hängt lediglich vom Aufwand des Verfolgers ab ob er Diesen betreiben will oder nicht.
Hier gibt es keine grundsätzlichen Verhaltensregeln für den Anleger, es kommt auf den jeweiligen Fall an und der liegt ja meistens bei Jedem anders.
Um ihre Situation genau beurteilen zu können ist es notwendig daß Sie einer vertrauenswürdigen Person die Fakten auf den Tisch legen, sonst ist keine Beurteilung möglich.
haben Sie auf meinen Beitrag geantwortet oder ging es um etwas anderes. Verstehe den Kontext nicht ganz.
Habe nur allgemein gefragt, wie der Weg über ein Amtshilfeabkommen zu einem Konto bei einer AT-Bank ist, wo das Konto nicht bekannt ist. Auch keine Bankverbindung, etc., sondern nur die Information vorliegt. Beschuldigter XY hat ein Konto in AT. Bei welcher Bank ist unbekannt es existieren auch keine aufdeckbaren Transaktionen, Geldbewegungen, etc.
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 6.März 2006 12:42 Titel: freeman
Grundsätzlich funktionieren die Amtshilfeabkommen zwischen Österreich und Deutschland. Ich würde mir aber an ihrer Stelle überlegen ob nicht besser ein anderes Land in Frage kommt. Sie können sich nicht darauf verlassen das die Situation zwischen beiden Staaten so bleibt. Österreich verspricht das Bankgeheimnis zu wahren, aber dabei geht es lediglich darum hier den Bankenstandort attraktiv zu machen. Ich hoffe Sie verstehen was ich damit meine. Sie können sich auf gar nichts mehr verlassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nein ich fragte nicht aus dem Grund, den Du vermutetest. Es geht um was anderes:
Ich möchte mein Kapital vor den Augen meiner Frau schützen. Das Problem ist, dass sie Bekannte im Sektor der Banken und Finanzbeamten hat. Das heisst für mich, dass jedes Konto in DE von ihr aufgedeckt werden könnte. Entweder durch eine Schufaabfrage eines netten Bekannten oder eine Abfrage bei der neuen Evidenzzentrale eines Finanzbeamten. Echt toll. Wir sind nur noch auf dem Papier zusammen. Kann mich von ihr leider nicht trennen, da mich das finanziell ruinieren würde. Aber das ist eine andere Geschichte.
Habe erfahren, dass die PSK manchmal ein Auge zudrückt und ein Konto für einen Deutschen mit ständigem Wohnsitz in DE aufmachen würden.
Nun habe ich mich zu Konten in Österreich informiert. Es fiel mir das Angebot der Direktbank auf. Jedoch bin ich auch auf das Angebot der PSK (Postbank) gestossen.
Bietet die Postbank in AT (PSK) die gleiche Diskretion wie die Direktbank oder gibt die Postbank Meldungen an Deutsche Behörden weiter? Ich meine, ohne dass ein Rechtshilfeverfahren läuft. Unterliegt die PSK den gleichen Bedingungen des österreichischen Bankgeheimnisses wie die Direktbank?
Hat die PSK irgendwelche Ableger in DE, über die man an die Daten der Kunden, die in Österreich geführt werden, zugreifen könnte?
Vielleicht hat hier jemand ein Konto bei der PSK?
Weil wenn es Diskretionsmäßig keinen Unterschied macht, ob man ein Konto bei der Direktbank.at nimmt oder bei der PSK, ist die PSK die günstigere Alternative.
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 8.März 2006 13:23 Titel: freeman
Also ich empfehle Dir auf jedenfall das Geld in SLO anzulegen bzw. dort ein Konto zu eröffnen. Wenn weitere Infos brauchen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie können auch eine mail schicken: admin klammeraffe adriaresidence punkt com
kanst Du mir eine Begründung geben, warum in SLO ein Konto sicherer ist als in AT? SLO ist in meinen Augen nicht gerade ein vertrauenserweckender Staat. Habe entfernte Verwandte in den Ecken dort.
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 85 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 8.März 2006 14:36 Titel: freeman
Hier in Österreich ist alles miteinander verknüpft. Die PSK gehört zur BAWAG und hat vor ein paar Wochen über Offshoregeschäfte ca. 2 Milliarden Euro in den Sand gesetzt, offiziell natürlioch waren es nur 300 Millionen, aber die BAWAG ist eine Gwerkschaftsbank und so vertuscht man sofort. Bei SLO gibt es keine Probleme, ich verstehe nicht welche Schwierigkeiten es dort sein sollen.
Ich kenn dieses Land sehr gut. Du kannst es nicht mit Kroatien vergleichen. Sprachprobleme gibt es auch keine. Nur lassen sich die Slowenen nicht so gern vom Ausland hineinregieren und das finde ich ganz gut. Die Österreicher haben wirtschaftlich sowiso nichts mehr zu melden, das ausländische Kapital hat hier gewaltig zugeschlagen, mehr noch als in Deutschland. Davon hört das gemeine Volk nichts, es gibt keine österreichischen Lösungen.
Ich habe sehr lange im Ausland gelebt, da wäre ich besser geblieben. Das darf ich aber hier keinem sagen, aber andererseits ist mir das egal und so bin ich permanent auf Konfrontationskurs.
Gruß Hypowatch
Das andere Problem was ich mit SLO habe, ist der Geldtrensfer dorthin. Eine Überweisung vom DE-Konto nach SLO-Konto ist witzlos. Damit hätte ich eine Spur hinterlassen und kann mir das Auslandskonto wegen dem Weib gleich schenken.
Extra nach SLO zu fahren, um Geld einzubezahlen ist mir zu aufwendig. Es geht hier auch nicht um Hundert-Tausende, so dass auch der Aufwand sich im Zaum halten sollte. Einige Male über die Grenze mit unter 15.000 EUR zu fahren ist auch relativ witzlos, wegen der Entfernung eben.
Österreich ist für mich nur einen Katzensprung entfernt.
Welche Möglichkeiten habe ich um Kapital nach SLO zu verschieben, ohne dass es Spuren hinterlässt?
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