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US-Pleite der Lehman Brothers Investmentbank

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 253
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 9.Okt 2008 9:52    Titel: US-Pleite der Lehman Brothers Investmentbank Antworten mit Zitat

Deutsche Kunden verlieren Altersicherung

Derzeit gibt es weltweit einige Bankenpleiten, ausgelöst durch unseriöse Geschäfte ihres Managements. In den letzten Wochen sind auch einige sehr große US-Banken insolvent geworden oder wurden übernommen. Zu ersteren gehören auch Lehman-Brothers und ihre europäischen Töchter. Obwohl der US-Markt weit weg scheint, sind doch viele deutsche Privatleute betroffen, da deutsche Banken ihren Kunden häufig zum Kauf von Lehman-Zertifikaten geraten haben.

R. hat sein Leben lang immer gearbeitet. Jetzt wird es Zeit für ihn, an seine Alterssicherung zu denken. In Aktien hat er kein Vertrauen, sein Großvater hat sein Vermögen bei der Weltwirtschaftskrise verloren und ihn immer ermahnt, mit Geld keine Risiken einzugehen. R. weiß, dass Banken und Sparkassen durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Also macht er sich auf zu seiner Bank und fragt nach einer sicheren Geldanlage. Die Bank verkauft ihm Zertifikate der Lehman Brothers Investmentbank und ihrer europäischen Töchter. Auf seine Frage, ob dies denn auch sicher sei, erhält R. die Mitteilung, dass es sich bei Lehman um eine erstklassige Adresse handele und trotz der hohen Sicherheit höhere Zinsen als bei klassischen Einlagen wie Festgeldanlagen oder Sparbriefen gezahlt würden. Eine Information, dass die Zertifikate anders als Einlagen weder von der Einlagensicherung der Hausbank von R. noch von der Sicherungseinrichtung von Lehman geschützt sind, erhält er hingegen nicht.
Anfang September hört R. in den Nachrichten einen Bericht, wonach die us-amerikanischen Investmentbanken von der Bankenkrise stärker als erwartet betroffen sind. R. erkundigt sich voller Sorge bei seiner Hausbank. Dort beruhigt man ihn und rät ihm davon ab, seine Papiere zum jetzigen Zeitpunkt zu verkaufen. Wenige Tage später erfährt R., dass die Lehman Brothers Investmentbank und ihre Töchter Insolvenz angemeldet haben. Jetzt sind die Papiere praktisch wertlos; R. hatte auf Rat seines Bankenberaters alles auf eine Karte gesetzt und steht nun ohne Altersvorsorge da.

Beratungsfehler beim Kundengespräch

R. ist kein Einzelfall. Anlegerschützer sprechen von Beratungsfehlern bei einzelnen Banken. So werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen den Kunden so wie R. die möglichen Verlustrisiken vorenthalten wurden. Gegenteilig wurden Zertifikate als absolut sichere Geldanlage angepriesen. Hieraus ergibt sich möglicherweise ein Anspruch gegen die Bank wegen fehlerhafter Beratung.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) regelt außerdem, dass eine Bank keine Anlageempfehlungen geben darf, die nicht mit dem Interesse ihres Kunden übereinstimmen. Auch Fehler in den Verkaufsunterlagen können einen Schadensersatzanspruch ergeben. Hat ein Emittent eines Wertpapiers Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch dargestellt, kann daraus ein Fall für die Prospekthaftung werden. Hier sollte unbedingt ein Fachmann zurate gezogen werden.

Dresdner Bank – Kundenwarnung blieb aus

Brisanterweise ist nun auch ein internes Papier der Dresdner Bank an die Öffentlichkeit gelangt, welches als „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ von der Bank an ihre Berater nur drei Tage vor der Lehman-Pleite verschickt wurde. In diesem Papier werden die Kundenberater auf die „enttäuschenden Quartalszahlen“ der US-Bank hingewiesen und deren Lage bereits als kritisch und ungewiss eingestuft. Ob die Dresdner Bank zu Recht keinen Handlungsbedarf sah, ihre Kunden zu warnen, werden wohl Anwälte klären müssen.

Verjährungsfristen berücksichtigen – jetzt handeln

Geschädigten Verbrauchern wird empfohlen, sich frühzeitig von erfahrenen Experten beraten zu lassen, da eventuelle Ansprüche durch Verjährungsfristen verloren gehen könnten.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der sieben Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.
_________________
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)

Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520673

E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7542

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2008 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nach den Worten des Chefs der Verbraucherzentrale Hamburg haben möglicherweise mehrere tausend Hamburger Geld durch die Insolvenz von LehmanBrothers verloren.

Die Anlagesummen lägen zumeist zwischen 5000 Euro und 15 000 Euro. "Der höchste Verlust, der uns bekannt ist, liegt bei 34 000 Euro", sagte Hörmann. Wie aus Gesprächen und E-Mails hervorgehe hätten vor allem die Dresdner Bank, die City-Bank und die Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Zertifikate verkauft, so Hörmann.

So befürchtet Edda Castellò, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, einen dreistelligen Millionenverlust allein in Hamburg.

"Wenn man eine durchschnittliche Schadenssumme von 10 000 Euro annimmt - was vorsichtig gerechnet ist - so sind wir mal eben bei 100 Millionen Euro Schaden."

