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Zweifelhaft? - Frequenta Beteiligungs AG

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2006 7:28    Titel: Zweifelhaft? - Frequenta Beteiligungs AG Antworten mit Zitat

Zitat:
Zweifelhafte Geschäftspraktiken der Frequenta Beteiligungs AG

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahresbeginn einen Inhaber von Genusscheinen der Frequenta AG. Diese Kapitalanlage hat der Mandant gänzlich unfreiwillig erworben. Der Hergang ist bezeichnend für problematische Geschäftspraktiken am grauen Kapitalmarkt. Die Geschichte der Gesellschaft beginnt im Jahr 1994 in Berlin. Dort war die Frequenta als GmbH an den Markt gegangen. Nach eigenem Selbstverständnis sie im Bereich der „Wirtschaftsberatung, der Finanzdienstleitung, Produktentwicklung und Vertriebskoordination“ tätig. In einfachen Worten: Investition und Vermögensverwaltung. Im Jahr 2002 wurde dann die Frequenta Kapitalmanagement GmbH & Co KG gegründet. Juristische oder natürliche Personen sollten als Kommanditisten für eine Beteiligung gewonnen werden. Beteiligungen waren unmittelbar durch Eintragung als Kommanditist im Handelsregister oder mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten möglich. Die eingezahlten Kommanditeinlagen sollten auf dem deutschen und internationalen Kapital- und Derivatenmarkt über extern beauftragte Vermögensverwalter eingesetzt werden. Diese Geschäfte wurden über eine beauftragte Bank durchgeführt, auf deren Konto sämtliche Vermögenswerte der Kommanditgesellschaft platziert waren. Nach dem Verkaufsprospekt war es auch zulässig, die dass die Gesellschaft Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen erwarb, sofern dieses Gewinnchancen hätte. Die Mindestanlagesumme betrug als Einmalanlage 5000,- Euro; im Falle der monatlichen oder vierteljährlichen Ratenzahlung 7.000 Euro. Für alle Beteiligungsformen sollte die Mindestlaufzeit drei Jahre betragen, bei Ratenzahlungsvereinbarungen, die die Mindestbeteiligungssumme von 7.000 Euro in drei Jahren nicht erreichen sollten, volle zehn Jahre. Es waren ausschüttungsfähige Renditen in Höhe von 9 % per annum geplant. Unser Mandant war der Frequenta Kapitalmanagement GmbH & Co KG als Treuhandkommanditist im Februar 2003 beigetreten. Zur Jahresmitte 2005 erschien ein Vertreter des Unternehmens bei ihm, berichtete von dessen „Umfirmierung“ und forderte den Mandanten zu deren Bestätigung durch Unterschrift auf. Tatsächlich war dem Mandanten ein Angebot über die Zeichnung von Genussrechten an der nunmehr als Aktiengesellschaft firmierenden Frequenta Beteiligungs AG überreicht worden. Die Umwandlung war ohne einen Gesellschafterbeschluss durchgeführt worden. Der Mandant fiel aus allen Wolken: Er war vom stimmberechtigten Kommanditisten zu einer Art Darlehensgeber degradiert worden, da die Gewinnrechte keinerlei Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte in der Hauptversammlung der Frequenta Beteiligungs AG beinhalten sollten. Auf Nachfrage bekundete der ehemalige Kommandittreuhänder gegenüber unserer Kanzlei, die Umwandlung habe folgenden Hintergrund: Die Prospektierung der Kommanditeinlage für die GmbH & Co KG habe mit den Vorgaben der zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Verkaufsprospektverordnung nicht im Einklang gestanden. Um Kosten für die Prospektumstellung zu vermeiden, habe sich die Komplementärin für die Umwandlung in eine AG entschieden. Diese Angaben sind - gelinde gesagt - erstaunlich, da die durchgeführte Umwandlung und die Herstellung der Genusschein-Prospekte alles andere als kostengünstiger gewesen sein dürften. Es wird diesseits angenommen, dass die Vorgehensweise der Frequenta AG letztlich auf die geänderte Definition des erlaubnispflichtigen Finanzkommissionsgeschäfts nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG zurückzuführen ist, nach der die Tätigkeit der Frequenta bereits zum Beitrittszeitpunkt des Mandanten einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel darstellte: Der ursprüngliche Prospekt hatte hierauf nicht hingewiesen. Ebenso hatte er keinerlei Hinweise darauf enthalten, dass die Kapitalanlage kein Steuersparmodell, sondern allenfalls ein Steuerverlagerungsmodell war. Es wird nunmehr die Rückzahlung sämtlicher von dem Mandanten eingezahlter Gelder verlangt.

