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Geschlossene Beteiligungsmodelle - Finanzamt muss warten

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2004 18:41    Titel: Geschlossene Beteiligungsmodelle - Finanzamt muss warten Antworten mit Zitat

Geschlossene Beteiligungsmodelle in der Rechtsform einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) ermöglichen es Anlegern, Steuern in
zukünftige Kalenderjahre zu verlagern. Diese Option hat derzeit
besonderen Charme, da die Steuersätze in diesem Jahr noch höher
ausfallen als im kommenden.

http://www.ftd.de/bm/ga/1099734368801.html?nv=nl

Zitat:
Möglich macht die Steuerstundung das im Einkommensteuerrecht geltende Zufluss-Abfluss-Prinzip, nach dem Ausgaben in jenem Kalenderjahr voll mit den Einnahmen verrechnet werden können, in dem sie angefallen sind.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2004 19:18    Titel: Re: Geschlossene Beteiligungsmodelle - Finanzamt muss warten Antworten mit Zitat

Herr Henneberg...

A. Henneberg hat folgendes geschrieben::
Geschlossene Beteiligungsmodelle in der Rechtsform einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) ermöglichen es Anlegern, Steuern in
zukünftige Kalenderjahre zu verlagern. Diese Option hat derzeit
besonderen Charme, da die Steuersätze in diesem Jahr noch höher
ausfallen als im kommenden.

http://www.ftd.de/bm/ga/1099734368801.html?nv=nl

Zitat:
Möglich macht die Steuerstundung das im Einkommensteuerrecht geltende Zufluss-Abfluss-Prinzip, nach dem Ausgaben in jenem Kalenderjahr voll mit den Einnahmen verrechnet werden können, in dem sie angefallen sind.

das Zu- und Abflussprinzip gilt bei Freiberuflern (4/3-Rechner) generell sowie wahlweise bei Gewerbetreibenden, die bestimmte Zahlengrößen nicht überschreiten...

Da die zweitgenannte Gruppe sicher nicht die Zielgruppe ist, ist hier logischerweise von Zahnärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten die Rede...

Ergänzend sei daher angemerkt, daß bei Bilanzieren (und natürlich auch bei 4/3-Rechnern...) der Ansatz der Ansparabschreibung...

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p7g.html;jsessionid=a2vldd1PerJd

wesentlich effektiver sein kann...

Es geht dann nämlich sogar ohne liquiditätswirksame Zahlungen in irgendwelche Fonds...

Freundliche Grüße
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