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Mehr Transparenz bei Beteiligungen

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 2.Mai 2007 11:03    Titel: Mehr Transparenz bei Beteiligungen Antworten mit Zitat

economiesuisse begrüsst den Beschluss der WAK des Ständerates, mit einer Änderung des Börsengesetzes Lücken bei der Meldepflicht von massgeblichen Beteiligungen zu schliessen. Dabei geht es nicht um Heimatschutz, sondern um die Verbesserung der Transparenz im Interesse der Unternehmen, der Aktionäre und auch eines attraktiven Finanzplatzes.

Übernahmen von Firmen gehören zur Marktwirtschaft. Die Schweizer Wirtschaft hat Interesse an einem freien Kapitalmarkt. Davon profitieren unsere Unternehmen im Ausland. Das Interesse ausländischer Investoren an erfolgreichen Schweizer Unternehmen ist ein Zeichen für deren Leistungsfähigkeit. Aber solche Transaktionen müssen offen und transparent erfolgen. Dies hat nichts mit Heimatschutz zu tun, sondern entspricht Regelungen anderer bedeutender Finanzplätze, z.B. London.

Die vorberatende Kommission des Ständerates folgt mit ihrem Entscheid erfreulicherweise dem Beschluss des Nationalrates, im Börsengesetz die Schwellenwerte für die Meldungen auf drei Prozent zu senken, Optionen in die Meldungen mit einzubeziehen und auch die Voraussetzungen für eine effizientere Sanktionierung zu schaffen.

Die Eidg. Bankenkommission EBK hat parallel einen Vorstoss von economiesuisse zur Einschränkung von bisherigen pauschalen Ausnahmen für Optionen aufgegriffen. Hier sind die besonders dringlichen Probleme zu orten.
Die Änderungen sollen bereits auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt werden.
Quelle: economiesuisse
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 10.Mai 2007 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Meldeschwellen bei Unternehmensbeteiligungen

Als hätten sie sich abgesprochen: Innerhalb einer Zeitspanne von nur 16 Stunden haben mit Eon und RWE die beiden größten deutschen Energiekonzerne zur Wochenmitte gemeldet, dass der Stimmrechtsanteil zweier Großaktionäre durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten habe. Während die Beteiligung der Schweizer Großbank UBS an Eon auf 2,12% - das entspricht rund 14,65 Millionen Stimmrechten - geschrumpft ist, verringerte der Versicherungskonzern Allianz seinen Stimmrechtsanteil beim Essener Stromkonzern RWE von 3,69% auf 1,53%.

Seit vier Monaten vergeht kaum ein Tag, an dem nicht gleich ein halbes Dutzend oder mehr Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht werden. Der Grund für die Meldungsflut: Eine vom deutschen Gesetzgeber umgesetzte EU-Richtlinie soll für mehr Transparenz am deutschen Kapitalmarkt sorgen. Die Neuregelung zwingt Presseabteilungen börsennotierter Unternehmen nun häufiger dazu, Ad-hoc-Mitteilungen zu schreiben.

Wer seit 20. Januar 2007 einen Anteil von 3%, 15%, 20% oder 30% der Stimmrechte an einem der rund 750 im Prime und General Standard gelisteten deutschen Unternehmen erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies laut § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes innerhalb von vier Handelstagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.
Bis Anfang 2007 war den Aktiengesellschaften noch eine Frist von bis zu sieben Tagen eingeräumt und die Meldepflicht auf Stimmrechtsanteile von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% beschränkt worden. Diese fünf Meldeschwellen gelten auch weiterhin. Innerhalb von drei Tagen nach Zugang bei der BaFin müssen Gesellschaften eine solche Mitteilung europaweit veröffentlichen und an das elektronische Unternehmensregister weiterleiten.

Die Neuregelung gilt mit Ausnahme der 3%-Schwelle auch für derivative Finanzinstrumente, wie etwa Kaufoptionen für Aktien. Allerdings müssen diese Ansprüche getrennt von den direkt gehaltenen Aktienanteilen gezählt und offengelegt werden. Neu ist auch, dass Banken jetzt ihre Handelsbestände ab der 5%-Schwelle melden müssen.

Für Privatanleger ist die Ausweitung der Auskunftspflicht sehr nützlich, da es Unternehmen nun schwerer gemacht wird, angestrebte Übernahmen und bereits vollzogene Verkäufe von Beteiligungen geheim zu halten. Investoren können früher handeln, wenn sich eine Übernahme oder der Ausstieg eines Großaktionärs abzeichnet.
Auch der Bankenhandel gewinnt an Transparenz, weil die vorübergehenden Bestände der Geldhäuser jetzt nicht mehr zu den strategischen Beteiligten hinzugezählt werden dürfen, sondern getrennt ausgewiesen werden müssen.

Während in Deutschland Aktionäre und Unternehmen inzwischen die Deals der Großanleger genauer beobachten können, fällt es unseren Nachbarn in der Schweiz noch schwer, Eigentümerstrukturen transparent zu machen. Der verdeckte Aufkauf von 32% der Aktien des Maschinen- und Anlagenbauers Sulzer durch ein russisch-österreichisches Finanzkonsortium hat in diesen Tagen im Land der Eidgenossen wieder den Ruf nach strengeren Übernahmegesetzen laut werden lassen.
Im Falle des Maschinen- und Anlagenbauers Saurer hatte der von der österreichischen Beteiligungsgesellschaft Victory kontrollierte Industriekonzern OC Oerlikon sogar verdeckt mehr als 50% der stimmberechtigten Anteile erworben.

Den feindlichen Investoren war es - unterstützt durch die Züricher Kantonalbank - gelungen, beim Aufbau ihrer großen Sulzer-Beteiligung die im Schweizer Börsengesetz vorgeschriebenen tiefen Meldeschwellen von 5%, 10% und 20% zu umgehen, indem sie statt Aktien so genannte Barauszahlungsoptionen erwarben und damit ihre Stimmrechtsanteile erhöhten.
Die "Raider" verschafften sich so heimlich, still und leise Zugang zu dem Objekt ihrer Begierde.
Nach dem in der Schweiz geltenden Übernahmerecht muss ein Käufer ähnlich wie in Deutschland zum Schutz der Minderheitsaktionäre in vielen kleinen Schritten melden, wenn er Aktien aus dem Alpenland oder Optionen darauf erworben hat. Hält ein Aktionär ein Drittel der Stimmrechtsanteile, muss er ein Übernahmeangebot abgeben.

Die Eidgenössische Bankenkommission will nach der Sulzer- und Saurer-Affäre nun mehr Transparenz in Firmenübernahmen bringen. Um "heimliche" Aufkäufe eindämmen zu können, sollen klarere Spielregeln aufgestellt werden, mit denen es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, sich durch die Hintertür unbemerkt anschleichen zu können.
Da ist das EU-Mitglied Deutschland im Vergleich zum einstigen Paradies für Geldanleger und Nicht-EU-Staat Schweiz schon ein gutes Stück weiter.

Vorteile bringt auch die bereits erwähnte neue Meldepflicht für Derivate: So können nach der Neuregelung Übernahmen durch die Hintertür sowohl von Anlegern als auch von potenziellen Aufkaufkandidaten rechtzeitig erkannt werden.
Was genau Aufkäufer vorhaben, müssen sie - anders als in den USA - in den Ad hoc-Meldungen allerdings nicht offenbaren.
Sie müssen als Privatanleger also weiterhin rätseln, ob die Geldgeber ein strategisches Investment aufbauen oder nur eine passive Finanzbeteiligung eingehen wollen.
Quelle: finanz-letter
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