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Geldwäsche bei geschlossenen Fonds?

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caligula
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Anmeldungsdatum: 06.12.2003
Beiträge: 884
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2004 15:26    Titel: Geldwäsche bei geschlossenen Fonds? Antworten mit Zitat

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Der deutsche Markt für Beteiligungsmodelle – ein Waschsalon für schmutziges Geld? Das scheint kaum glaublich. Die Geldwäsche steht schließlich schon seit Mitte der 90er Jahre weit oben auf der Agenda der Regierungen und der amtlichen Verwalter des Finanzsystems. Die Regierungs-Chefs der G7 schoben an, im Rahmen der OECD wurde gar eine FATF (Financial Action Task Force) aus der Taufe gehoben und an die Front der Kriege gegen Drogen, organisiertes Verbrechen und Terrorismus geschickt. Auf den ersten Blick nimmt sich das Ergebnis ordentlich aus: Banken und andere Institute wurden zur Identifikation der Vertragspartner verpflichtet, eine Plausibilitätskontrolle über die Herkunft von Mitteln ebenso wie die Pflicht praktisch aller der Bankaufsicht unterliegenden Institute, diese Prüfungen zu dokumentieren. Trotz dieses Aufwands existiert in Deutschland ein beachtliches Loch: Der Markt für Beteiligungsmodelle. Hier wird Geld bewegt ohne eine nennenswerte Kontrolle von Personen und Mitteln. Bei der Zeichnung fragt der Vertrieb praktisch nie danach, ob der Name des Zeichners denn tatsächlich stimmt und die etwaige Herkunft der eingehenden Beträge bleibt ebenso im Dunkeln. Nimmt man dann noch den Weg über einen Registertreuhänder hinzu, wird kein Anleger an irgendeiner Stelle jemals nach einem Ausweis gefragt. Die Beauftragung des Treuhänders ist in aller Regel mit einer ungeprüften Unterschrift und einem Kreuzchen auf dem Zeichnungsschein in die Wege geleitet. Das sind paradiesische Bedingungen für Geldwäscher. Die durchschnittliche Anlagesumme liegt immer noch bei rund 40.000 Euro. Zeichnungssummen von 100.000-150.000 Euro sind kaum auffällig in diesem Geschäft.
Die Abwicklung vom Zeichnungsschein bis zur laufenden Ausschüttung enthält nur eine kritische Instanz: Das Finanzamt, das an zwei Stellen zum Problem wird: Der Zeichnungsbetrag sollte aus versteuertem Geld bestehen (was an den „Pumpstationen“ darstellbar ist durch fiktive Unternehmenserträge) und die Versteuerung der Ausschüttungen, die dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden. Findet sich dann kein passender Steuerzahler, könnte es einen Verdachtsfall geben. Wird dagegen Steuervorteil aus den anfänglichen Verlusten nicht in Anspruch genommen, rührt sich das Finanzamt kaum.
Der schnelle Verkauf eines frisch gezeichneten Anteils ist ein Mus-terbeispiel für eine gelungene Geldwäsche: Wer den Verkaufserlös in bar zusammen mit der Bestätigung des Verkaufs bei einer Schweizer Bank vorweisen kann, bekommt problemlos ein Nummernkonto eröffnet. Der Nachweis über die legale Herkunft liegt ja vor. Die nominal hohen Verluste bei diesem Geschäft sind aus Sicht der Geldwäscher kein Problem. Eine Marge von 30 Prozent für das Waschen ist aus ihrer Sicht eher günstig.
Bei entsprechender Größenordnung der Organisation und regelmäßigen Zuflüssen von schmutzigem Geld sind die Geldwäscher allerdings nicht einmal mehr auf den schnellen Verkauf von Anteilen angewiesen, wenn sie das Problem "Finanzamt" in den Griff kriegen. Es reicht völlig, die laufenden Ausschüttungen auch zu versteuern. Wenn das passiert, wird auch das Finanzamt nicht misstrauisch und wird kaum je danach fragen, wer denn eigentlich der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte ist.
Ein Blick auf andere Segmente zeigt, welche Preise für professionelle Geldwäscher akzeptabel sind: Ein auch in Deutschland bekannter und konkret belegter Weg nutzt Policen von Lebensversicherungen mit einer Einmalzahlung zu Laufzeitbeginn. Wenn dieser Vertrag schon bald nach Abschluss wieder gekündigt wird, ist der Verlust aus Sicht legaler Kunden hoch, für Geldwäscher aber ein günstiger bis akzeptabler Preis für die Reinigung. Das deutsche Geldwäschegesetz schreibt nicht zufällig entsprechende Pflichten für die Versicherungen fest, um diese Praxis zumindest zu erschweren.
Kein Wunder, dass sich viele Vertriebsleute des freien Marktes auf Nachfrage an seltsame Angebote und Nachfragen erinnern können, die in die Kategorie "Keine persönliche Beratung nötig, aber die Zeichnungssumme muss in bar aus Italien abgeholt werden" fallen.
Fazit: Tatsache ist, dass die Branche für Geldwäsche außerordentlich anfällig ist. Dazu kommen die Indizien, dass es immer wieder zumindest Versuche gibt, die Strukturen der Branche zur Geldwäsche tatsächlich zu nutzen. Es spricht alles dafür, dass auch kräftig gewaschen wird.

Why not?

Kaiser
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