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Bankbeteiligung (EU) ab 2.500 Euro

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10plus10in12
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
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BeitragVerfasst am: 13.Jul 2005 12:59    Titel: Bankbeteiligung (EU) ab 2.500 Euro Antworten mit Zitat

Bankgründung in EU-Land – Sonderkonditionen für Gründungsmitglieder

Angeboten werden 100 Anteile á 2.500 € (plus 5 % Agio) mit Verzinsung von 10 % p.a. plus Gewinnausschüttung

Die Bank kann legal Dienstleistungen anbieten, welche normalerweise nur von voll lizenzierten Banken angeboten werden können, wie z.B. Einlagen annehmen, Darlehen geben, etc., so lange wie sie diese Dienste ausschließlich Mitgliedern Bank gewährt. Ein möglicher Kunde kann automatisch Mitglied werden, wenn er ein Konto eröffnen will, ein Darlehen beantragt oder jeden anderen Service der Bank in Anspruch nimmt und – bei Nicht-Gründungsmitglieder – eine Mindesteinlage von 2.500 € leistet, die mit 4 % p.a. verzinst wird.

Die Gesellschaft kann bis zu 1.000 Mitglieder aufnehmen.

Spareinlagen von Mitgliedern werden angenommen und wie folgt verzinst:

Sparbriefe (1.000 € und ein Vielfaches davon)
Laufzeit 1 Jahr 5,0 % p.a.
Laufzeit 2 Jahre 5,5 % p.a.
Laufzeit 3 Jahre 6,0 % p.a.
Laufzeit 4 Jahre 6,5 % p.a.
Laufzeit 5 Jahre 7,5 % p.a.

Die Bankstrukturen sind so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Mitglied der Bank ist (vgl. Genosse einer Genossenschaft) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.

1. Man kann eigene Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.

2. Die Bank kann Ihre eigenen Debitkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.

3. Kredite und Hypothekendarlehen
Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern. Es können auch Immobilien finanziert werden, wenn in Deutschland ein negativer Schufa-Vermerk vorhanden ist aber ansonsten die Bonität des Mitglieds und die Rentabilität der Immobilie stimmt.

4. Pfändung des eigenes Vermögens bevor es Gläubiger tun
Eine elegante Struktur, Immobilienvermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen ist die Grundpfandrechtsbestellung günstigenfalls an erster Rangstelle, um dadurch nachrangige Rechte im wert zu mindern.

Das alles und vielmehr gilt natürlich nur für Mitglieder.

Die Abwicklung bis zur Registrierung der Bank erfolgt über Notartreuhandkonten.

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