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PROKON-Genussschein

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sioba
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2005 22:23    Titel: PROKON-Genussschein Antworten mit Zitat

Habe im Briefkasten einen Flyer der
PROKON Unternehmensgruppe aus 25524 Itzehoe (www.prokon-energiesysteme) gefunden.

Angeboten wird u.a. ein Genusschein.
Folgende Angaben sind dem Flyer entnommen:


Der Genusschein - Sparen und genießen
- Mischform zwischen Unternehmensbeteiligung und festverzinslichem Wertpapier
- Breit gestreute Investitionen in Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Mindestbeteiligung ab 2.500 EUR (Ratenzahlung ab 100 EUR monatlich
- 6% p.a. Mindestverzinsung
- Für die Jahre 2003 und 2004 konnte jeweils eine Verzinsung von 7,25% erzielt werden
- Kurze Mindestlaufzeit von nur 3 Jahren durch Rückkaufgarantie (Rückkauf zum Nennwert zzgl. 6% p.a. Mindestverzinsung

Ohne Agio – ohne Aufschläge – ohne Abschlussgebühren

PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG.
Die 1995 gegründete PROKON Unternehmensgruppe befasst sich mit der Planung, Realisierung, Finanzierung und Betriebsführung von Projekten zur umweltfreundlichen Energieerzeugung.
Mit über 100 engagierten Mitarbeitern gehört sie heute zu den größten und erfolgreichsten Anbietern ökologischer Kapitalanlagen. Rund 5.000 Anleger haben bereits über 100 Mio. Euro bei PROKON investiert.
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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2006 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Geld zurück für Prokon-Anleger?

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Nachdem kapitalmarkt-intern (k-mi) bereits in seiner Ausgabe 50/2005 vor einer Kapitalanlage bei der Prokon Capital AG gewarnt hatte, wird diese Kritik nun in der k-mi Ausgabe 13/2006 vertieft.

Anlass hierfür ist, dass die Prokon Capital AG Informationsveranstaltungen zum Thema „Alles über faszinierende Aspekte einer Geldanlage im Bereich erneuerbarer Energien“ plant, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Prokon Capital AG das garantierte Rückkaufversprechen bei den Prokon-Genussrechtsscheinen untersagt hat.

Die BaFin begründet ihre Entscheidung damit, dass Genussrechte mit Rücknahmegarantie Bankgeschäfte darstellen. Bankgeschäfte dürfen aber nur von Banken betrieben werden.

Die Prokon Capital AG äußerte sich gegenüber k-mi wie folgt: „Wir dürfen zwar keine Garantien mehr geben. Niemand verbietet es uns aber zurückzukaufen, wenn Anleger uns darum bitten.“ Abzuwarten bleibt, ob die Prokon Capital AG tatsächlich ohne Weiteres Genussscheine von betroffenen Anlegern zu 100 % zurückkauft.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) prüft für die Mitglieder der BSZ® Interessengemeinschaft „Prokon“, ob diesen wegen verbotener Bankgeschäfte Schadensersatzansprüche gegenüber der Prokon Capital AG zustehen.

Zitat:
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
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Manfredo
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2003
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2006 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das obige hat sich doch in der Zwischenzeit erledigt.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 9:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
PROKON verweigert Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie

Mit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre werden von der Prokon Unternehmensgruppe jetzt die Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds V KG verweigert.

Die Prokon Unternehmensgruppe von Carsten Rodbertus und Dirk Staats hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 4.000 Anleger haben sich an den Windkraftfonds beteiligt.

Die Initiatoren haben im Jahr 2004 den Prokon New Energy Fonds V KG zur Errichtung und Betrieb mehrerer Windparks aufgelegt. Zu diesem Zweck sollen Einlagen von Kommanditisten in Höhe von € 25,65 Millionen eingeworben werden. Die Gesamtinvestitionen sind mit ca. € 115 Millionen angegeben, von denen die Prokon Energiesysteme GmbH als Generalunternehmerin ca. € 98 Millionen erhält. Im Prospekt wurde eine Ausschüttungsgarantie von eben dieser Prokon Energiesysteme GmbH besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichender Liquidität der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte.

Die Ausschüttungsgarantie des Generalunternehmers, die letzten Endes aus den Anlegergeldern gezahlt wird, stellt also faktisch eine Einlagenrückerstattung dar. Sollten dies Zahlungen als Umgehung des Verbotes der Einlagenrückgewähr qualifiziert werden, müssten die Kommanditisten im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft die Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurück zahlen.

