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finanzcounter Newbie

Anmeldungsdatum: 08.01.2004 Beiträge: 12 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.Apr 2005 20:43 Titel: Deadline für Verlustverrechnung schon am 05. Mai? |
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Seit einigen Stunden liegt uns ein Gesetzentwurf seitens des Bundesfinanzministeriums vor. Welches folgende Eckdaten vorsieht:
Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, die Verlustverrechnungsmöglichkeiten sogenannter "Steuerstundungsfonds" drastisch einzuschränken.
Davon betroffen sind nach Wortlaut des aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf (26.04.2005) vor allem Medienfonds, Leasingsfonds, Schiffsbeteiligungen, Windkraftfonds etc.- also alle klassichen Steuersparfonds.
Anleger, denen es wichtig ist, die Verlustzuweisung noch in diesem Jahr auf einmal geltend zu machen, müssen- wenn das Gesetz so verabschiedet wird- vor dem 05 Mai 2005 beigetreten sein. Um ganz sicher zu gehen, ist es ratsam, auch die (erste) Einlage auf dem Fondskonto eingezahlt zu haben. Dies gilt auch für alle Anleger, die in den letzten Wochen gezeichnet, aber noch nicht eingezahlt haben!
Dabei ist zu beachten, dass der zu zeichnende Fond mit dem Außenvertrieb vor dem 17. März 2005 begonnen haben muss. Um einige zu nennen, wären diese HCI Schiffsportfolio X, Equity Arena Eventfonds und Medienfonds, EuropLeasing und juragent.
MfG
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