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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4266
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Verfasst am: 13.Jun 2008 16:16 Titel: Genossenschaftsanteile von der Einlagensicherung erfasst? |
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Mit dieser Leseranfrage beschäftigte sich "Bankkunden vertraulich"
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Nicht wenige Bankkunden von Volks-, Raiffeisen und Sparda-Banken haben auch Genossenschaftsanteile ihrer Bank. Besorgt fragte jüngst ein Leser, ob diese Anteile im Insolvenzfall einer Genossenschaftsbank sicher sind.
Antwort: Nein. Denn durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden Sie zum Miteigentümer der Bank. Sie tragen also das Risiko in voller Höhe mit. Von der Einlagensicherung sind diese Genossenschaftsanteile nicht erfasst. Darin unterscheidet sich Ihr Genossenschaftskonto auch von den sonstigen Konten, die Sie bei Ihrer Volks-, Raiffeisen oder Sparda-Bank haben.
Zum Hintergrund: Termin-, Sicht- und Spareinlagen, also kurz gesagt: das Geld, das auf irgendwelchen Konten liegt, sind abgesichert. Zum einen greift EU-weit der gesetzliche Einlagenschutz. Demnach bekommen Sie stets 90 Prozent dieser Gelder, maximal aber 20.000 Euro zurückgezahlt, wenn Ihre Bank pleite geht.
Bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland greift darüber hinaus auch noch ein freiwilliger Schutz. Die Banken haben einen Sicherungsfonds geschaffen, der einspringt, wenn eines der genossenschaftlichen Kreditinstitute in die Insolvenz rutscht.
Allerdings greift dieser Schutz nicht in Bezug auf die Genossenschaftsanteile. Denn diese sind – wie Aktien – eine unternehmerische Beteiligung. Und die Eigentümer eines Unternehmens bekommen nichts, bevor nicht alle Gläubiger, denen die Bank etwas schuldet, bedient worden sind. Allerdings – und das sei hier nicht verschwiegen – ist die Insolvenz einer Genossenschaftsbank recht unwahrscheinlich. |
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