Trotz Kenntnis der schwierigen Marktsituation versucht die Unternehmensgruppe mit einem neuen Fonds, dem New Energy Fonds VII, weitere € 21 Millionen bei Kommanditisten einzuwerben und Genusscheine im Gesamtbetrag von € 200 Millionen mit einer Verzinsung von 9% an Anleger zu verkaufen.


Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 315
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Mod,

könnten Sie vielleicht bei Ihren Zitaten dazuschreiben, wann das zitierte veröffentlicht wurde? Damit könnte man das Zitat zeitlich besser einordnen.

Gruß

Cob
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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Am Ende des Zitates ist ein Link. Klickt man drauf, so kann
man lesen:

Zitat:
Veröffentlicht am 14.03.2007 15:59:38


Hab sogar ich gefunden.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 315
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Uppps,

man kann doch immer noch dazulernen.

Besten Dank.

Cob
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2007 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: PROKON Unternehmensgruppe

Die PROKON Unternehmensgruppe aus Itzehoe bietet den Anlegern ihrer Windenergiefonds die Übernahme ihrer Anteile sowie die Umwandlung in PROKON Genussrechte an. Mit diesem Angebot möchte PROKON vor allem Anlegern, die aufgrund des unterdurchschnittlichen Windangebotes in den vergangenen Jahren verunsichert sind, den vorzeitigen Ausstieg aus der Kapitalanlage zu fairen Bedingungen ermöglichen. Die von PROKON angebotenen Kaufpreise liegen deutlich über den derzeitigen Verkehrswerten der Anteile.

Der Erfolg einer Investition in einen Windenergiefonds steht und fällt mit dem Wind, denn davon hängen die Erträge des jeweiligen Windparks ab. Da die Windverhältnisse natürlichen Schwankungen unterliegen, sind Windparkbeteiligungen langfristig auf einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelegt. Dies entspricht der Lebensdauer einer Windenergieanlage.

Ein Durchschnittswert setzt sich bekanntermaßen sowohl aus unter- als auch aus überdurchschnittlichen Werten zusammen. Das gilt auch für das Windaufkommen. Dieses lag in den vergangenen sechs Jahren nachweislich unterhalb des langjährigen Mittelwertes. Viele Windparks, auch die der PROKON Unternehmensgruppe, sind genau in dieser windschwächeren Phase in Betrieb gegangen.


PROKON hat mit seiner Ausschüttungsgarantie die Sicherheit für seine Anleger so weit wie möglich erhöht. Mehr als 15 Mio. Euro hat das Unternehmen im Rahmen dieser Garantie bisher an die Anleger seiner Windenergiefonds ausgezahlt. Auch die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2006 sind bereits vollständig an die Anleger überwiesen. Dieses Konzept ist in der Branche einzigartig, denn üblicherweise wird eben nicht ausgeschüttet, wenn zu wenig Wind weht und die Erträge deshalb hinter den Prognosen zurückbleiben.

PROKON hat sich aber nicht nur das Vertrauen von mehr als 10.000 Kapitalanlegern aufgebaut, sondern auch Banken und Versicherungen attestieren PROKON Zukunftsfähigkeit. PROKONs richtungsweisendes Service- und Wartungskonzept für seine Windenergieanlagen beispielsweise überzeugte PROKONs Versicherung, von Beitragserhöhungen abzusehen, die aufgrund allgemein hoher Schadensquoten ansonsten branchenweit eingeführt wurden. Mittlerweile beteiligen sich fünf namhafte Kreditinstitute an der Finanzierung der PROKON-Projekte. Darüber hinaus hat eine deutsche Großbank angeboten, den PROKON-Windparks weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man die üblichen Sicherheitsanforderungen der Kreditinstitute bedenkt. PROKON wird seine Ausschüttungsgarantie ab dem Jahr 2007 zwar nicht fortsetzen, jedoch wird das zusätzliche Bankenkapital die Liquidität der PROKON Windparks verbessern, so dass in Zukunft auch bei weiterhin unterdurchschnittlichem Windaufkommen Ausschüttungen an die Investoren vorgenommen werden können.

