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Versteuerung von in einen Trust überführtem Vermögen

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schaema
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 14:39    Titel: Versteuerung von in einen Trust überführtem Vermögen Antworten mit Zitat

Hallo,

leider war ich bei der Suche in diesem klasse Forum nicht fündig, daher an dieser Stelle eine einfache Frage:

Wenn ich Vermögen in einen Offshore-Trust überführen möchte (ich bin weder Trustee noch Begünstigter des Trusts), wie sieht es da mit der Versteuerung aus ?

Einfach mal das Finanzamt anrufen und denen "Bescheid sagen dass jetzt eine Million weniger zu versteuern ist" wird ja nicht klappen bzw. wird die sicherlich aufmerksam nach dem Trust fragen lassen.
Da es sich bei dem Betrag um mehr als 50% meines Vermögens handelt, wird dieser Transfer definitiv bei der nächsten Steuererklärung (in Form von fehlenden Zinseinnahmen) auffallen.

Ist es zu diesem Zeitpunkt evtl. schon "zu spät" für die angedachte Offshore-Lösung ? In diesem Fall: was wäre generell bei der Vermögensübertragung zu bedenken ?

Hintergrund:
Begünstigte des Trusts sollen meine Kinder und nahen Verwandten sein, er soll "deren dauerhafter Absicherung" dienen.

Danke für eine Antwort,
schaema
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

... und was ist mir der Schenkungssteuer?

Zitat:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Banken-Stiftungen-und-Trusts/Steuern-sparen-durch-Stiftung-in-Liechtenstein.html


Es gibt im Forum schon einiges darüber. Nur vielleicht mehr unter dem Begriff Stiftung als unter dem angelsächsischen Begriff Trust.

Gruß
Siggi
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schaema
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 17:23    Titel: Schenkungs-, Ertrags-, Einkommens- und Vermögenssteuer (?) Antworten mit Zitat

Hallo Siggi,
danke für die schnelle Antwort.

Ja, genau die Schenkungssteuer ist eines der Probleme.

Ich steh im Groben vor den Alternativen
a) heute schon komplett übertragen. Heisst: Schenkungssteuer, Ertragssteuer (bei meinen Kindern) und evtl. Vermögenssteuer (wenn man so die aktuellen Diskussionen betrachtet)
b) In Teilen übertragen. Hiesse: Ertragssteuer auf beiden Seiten, evtl. Vermögenssteuer und entweder lange gedehnte Zahlungen oder doch Schenkungssteuer
c) Gar nicht übertragen sondern "alles bezahlen". Dann würde definitiv Erbschaftssteuer und Ertragssteuer zuschlagen.

Sollte das mit dem trust kurzfristig nicht klappen (weil es eine zu offensichtliche Steuerumgehung wäre), so könnte ich natürlich die Erträge in den Trust stecken. Wie sieht es da mit der Ertragssteuer aus ? Kann man die dadurch reduzieren ?
Die Beträge könnten dann zumindest unter der SChenkungsgrenze liegen.

Um nochmal auf das Urteil mit der Schenkungssteuer zu kommen:
Wie "fütterten" denn bisher Deutsche ihre Stiftungen ? Immer mit Schenkungssteuer ? Kaum zu glauben dass sich das lohnen würde...

Nochmal danke für eine Antwort.
Gruss, schaema
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 414
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2006 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hall Schaema,

Normalerweise ist ein eine Stiftung ein Mittel, was von gewissen Banken/Betratern den Kunden nachgelegt wird/wurde, um die Steuerlast zu reduzieren.

Dabei gibt es folgende Probleme:
1. Das ein Trust als rechtsfähige Person im deutschen Besteuerungsrecht überhaupt nicht anerkannt wird. Dies geschieht regelmäßig dann, wenn die Vermögensübertragung nicht endgültig vorgenommen wurde.
2. Schenkungssteuer bei der Übertragung
3. Ausschüttung an einen Begünstigten der Stiftung unterliegen sicherlich bei diesem der Steuerpflicht.

Wird die Existenz der Stiftung dem Fiskus verschwiegen (was gar nicht so selten geschieht, schließlich gibt es ja keine Anzeigepflicht), so offenbaren sich diese Probleme vielleicht erst nach Jahren.

In jedem Fall sollte so ein Schritt wohl überlegt sein. Eine unwiederrufliche Übertragung Ihres Vermögens ist von Nöten. Wenn Sie defakto noch Eingriffsmöglichkeiten haben, wird die Konstruktion wohl keiner Überprüfung standhalten. Die Konsten des Konstrukts (auch die jährlichen) sind nicht unerheblich, was diese Gestalltung erst bei größeren Beträgen (und nicht bei 100T Euro) sinnvoll erscheinen läßt. Konsultieren Sie man besten einen Juristen und/oder Steuerberater mit diesem Spezialgebiet. Hier im Forum können Sie ja mal nach den Worten "Stiftung" und "Liechtenstein" bzw. "Stiftung" und "Österreich" suchen, um sich mit einem gewissen Grundwissen auszustatten.

Gruß
Siggi
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