Zitat:
Unsere Kanzlei mit Sitz am Kurfürstendamm 42, 10719 Berlin ist wirtschaftsrechtlich orientiert und hauptsächlich im Bank- und Kapitalanlagenrecht sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutz tätig.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Kurfürstendamm 42
D-10719 Berlin
Tel: ( 49) (0) 30 715 206 70
Fax: ( 49) (0) 30 715 206 78
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Frequenta Beteiligungs AG
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 8:54    Titel: Gegendarstellung zum Zitat von RA Dr. Schulte Antworten mit Zitat

Im Jahr 2002 wurde die Frequenta Kapitalmanagement GmbH & Co.KG (FKM) gegründet.
Mit Beteiligungen an nicht an der Börse notierten Unternehmen und Anlagen für Kleinanleger über eine Schweizer Vermögensverwaltung wurden attraktive Renditen erzielt. In 2002 konnten den Kommanditisten 13,25%, in 2003 13,7%, in 2004 7,46% und in 2005 9,3% ausbezahlt bzw. gutgeschrieben werden. Auf Grund dieser „unseriösen“ Ergebnisse, besuchte uns, zwecks Überprüfung die Kripo und Vertreter der „Anlegerschützer“ mit dem Ergebnis, dass alles korrekt gestaltet ist und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

In 2004 musste das Prospekt auf Grund neuer EU - Richtlinien aufwendig überarbeitet werden (daher „nur“ 7,46% Ertrag), um erneut die Genehmigung der BaFin zu erhalten.
Per 01.07.2005 trat das neue Prospektierungsgesetz in Kraft. Unser seit 6 Monaten neu gestaltetes und BaFin genehmigtes Prospekt war durch inzwischen weitere neue Bestimmungen wieder ungültig geworden.
Von einer weiteren Prospektkorrektur wurde von den uns betreuenden Anwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien abgeraten, da weitere Änderungen zu erwarten sind und sich der Prospektdruck zur unendlichen Geschichte entwickeln kann. Die FKM muss abgewickelt werden.

Die Empfehlung war, den so genannten „grauen Kapitalmarkt“ zu verlassen und mit mehr Rechtssicherheit eine neue AG zu gründen, um in den geregelten Kapitalmarkt zu gelangen. Für die „3 Quellen Rendite Strategie“ der FB AG wurde per Dez. 2005 die Genehmigung der BaFin erteilt.
Die Kommanditisten der FKM wurden von ihren Beratern über die Sachlage informiert und die Guthaben ausgezahlt. Mehr als 90% der FKM Kommanditisten nutzten das optimierte Anlagekonzept der FB AG und haben sich nun hier beteiligt.

So auch die Mandantin von Herrn Dr. Schulte. Mit einem Ertrag von rd. 20% der ihr in der ca. 2 jährigen Zugehörigkeit zur FKM erwirtschaftet wurde, gab es auch keinen Grund zu Unzufriedenheit.
Nach einem Besuch von Mitwettbewerbern wurde ihr geraten, alle vorhandenen Anlagen zu kündigen und das neu angebotene Produkt zu zeichnen. Eine Kündigung wurde uns über RA Dr. Schulte eingereicht. Unser Berater besuchte zur Klärung erneut die Kundin. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass die Entscheidung zur Kündigung etwas voreilig getroffen war. Die Kündigung wurde schriftlich zurückgezogen und Dr. Schulte von seinem Mandat entbunden.

Als bedenklich empfinden wir, wie Herr Dr. Schulte mit einem Mandat das er nicht mehr innehat, etwas polemisch Mandantenwerbung betreibt.

FREQUENTA BETEILIGUNGS AG
Der Vorstand
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