Trotz dieser außerordentlich positiven Aspekte und auch wenn das Jahr 2007 bisher ein sehr hohes Windaufkommen aufweist, sind viele Anleger unsicher, ob sie mit der langfristigen Investition in einen Windenergiefonds die richtige Wahl getroffen haben. PROKON bietet seinen Alt-Anlegern jetzt an, vorzeitig zu fairen Bedingungen aus ihrem Engagement auszusteigen.

Was aber versteht PROKON unter einem fairen Angebot? Seit nunmehr drei Jahren veröffentlicht PROKON die aktuellen Verkehrswerte der Windparkbeteiligungen in den Geschäftsberichten der jeweiligen Windenergiefonds. Die Verkehrswerte berücksichtigen die Ergebnisse der abgelaufenen Geschäftsjahre sowie die darauf basierende Prognose für die kommenden Jahre. Sie dienen als Grundlage für die Preisfindung, wenn ein Anleger seinen Anteil veräußern möchte. Das Verfahren zur Ermittlung der Verkehrswerte hat PROKON gemeinsam mit einer unabhängigen Steuerberatungsgesellschaft entwickelt und für die Anleger ausführlich und transparent aufbereitet.

Für den vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Windparkbeteiligung bietet PROKON seinen Anlegern zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Beteiligung an PROKON verkauft werden. PROKON zahlt dafür einen Kaufpreis, der je nach Windpark zwischen 4,5 und 18 Prozent über dem aktuellen Verkehrswert liegt. Alternativ haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Windparkanteile in PROKON Genussrechte umzuwandeln. In diesem Fall liegt das Angebot von PROKON sogar zwischen 14,5 und 38 Prozent über dem aktuellen Verkehrswert. Für die Anleger hat diese Alternative darüber hinaus den Vorteil, dass ihr Kapital weiterhin im Bereich der erneuerbaren Energien angelegt ist, jedoch mit einer weitaus größeren Streuung. Denn das Genussrechtskapital investiert PROKON nicht in ein einzelnes Vorhaben, sondern in eine Vielzahl von Projekten seiner Geschäftsbereiche Windenergie und Biogene Kraftstoffe. Das erhöht die Sicherheit und sorgt für eine langfristig hohe und stabile Verzinsung. Dass das Konzept aufgeht, beweisen die Zahlen der bisherigen Jahre: In den Jahren 2003, in dem PROKON erstmals seine Genussrechte angeboten hat, bis 2005 konnte eine Verzinsung von jeweils 7,25 % erreicht werden. Das sind 1,25 % mehr als die vorgesehene Mindestverzinsung von 6,00 % pro Jahr. Für das Jahr 2006 lag die Verzinsung der Genussrechte sogar bei 8,00 %. Auch für 2007 erwartet PROKON eine Verzinsung von 8,00 % und hat schon vorzeitig die Zinsen für das erste Halbjahr 2007 ausgezahlt.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4266

BeitragVerfasst am: 15.Jul 2008 7:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: PROKON-Unternehmensgruppe

Die Anleger der PROKON Unternehmensgruppe erhalten auch in diesem Jahr erneut 8 % Zinsen für ihre ökologische Kapitalanlage.

Wie schon in den vergangenen Jahren kann die PROKON Unternehmensgruppe ihren Anlegern auch in diesem Jahr wieder eine deutlich höher als prognostizierte Verzinsung auszahlen. Waren es in den Jahren 2003 bis 2005 noch 7,25 % statt der vorhergesagten 6 %, so kommen unsere Anleger seit dem Jahr 2006 sogar in den Genuss von 8 % Zinsen. Mit der Auszahlung der Zinsen für das erste Halbjahr 2008 wurde bereits begonnen.

Der Grund für diesen Erfolg ist neben dem allgemeinen Trend hin zu Erneuerbaren Energien die jahrelange Erfahrung, die PROKON als Pionier regenerativer Energieprojekte und als Initiatorin nachhaltiger Geldanlagen seit nun fast 15 Jahren sammeln konnte. Dadurch ist PROKON in der Lage, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der genussrechtsfinanzierten Projekte so zu beurteilen, dass am Ende eine vernünftige Rendite sicher ist.

Die PROKON Genussrechte werden breit gestreut in die Gewinnung von Strom aus Windenergie sowie die Nutzung des umweltfreundlichen Kraftstoffs aus Pflanzenöl investiert. So geht ökologische Verantwortung einher mit einem hohen Maß an Sicherheit und Rentabilität. (PUG)

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