Nach den Worten von Hörmann fällt auf, dass offenbar viele Kunden, "die ihr Geld zuvor jahrelang sicher angelegt" und plötzlich auf "nur ein Pferd" gesetzt hatten, von dem Verlust durch Lehman-Zertifikate betroffen sind. Demnach sollen die Papiere des Bankhauses vielen Kunden als "sichere Geldanlage" angeboten worden sein. "Es drängt sich dabei der Eindruck auf, dass diese Kunden nicht richtig beraten wurden", sagte Hörmann.
Quelle: Welt
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2008 7:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug: Pressemitteilung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V

Zitat:
Wie der US-Anlegerschutzspezialist Rechtsanwalt und Attorney at law, Helge Naber, mitteilt, hat der Liquidator der Lehmann Brothers INC. bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, als Ausschlussfrist für die Anmeldung von Kundenforderungen den 30.01.2009 zu bestimmen. Dazu US-Anwalt Naber: „Wenn das Gericht diesen Termin bestätigt, werden alle Kunden der Lehmann Brothers INC., die ihren Anspruch nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, bei der Verteilung der Liquidationsmasse leer ausgehen“.

Alle anderen Gläubiger von Lehmann Brothers INC. werden ihre Ansprüche – vorbehaltlich einer gerichtlichen Bestätigungbis zum 30. Juni 2009 anzumelden haben. „Wichtig für deutsche Kunden der Lehmann Schrottzertifikate und anderer Kapitalmarktprodukte von Lehmann“, sagt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von PWB Rechtsanwälte Jena ist es, „dass Kundenforderungen bis 500.000 US$ garantiert sind“. „Werden Fristen nicht eingehalten, verfallen alle Ansprüche unwiderruflich“ warnt US-Anwalt Naber. Eine erneute Veröffentlichung der Fristen wird in Europa nicht erfolgen.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7542

BeitragVerfasst am: 30.Okt 2008 5:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Einlagen bei der Investmentbank Lehman Brothers hat, kann mit einer Rückzahlung seines Geldes rechnen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am mit, sie habe den Entschädigungsfall für die deutsche Lehmann-Tochter in Frankfurt am Main festgestellt.

Damit schuf sie nach eigenen Angaben die Grundlage dafür, jene Menschen zu entschädigen, die Einlagen bei Lehman Brothers haben. Die Bafin erklärte, dass Lehman Brothers nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehöre, sondern darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirke.

Der Einlagensicherungsfonds werde nun von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.

Die Einlagensicherung der deutschen Banken bürgt für die Einlagen von Sparern. Schuldverschreibungen der Banken wie Zertifikate sind davon allerdings nicht betroffen. Tausende deutsche Anleger hatten in Zertifikate von Lehman Brothers investiert.

Die Bafin musste nach eigenen Angaben den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Das Moratorium war am 15. September erlassen worden und dauert seitdem an. Die Bafin hatte demnach das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.

Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden sind.

Barmer "verzockt" 200 Millionen Euro

Neben Banken und Privatkunden haben auch Kommunen, Kirchen und die Rentenversicherung sich bei der unter Gläubigerschutz gestellten US-Investmentbank Lehman Brothers engagiert. Auch die Barmer Ersatzkasse legte vor der Lehman-Pleite 200 Millionen Euro bei der deutschen Lehman-Tochter an.
Quelle: AFP/AP
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CLLB Rechtsanwälte
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 103
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.Nov 2008 11:53    Titel: Lehman Brothers Antworten mit Zitat

Knapp zwei Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers. Ein Zwischenbericht.

Knapp zwei Monat nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers herrscht bei den Erwerbern der diversen "Lehman Papiere" nach wie vor große Unsicherheit. Widersprüchliche Meldungen in der Tagespresse und im Internet lassen viele Anleger ratlos zurück. Meldungen über vermeintliche Erfolge wechseln sich mit Mitteilungen ab, wonach eine Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos sein soll. Verbraucherzentralen raten "Lehman-Brothers-Anlegern", ihre Forderungen in den Niederlanden anzumelden, ohne hier zwischen den konkreten Anlageprodukten zu differenzieren.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin ist ein Großteil der Meldungen und Mitteilungen zum Komplex Lehman-Brothers kaum geeignet, den geschädigten Anleger Hilfestellung zu leisten.

Den "Lehman-Brothers-Anleger" gibt es nicht. In den vergangen Jahren wurden von den diversen Banken eine Vielzahl von Anlageprodukten vertrieben, die unmittelbar von der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhuases Lehman Brothers betroffen sind. Hier ist zu differenzieren.

So müssen beispielsweise Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals fürchten. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.

Daneben wurden jedoch auch Zertifikate vertrieben. Zertifikate sind letztendlich wie Inhaberschuldverschreibungen einer Bank zu behandeln. Anders als ein "normales" Sparguthaben unterliegen sie keiner Einlagensicherung.

Eine Emittentin dieser Lehman-Zertifikate war die niederländische Tochter Lehman Brothers Treasury B.V. Erwerber von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. sollten nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte tatsächlich eine Forderungsanmeldung in den Niederlanden prüfen.

Im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank ist immer der konkrete Einzelfall zu prüfen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank steht dann im Raum, wenn die Bank ihrer Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen ist. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater bei der Anlageberatung den Wissensstand des Anlageinteressenten über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und deren Risiken zu berücksichtigen hat. Objektgerechte Beratung bedeutet, dass das empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien auch entsprechen muss. Ob diese Kriterien erfüllt worden sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine generalisierende Betrachtungsweise verbietet sich.

Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.


Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: [E-Mail anzeigen]
web: http://www.cllb.de
_________________
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90

CLLB Berlin
Diercksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: 030 288 789 6 0
Fax.: 030 288 789 6 20

Internet: http://www.cllb.de
E-Mail: kanzlei@cllb.de
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